Bußgeld bei Nichtbeachten der Gesetze
verfasst am 20.11.2009, A. Knauber, J. Nachtsheim
Da Ihr Kind bei folgenden Situationen (Tatbeständen) in Lebensgefahr schwebt, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. In manchen Fällen bekommen Sie auch einen Punkt in Flensburg dazu.
Zu den genannten Bußgeldern ab 40 €, kommt evtl. noch eine Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 € dazu.
Tatbestand | Euro | Punkte | ||
Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. August 2007) | ||||
| Kindersitz falsch oder zu locker eingebaut | ||||
| Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung. | 30 | - | ||
| Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung. | 35 | - | ||
| Ohne Kindersitz gesichert | ||||
| Mitnahme eines Kindes (auch wenn Kind mit Erwachsenengurt angeschnallt ist). | 40 | 1 | ||
| Mitnahme mehrerer Kinder (auch wenn Kinder mit Erwachsenengurt angeschnallt sind). | 50 | 1 | ||
| Beifahrer-Airbag aktiv | ||||
| Rückwärtsgerichtete Babyschale oder Kindersitz trotz aktiviertem Beifahrer-Airbag auf Beifahrersitz montiert. Warnhinweis im Fahrzeug vorhanden. | 25 | - | ||
| Bei fehlendem Warnhinweis im Fahrzeug (Kindersitz auf Beifahrersitz montiert, bei aktivem Beifahrer-Airbag). | 5 | - | ||






