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Was ist wichtig bei Fahrgemeinschaften?

verfasst am 20.11.2009, A. Knauber, J. Nachtsheim
 

Viele Eltern, die Ihre Kinder über lange Strecken mit dem Auto zu Kindergarten oder Schule fahren müssen, tun sich zusammen, um sich den Alltag zu erleichtern. Doch wie sieht es bei so einer Fahrgemeinschaft mit der Kindersicherung aus?

Der Gesetzgeber sagt:
Bei regelmäßigen oder geplanten Fahrten (das schließt Fahrgemeinschaften ein) muss jedes Kind im Fahrzeug auf einem passenden und richtig angebrachten Kindersitz gesichert werden.

Bei regelmäßigen oder geplanten Fahrten gilt: Jedes Kind muss auf einem passenden Kindersitz angeschnallt werden.


Ab 3 Jahren darf Ihr Kind auf dem Rücksitz mit dem 3-Punkt-Fahrzeuggurt angeschnallt werden. Jedoch nur, wenn alle anderen Plätze mit Kindersitzen belegt sind und kein weiterer Kindersitz im Auto Platz hat.

Ein Notfall stellt eine Ausnahme dar, wie etwa eine plötzliche Fahrt zum Arzt oder Krankenhaus.

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