Gesetze für die Sicherheit Ihres Kindes
Der Kindersitz muss außerdem:
- auf Ihr Fahrzeug zugelassen sein (Fahrzeugtypenliste),
- in Ihrem Auto richtig eingebaut werden können und
- dem Gewicht und der Größe Ihres Kindes entsprechen.
Zum Schutz Ihres Kindes gilt seit 1993 folgende Sicherungspflicht in Fahrzeugen:
Bis zum 12. Geburtstag oder einer Körpergröße von 1,50 m muss Ihr Kind auf einem amtlich genehmigten Kindersitz gesichert werden.
Amtlich genehmigt heißt: Der Kindersitz muss nach der europäischen Norm ECE R 44-04 oder -03 zugelassen sein. Das erkennen Sie an dem orangenen oder roten ECE-Etikett direkt am Kindersitz.
Bußgeld
Was muss man zahlen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt. mehr ...
Taxifahrten
Auch in einem Taxi muss Ihr Kind mit einem Kindersitz auf der Rückbank gesichert werden. mehr ...
Fahrgemeinschaften
Bei regelmäßigen oder geplanten Fahrten muss jedes Kind im Fahrzeug auf einem passenden und richtig angebrachten Kindersitz gesichert werden. mehr ...
Mit dem Bus unterwegs
In Bussen, bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt ebenfalls die Sicherungspflicht mit einem Kindersitz. Hierzu zählen Kleinbusse bzw. Minibusse. mehr ...










