Anschnallen mit dem Beckengurt
verfasst am 20.11.2009, A. Knauber, J. Nachtsheim
Bei Kindersitzen der Gruppe II-III oder Sitzerhöhungen dürfen Sie Ihr Kind nicht mit dem Beckengurt anschnallen! Denn bei einem Aufprall tritt der sogenannte „Klappmesser-Effekt“ ein. Dabei kippt Ihr Kind mit dem Oberkörper nach vorne und kann sich schwere Kopfverletzungen zuziehen.
Babyschalen oder andere Kindersitze dürfen nur mit dem Beckengurt im Auto befestigt werden, wenn dies ausdrücklich vom Hersteller zugelassen ist.






