ECE-Norm - Geprüfter Kindersitz
Vorsicht beim Kauf gebrauchter Kindersitze!
- Wenn diese vor 1993 entwickelt wurden, entsprechen Sie der neuen Norm nicht mehr.
- Hat der Sitz bereits einen Unfall mitgemacht? Nicht alle Schäden sind äußerlich sichtbar! Ein ausreichender Schutz ist dadurch nicht mehr gewährleistet.
Kindersitze ohne ECE-Prüfplakette sind in Europa verboten.
Die ECE-Prüfplakette
1. Gibt die Fahrzeugzulassung an.
Universal bedeutet, dass der Kindersitz für fast alle Fahrzeuge geeignet ist. Weitere Bezeichnungen sind: semi-universal und Isofix.
2. Europäisches Prüfzeichen,
geprüft in: 1 Deutschland, 2 = Frankreich, 3 = Italien, 4 = Holland, uvm.
3. Die Zulassungsnummer:
Die ersten beiden Zahlen weißen auf die Version der ECE R44 Norm hin. Hier auf ECE R44-04.
4. Geprüft und zugelassen
nach europäischer Norm ECE R44-04
5. Zugelassenes Gewicht Ihres Kindes,
entspricht den Gewichtsgruppen.
6. Fortlaufende ID-Nummer.
Es gibt 3 verschiedene Zulassungsarten: Universal, semi-universal und fahrzeugspezifisch (z.B. Isofix).
Universal:
- Der Kindersitz ist für alle Fahrzeuge zugelassen.
- Jedoch ist nicht in jedem Fahrzeug der Gurt lang genug! Daher einmal probehalber einbauen.
Isofix universal:
- Der Kindersitz muss neben Isofix zusätzlichen mit einem oberen Befestigungsgurt (Top-Tether) im Auto verankert werden.
- In der Betriebsanleitung Ihres Autos muss die Eignung für den Top-Tether aufgeführt sein.
- Ihr Auto muss auf der Fahrzeugtypenliste des Kindersitzes stehen.
Semi-Universal:
- Der Kindersitz besitzt ein Stützbein (Basis mit Stützbein).
- Nicht für Autos geeignet, die im Fußraum einen zusätzlichen Stauraum haben.
- Ihr Auto muss auf der Fahrzeugtypenliste des Kindersitzes stehen.
Fahrzeugspezifische Zulassung (z.B. Isofix):
- Ihr Auto muss auf der Fahrzeugtypenliste des Kindersitzes stehen.
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