Recht für Schwangere

Berufstätige Schwangere: Das ist Dein gutes Recht!


Berufstätige Schwangere stehen unter besonderem Schutz, Euch darf zum Beispiel nicht gekündigt werden, außerdem dürft Ihr nicht mehr als achteinhalb Stunden am Tag arbeiten. Darum gelten für Schwangere eigene Regeln. Hier möchte ich Euch über Euer gutes Recht aufklären.

Wann müsst Ihr Eurem Arbeitgeber sagen, dass Ihr schwanger seid?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt. Es liegt an Euch wann Ihr es sagen wollt. Ihr müsst allerdings bedenken, dass alle Vorschriften, die für werdende Mütter gelten, erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem er von Eurer Schwangerschaft weiß. Am besten wartet Ihr einen günstigen Zeitpunkt ab und führt das Gespräch unter vier Augen mit Eurem Vorgesetzten.

Müssen es dann gleich die Kollegen erfahren?

Nein, den Euer Chef unterliegt einer Schweigepflicht. Allerdings wird es in Schichtbetrieben kaum möglich sein, da Euch der Chef aus Spät- und Nachtdienst nehmen muss, sobald er von der Schwangerschaft erfährt.

Darf mein Chef einen Nachweis über meine Schwangerschaft fordern?

Ja, das darf er. Allerdings muss er die anfallenden Kosten für das Attest selbst übernehmen. Dieses Attest bekommt Ihr bei Eurem Frauenarzt oder Eurer Hebamme.

Dürfen Kollegen am Arbeitsplatz rauchen?

Nein, Eure rauchenden Kollegen müssen vor die Tür gehen. Das Rauchen am Arbeitsplatz ist per Gesetz verboten.

Kann Euch wegen der Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein, vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung sowie während der Elternzeit stehen werdende und junge Mütter unter Kündigungsschutz. Dieses besondere Recht kann aber nur gelten, wenn der Chef von Deiner Schwangerschaft weiß.

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Was ist, wenn ich erst nach der Kündigung von meiner Schwangerschaft erfahre?

Innerhalb von zwei Wochen nach der ausgesprochenen Kündigung könnt Ihr die Mitteilung über Eure Schwangerschaft nachholen. Werdet Ihr allerdings erst nach der Kündigung schwanger, gilt dieser Schutz für Euch nicht mehr.

Muss ich im Vorstellungsgespräch sagen, ob ich schwanger bin?

Bei einem Einstellungsgespräch müsst Ihr als Bewerberin auf die Frage nicht wahrheitsgemäß antworten. Denn diese Frage verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Allerdings macht der Gesetzgeber Ausnahmen bei dieser Regelung: Bei relativ kurzen, befristeten Jobs oder wenn die Arbeit ein Gesundheitsrisiko darstellt, müsst Ihr ehrlich sein. Schließlich ist dann weder Euch noch Eurem künftigen Arbeitgeber geholfen.

Darf ich Vorsorgetermine in die Arbeitszeit legen?

Laut Gesetz muss Euch der Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freistellen, ohne dass Euch ein Verdienstausfall entsteht. Allerdings sorgt dies am Arbeitsplatz meistens nicht für gute Stimmung. Versucht beim Frauenarzt oder der Hebamme Termine zu bekommen, die Eure Arbeitszeit nicht zu sehr beeinflussen.

Welche Tätigkeiten sind jetzt tabu für mich?

Vom Gesetz verboten sind von Beginn der Schwangerschaft an schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten bei denen Kontakt zu infektiösen Material, wie zum Beispiel Blut besteht oder besonders unfallträchtige Tätigkeiten, zum Beispiel der Umgang mit schädlichen Stoffen. Nach dem dritten Monat sind Tätigkeiten in oder auf Fahrzeugen für Schwangere verboten. Betroffen sind zum Beispiel Busfahrerinnen oder Flugbegleiterinnen. Hier habt Ihr den Anspruch in den Innendienst versetzt zu werden. Ab dem sechsten Monat dürft Ihr nicht länger als vier Stunden am selben Platz stehen, dies gilt aber nicht für Verkäuferinnen.

Bisher arbeite ich Schicht, ist das mit Babybauch noch erlaubt?

Generell gilt für Schwangere: Sonn- und Feiertagsarbeit und Schichtdienst zwischen 20 und 6 Uhr sind verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen in Krankenhäusern, Gastgewerbe und noch anderen Gebieten. Ansprechpartner bei Fragen sind hier das Gewerbeaufsichtsamt oder das Arbeitsschutzamt des Bundeslandes.

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