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Der Mutterpass


Den Mutterpass sollte die Schwangere immer bei sich tragen. Darin sind alle wichtigen Daten vermerkt. Es werden Befunde im Schwangerschaftsverlauf und gegebenenfalls Risiken/Komplikationen dokumentiert. Viele Frauen wissen gar nicht, was bei den Vorsorgeuntersuchungen in ihren Mutterpass eingetragen wird und verstehen einige Ausdrücke oder Abkürzungen nicht. Deshalb hier eine Zusammenfassung:

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Behandelnde(r) Arzt, Hebamme, Geburtsklinik sollten hier vermerkt sein.

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Persönliche Daten der Schwangeren und Laboruntersuchungen. Dazu gehören: – Blutgruppe, dabei ist der Rhesusfaktor wichtig. Wenn dieser negativ ist, bedarf es einer Behandlung, über die Arzt oder Hebamme aufklären. – Antikörpersuchtest (2 Mal im Schwangerschaftsverlauf), gibt Aufschluss darüber, ob die Frau jemals mit fremden Blut (eventuell auch mit dem des Kindes in einer vorherigen Schwangerschaft/Geburt) in Kontakt gekommen ist und Antikörper gebildet hat, die sich gegen das kindliche Blut richten könnten. – Röteln-Titer, stellt klar, ob eine Immunität durch Impfung oder durchgemachte Krankheit vorhanden ist, da eine Infektion vor allem in der Frühschwangerschaft gefährlich für das Kind wäre. – Chlamydien und LSR (Lues-Such-Reaktion) sind ebenfalls Erkrankungen, die dem Ungeborenen schaden könnten. – HBs-Antigen (Hepatitis B), bei Frauen die positiv getestet werden, müssen Vorkehrungen für die Geburt getroffen werden, damit sich das Kind und das betreuende Personal nicht anstecken.

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– vorausgegangene Schwangerschaften – Besonderheiten, dort werden meist weitere Laboruntersuchungen, wie unter anderem HIV, Toxoplasmose, Cytomegalie, vermerkt.

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– Anamnese und besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf in Form des Risikenkatalogs, danach wird entschieden ob es sich um eine Risiko-Schwangerschaft handelt. – Beratung der Schwangeren, wichtige Themen die angesprochen werden sollten – Terminbestimmung, unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der letzten Periode, des Eisprungs (Konzeption) und der Zykluslänge wird der Entbindungstermin berechnet. Im Verlauf kann dieser, meist mit Hilfe des Ultraschalls, korrigiert werden, da bis zur 12. Schwangerschaftswoche alle Embryos ein identisches Wachstum haben. Zum Entbindungstermin ist zu sagen, dass es eigentlich ein Zeitraum ist (der Termin +/- 14 Tage), in dem das Kind geboren wird. An diesem errechneten Tag kommen nur 2% der Babies zur Welt.

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Gravidogramm: Im Schwangerschaftsverlauf werden die Befunde der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen – Datum und Schwangerschaftswoche – Fundusstand wird meist mit den Abkürzungen S, Nb und Rb (Symphyse/Schambein, Nabel, Rippenbogen) +/- 1,2,3… QF (Querfinger) erfasst und beschreibt, mit Hilfe dieser Anhaltspunkte, die Größe/das Wachstum der Gebärmutter. – Kindslage wird meist erst in der 2. Schwangerschaftshälfte mit den Abkürzungen SL, BEL, QL (Schädellage, Beckenendlage, Querlage) dokumentiert und gibt an, wie das Kind im Uterus liegt. – Herztöne, positive Herzaktion wird mit einem „+“ vermerkt und oftmals, ob sie mit Ultraschall, Dopton oder Hörrohr registriert wurde. – Kindsbewegungen werden bei positivem Befund auch mit einem „+“ notiert. – Ödeme (Wassereinlagerungen) und Varikosis (Krampfadern), zählen vor allem gegen Ende der Schwangerschaft zu den häufigsten Beschwerden und bedürfen eventuell einer Behandlung – Gewicht, es wird kontrolliert ob die Gewichtszunahme im Schwangerschaftsverlauf regelrecht verläuft – RR (Blutdruck) und Sediment (Urin) können bei von der Norm abweichenden Messwerten Hinweise auf (Schwangerschafts-)Erkrankungen sein. – Hb (Eisenwert im Blut), der Wert zeigt an, ob eine Behandlung (Eisensubstitution) erforderlich ist – Vaginale Untersuchung ist im Normalfall erst am Ende der Schwangerschaft notwendig, einzig der Scheiden-pH-Wert sollte regelmäßig bestimmt werden, da er Aufschluss über Störungen im Säurehaushalt und (entstehende) Infektionen geben kann.

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– ergänzende Eintragungen zu den Risikokatalogen – eventuelle Aufenthalte im Krankenhaus wegen Schwangerschaftskomplikationen – Cardiotokographische Befunde (CTG), die standardmäßig erst ab der 32. Schwangerschaftswoche erhoben werden

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Ultraschall-Untersuchungen, in den Schwangerschaftsrichtlinien sind 3 vorgesehen und zwar in den Schwangerschaftswochen 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Momentan führen die meisten Gynäkologen bei jeder Vorsorgeuntersuchung einen Ultraschall durch, was keinerlei wissenschaftlich belegten Nutzen für Mutter und Kind hat.

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Weiterführende Ultraschall-Untersuchungen, die bei Risiken/Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf notwendig werden können, und Kurve, in dem der Wachstumsverlauf des Ungeborenen eingetragen werden kann.

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Abschlussuntersuchungen, die erste im Anschluss an die Geburt, die zweite 6-8 Wochen nach der Geburt    

   

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