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Beifahrer-Airbag – Kindersitz in Fahrtrichtung

verfasst am 24.04.2009, J. Nachtsheim, A. Knauber
 

Ist die Mitnahme auf dem Beifahrersitz laut Hersteller gestattet, beachten Sie folgendes:
Schieben Sie den Beifahrersitz nach hinten, aber achten Sie auf den 3-Punkt-Fahrzeuggurt! Der Fahrzeuggurt darf nicht vor dem Sitz beginnen. Denn dann hält er ist den Kindersitz oder Ihr Kind nicht mehr fest genug.

Folgendes gilt lediglich, wenn Ihr Kind schon auf einem Kindersitz der Gruppe I oder höher, in Fahrtrichtung, mitfährt:

Ihr Beifahrersitz hat einen Beifahrer-Airbag und Sie möchten Ihr Kind auf seinem Kindersitz in Fahrtrichtung mitfahren lassen? Grundsätzlich gilt hier: Berücksichtigen Sie die Herstellerhinweise im Fahrzeug-Handbuch! Manche Fahrzeughersteller verbieten dies, bei anderen ist es erlaubt.
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