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Kinderbonus in der Corona-Krise: Wem steht er zu und wer profitiert davon?


Die Bundesregierung beschloss Anfang Juni 2020 ein milliardenschweres Konjunkturpaket. Ausschlaggebend für diese Maßnahme ist die massive Wirtschaftskrise, die aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie entstanden ist. 4,3 Milliarden Euro des Pakets entfallen auf den sogenannten Kinderbonus. Was verbirgt sich dahinter und wie kommen Eltern an das Geld? 

Wie sieht die Familienförderung konkret aus? 

Der Kinderbonus – teilweise in den Medien auch Familienbonus genannt – ist eine finanzielle Unterstützung der meisten Familien in der Bundesrepublik. Jeder, der ein Kind hat und dafür im Jahr 2020 Kindergeld bezieht, erhält ihn. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.

Familien, die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen die Familienförderung von 300,- Euro je Kind auf zwei Raten: jeweils 150,- Euro im September und Oktober. Erhalten Eltern in einem anderen Monat im Jahr 2020 Kindergeld, wird ihnen der Bonus ebenfalls gewährt. Allerdings ist in diesen Fällen noch nicht klar, wann und in welcher Form die Auszahlung erfolgt.

Die Förderungsmaßnahme wird zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. So beziehen Familien mit einem Kind anstatt 204,- Euro Kindergeld monatlich, zweimal einen Betrag von je 354,- Euro. 

Die aktuelle Höhe des Kindergelds beträgt: 

  • Je 204,00 Euro für das 1. und 2. Kind 
  • Für das dritte Kind 210,00 Euro  
  • Für Kind vier und alle weiteren 235,00 Euro 

Wer den Kinderbonus gut findet, darf sich bei der SPD bedanken. Auf deren Initiative hin wurde die Förderung beschlossen. Der Bonus soll dafür genutzt werden, wichtige Anschaffungen für den Haushalt zu tätigen. Die Maßnahme unterstützt hoffentlich den Konsum und kurbelt dadurch die Wirtschaft an.  

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Übrigens gibt es auch noch eine weitere Erleichterung für Erziehungsberechtigte. So wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908,00 Euro auf 4.000,00 Euro angehoben. Dafür gibt der Bund rund 750 Millionen Euro aus. Voraussetzung, dass Du als Alleinerziehende den Entlastungsbetrag erhältst ist, dass der Nachwuchs mit Dir zusammenlebt, Du keinen Splittingtarif geltend machst und Du Anspruch auf Kindergeld hast. Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet? Dann steht sowohl Mama als auch Papa die Steuererleichterung zu. Es darf allerdings keine weitere, volljährige Person mit Euch in einer Art Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Das bedeutet, dass Alleinerziehende, bei denen der neue Partner einzieht, keinen Entlastungsbetrag geltend machen können.

Wie beantrage ich den Kinderbonus? 

Wenn Du ein Kind oder auch mehrere Kids hast, freust Du Dich bestimmt über das zusätzliche Geld. Falls Du Dich fragst, wie Du an die Zahlung kommst, darfst Du Dich entspannt zurücklehnen. Du brauchst nämlich keinen Antrag zu stellen. Jedem, der Kindergeld erhält, wird automatisch der Bonus überwiesen werden. Kindergeldberechtigt sind:  

  • Menschen, die Kinder unter 18 Jahren haben (teilweise wird die Zahlung auch bei volljährigen Kindern geleistet),  
  • mit diesen Kindern in einem Haushalt leben sowie diese Kinder regelmäßig versorgen und 
  • deren Wohnsitz in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.  

Solltest Du normalerweise Kindergeld erhalten, prüfe Ende September und Ende Oktober Deinen Kontoauszug, ob der Zahlungseingang des Familienbonus erfolgt ist. 

Wie viel Kinderbonus bekomme ich? 

Zunächst einmal bekommt jeder, der kindergeldberechtigt ist 300,- Euro pro Kind. Kinderreiche Familien erhalten also mehr Geld als Eltern mit Einzelkindern. Ist ein Elternpaar getrennt oder geschieden, wird demjenigen der Familienbonus überwiesen, der ansonsten auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt. In der Regel handelt es sich um den Elternteil, bei dem das Kind mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist.  

Allerdings kann auch der barunterhaltspflichtige Elternteil einen Vorteil durch den Kinderbonus geltend machen. Die Basis dafür ist, dass er wenigstens den Mindestunterhalt zahlt oder den Nachwuchs zur Hälfte betreut. In diesen Fällen darf er die Hälfte der Familienförderung von der Unterhaltszahlung abziehen.

Vor allem Familien mit geringerem Einkommen werden von der Maßnahme profitieren. Hartz-IV-Empfänger und andere Bezieher von Leistungen nach SGB II freuen sich besonders, weil der Bonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das bedeutet, dass sie den kompletten Betrag, zusätzlich zu ihrer normalen staatlichen Unterstützung, behalten können. Bei Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wird die Corona-Familienförderung nicht als Einkommen berechnet. Auch auf den Unterhaltsvorschuss hat der Kinderbonus keinen Einfluss.

Besserverdienende bekommen zwar zunächst auch die Sonderzahlung, diese wird aber bei der Steuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Im Jahr 2020 liegt der Kinderfreibetrag bei 5.172,00 Euro. Besserverdienende erhalten kein monatliches Kindergeld, dafür mindert der Kinderfreibetrag am Jahresende ihr zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet, dass Eltern mit hohem Einkommen zwar den Kinderbonus erhalten, dieser sich aber in 2020 bei der Steuer bemerkbar macht. Je höher der Verdienst der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung von der Bonuszahlung übrig.  

  • Unverheiratete Eltern mit Einkommen bis 33.900 Euro erhalten den kompletten Kinderbonus von 300,00 Euro.  
  • Unverheiratete Eltern mit einem Einkommen zwischen 33.900 Euro und 42.950 Euro dürfen den Bonus anteilig behalten. 
  • Bei unverheirateten Eltern mit einem Einkommen ab 42.950 Euro wird der Familienbonus voll bei der Steuer verrechnet.  
  • Verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen bis 67.800 Euro dürfen sich über den vollen Kinderbonus freuen. 
  • Gemeinsames Einkommen ab 85.900 Euro bedeutet, dass der Bonus komplett verrechnet wird. Dazwischen wird er anteilig bei der Steuer berücksichtigt.  

Vorteile der Sonderzahlung 

Die 300,- Euro Kinderbonus helfen bedürftigen Eltern schnell und unbürokratisch. In der Bundesregierung wird damit signalisiert, dass die Not in den Familien gesehen wird. Gerade, wenn im Normalfall sowieso nur ein kleines Budget zur Verfügung steht, kann die Corona-Pandemie noch größere Engpässe ausgelöst haben. Kinderreiche Eltern werden mit der Zahlung besonders gefördert, weil sie pro Kind 300,- Euro Kinderbonus erhalten. Eine vierköpfige Familie bekommt 1.200,00 Euro zusätzlich. Auch Hartz-IV-Empfängern wird das Geld kurzfristig sehr weiterhelfen, weil es nicht auf deren Grundsicherung angerechnet wird.  

Kritik am Kinderbonus 

Laut Tagesschau Deutschlandtrend vom 04.06.2020 finden 59 % der Deutschen, die Maßnahme gehe in die richtige Richtung. 35 % der Befragten stellen die Sinnhaftigkeit des Bonus allerdings infrage. Wie soll mit einer Einmalzahlung von 300,- Euro pro Kind die Wirtschaft großartig und langfristig angekurbelt werden? Außerdem stellt der Bonus bei bedürftigen Familien keine wirkliche, langfristige Lösung dar.  

Meine persönliche Meinung zur Familienförderung 2020 

Um ehrlich zu sein, ich finde es schön, dass ich 300,00 Euro bekomme. Es ist ein super Geschenk und eine nette Aufmerksamkeit. Aber ich sehe den Sinn für die Wirtschaft nicht wirklich. Mich interessiert, wofür Du das Extra-Geld ausgibst. Kommt es in die normale Haushaltskasse und wird für Lebensmittel verwendet? Oder bekommt Dein Kind etwas Spezielles dafür? Braucht Ihr eine neue Waschmaschine und kauft sie Euch jetzt endlich, weil Ihr den Kinderbonus erhaltet? Ich habe unseren Bonus tatsächlich schon in ein Coaching für gesunde Ernährung investiert. Davon haben meine Tochter und ich etwas. Allerdings ist fraglich, ob ich den Kurs nicht auch ohne das zusätzliche Geld gebucht hätte.  

Was mir noch am Herzen liegt: Es gab in meinem Leben selbst eine Zeit, wo ich als Mama kaum Geld zum Leben hatte. An Weihnachten 2016 konnte ich keine Geschenke kaufen, was für mich wirklich schlimm war. Gott sei Dank war meine Tochter damals noch ein Baby und hat diesen Engpass nicht wirklich mitbekommen. Selbst in ganz normalen, wirtschaftlich erfolgreichen Jahren ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Einmalig 300,00 Euro sind ein schönes Geschenk, aber keine dauerhafte Hilfe. Hier müssen viel tiefgreifendere Reformen her, welche die armen Familien in diesem Land wesentlich mehr unterstützen.  

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15 Kommentare zu “Kinderbonus in der Corona-Krise: Wem steht er zu und wer profitiert davon?

  1. Hallo ich hätte da auch mal eine Frage 😃mein Sohn lebt in einer Einrichtung das Sorgerecht hab ich nun kommt er am 21.7.2021 wieder komplett nachhause 🥰 bekomme ich den kindergeldbonus dann noch nachgezahlt oder hat die Einrichtung es bekommen und bleibt es dabei? Liebe Grüße

    1. Hallo Anja,
      da frägst Du am besten bei der Familienkasse nach, die können Dir genau sagen, wer nun Anspruch auf den Kindergeldbonus hat. Eventuell hängt das damit zusammen, wo das Kind in diesem Jahr die meiste Zeit untergebracht war, aber das ist nur eine Vermutung. Deine Familienkasse kann Dir da genaue Auskunft dazu geben.
      Viele Grüße und alles Gute,
      Julia von Babyartikel

  2. Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Ich bin allein Erziehend, heute kam der Kindesvater an, ihm stehe die Hälfte des Bonus zu da wir gemeinsames Sorgerecht haben und er zieht dann die Hälfte mal eben vom Unterhalt ab.

    Stimmt das so? Unser Sohn lebt bei mir und der Zuschlag kam ihm zugute.

    Liebe Grüße

    1. Liebe Jasmin,

      tatsächlich darf der Kindesvater unter Umständen die Hälfte des Kinderbonus vom Unterhalt einbehalten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht dazu folgendes:

      „Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge.“

      Ich hoffe, die Antwort hilft Dir weiter.

      Viele Grüße
      Julia

    1. Dazu würde ich mich direkt bei Ihrer zuständigen Familienkasse erkundigen. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass der Sohn den Bonus bekommt, wenn er für die Kosten seines Lebensunterhaltes selbst aufkommt. Aber das ist nur ein Gefühl. Bei meiner Recherche im Internet habe ich diesen Hinweis gefunden „Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden.“ Wenn Du dem Sohn normalerweise das Kindergeld auszahlst, wird er auch vermutlich den Kinderbonus bekommen. Aber wie gesagt, für den konkreten Einzelfall, würde ich sicherheitshalber bei der Familienkasse vorsprechen.

  3. Hallo,
    ich habe jetzt im September das übliche Kindergeld bekommen, aber keinen Cent Kinder Bonus. Mir ist nicht klar, warum ich keinen bekomme. Ich denke, dass jedes Kind den Bonus bekommt?

    Danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort!

    1. Hallo Claudia,
      ja, für jedes Kind, das 2020 Kindergeld-berechtigt ist, gibt es den Bonus. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Bonus einige Tage nach der Überweisung des Kindergeldes separat überwiesen wird.
      Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, würden wir Dir raten, Dich an Deine betreffende Behörde zu wenden.
      Viele Grüße,
      Julia von Babyartikel

  4. Hallo,
    Eines meiner Kinder lebt in einer Behinderten Einrichtung, das andere Kind lebt bei mir. Somit wird das Kindergeld gesplittet, der Kinder Bonus kam zum genannten Zeitpunkt nicht bei mir an. Wann werden die Zahlungen in solchen Fällen erfolgen. Stimmt es das es erst im November oder Dezember kommt?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    1. Der Zeitpunkt, wann das Kindergeld ausgezahlt wird, ist von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängig. Normalerweise müsste er mittlerweile bei Dir eingegangen sein. Falls nicht, würde ich bei der zuständigen Familienkassen nachfragen.

  5. Ich hätte aber auch eine Frage zu diesem Thema ^^
    Und zwar mein Sohn wird im Oktober 6 und ich bekomme im selben Monat seine kleine Schwester…wie sieht es da aus.? Muss ich jetzt schon bei der Ki-Geld Kasse melden , dass ich schwanger bin um diesen Zuschlag zu bekommen ? 🙈

    Ganz liebe Grüße und bleibt alle gesund 🍀❤️

    1. Vielen Dank für die Frage. Du brauchst die Geburt Deiner Tochter nicht früher als gewöhnlich bei der Kindergeldstelle melden. Auf der Seite des BVA heißt es dazu: „Für Kinder, die in der Zeit zwischen Oktober und Dezember 2020 geboren werden, wird der Kinderbonus im Rahmen der regulären Bearbeitung des Antrages auf Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt.“ Du kannst also ganz normal den Antrag stellen. Der Bonus wird einfach zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt.

      Alles Liebe und Gute für die letzten Wochen der Schwangerschaft,
      Julia

  6. Leider finde ich nirgendwo eine Antwort auf meine Frage: meine Kinder sind beide über 18 Jahre alt und das Kindergeld endet im Juli 2020, weil die Schule bzw. Ausbildung endet.
    Bekomme ich trotzdem den Corona Kindergeldzuschuss?

    1. Ich bin keine Expertin , aber ich habe gelesen , dass JEDER der im Jahr 2020 Kindergeld bezogen hat (und sei es nur für einen Monat) einen Anspruch auf den Coronabonus hat. Also denke ich dass Sie ihn auch erhalten werden.

      1. Ja, das stimmt genau. Jedes Kind, für das im Jahr 2020 Kindergeld bezahlt wurde, hat einen Anspruch. Hier die aktuelle Info vom BVA (Bundesverwaltungsamt): Kinder, für die zwar nicht im September 2020, aber in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober, gezahlt.

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