Kindersitz Gruppe II-III - 15-36 kg

verfasst am 20.11.2009, A. Knauber, J. Nachtsheim
 

4 Gurtführungen: Der Erwachsenengurt wird der Körpergröße des Kindes angepasst.

  1. 2 neben den Schultern: Schultergurt verläuft über die Schulter, nicht über den Hals!
  2. 2 ausgeprägte „Führungshörner“ neben den Beinen: Beckengurt verläuft über das Becken bzw. die Beine – nicht über den Bauch!

Es gibt Sitze, die zur Sitzerhöhung umgebaut werden können. Hierfür wird einfach die Rückenlehne abgenommen.

Sichern Sie Ihr Kind so spät wie möglich auf einer Sitzerhöhung, denn diese haben keinen Seitenaufprallschutz mehr. Frühestens mit 1,10 m sollte Ihr kleiner Schatz wechseln.
Eine Sitzerhöhung ist nur in Verbindung mit dem 3-Punkt-Fahrzeuggurt zulässig – nicht mit dem Bauchgurt (meist der mittlere Rücksitz).
Achten Sie auf ausgeprägte Führungshörner! Eine ideale Sitzerhöhung hat zudem eine separate Gurtführung um den Schultergurt auf die Größe Ihres Kindes anzupassen.

Kindersitz mit Fangkörper – eine Extra-Sicherung:

 

Der Fangkörper sitzt eng vor dem Bauch Ihres Kleinkindes.
Vorteil: Bei heftigem Bremsen hilft der Fangkörper zusätzlich zum Gurt, dass Ihr Kind im Sitz gehalten wird.
Achten Sie hier auf einen Kindersitz, bei dem der Fangkörper sich Ihrem Kind anpasst und nach vorne mit wächst.

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