Unterwegs mit dem Kind im Bus
verfasst am 20.11.2009, A. Knauber, J. Nachtsheim
In Bussen, bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt ebenfalls die Sicherungspflicht mit einem Kindersitz. Hierzu zählen Kleinbusse bzw. Minibusse.
Fährt Ihr Kind jedoch in einem Bus über 3,5 t mit, muss es lediglich mit vorhandenen Sicherheitsgurten angeschnallt werden. Wir raten Ihnen jedoch dazu, Ihr Kind auch hier mit einem passenden Kindersitz zu sichern. Natürlich nur, wenn der dafür nötige Gurt vorhanden ist: der 3-Punkt-Fahrzeuggurt. In manchen Fällen geht auch der Beckengurt.
Fährt Ihr Kind jedoch in einem Bus über 3,5 t mit, muss es lediglich mit vorhandenen Sicherheitsgurten angeschnallt werden. Wir raten Ihnen jedoch dazu, Ihr Kind auch hier mit einem passenden Kindersitz zu sichern. Natürlich nur, wenn der dafür nötige Gurt vorhanden ist: der 3-Punkt-Fahrzeuggurt. In manchen Fällen geht auch der Beckengurt.






