Seggiolini per bambini 9-36 kg

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Gruppo del seggiolino auto
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Cintura di sicurezza
Attrezzature
Funzioni
Posizione reclinata
Direzione di installazione
Approvato per il trasporto aereo
Rivestimento rimovibile
Risultato del test
Finde hier mitwachsende i-Size-Kindersitze für Kinder von 76 bis 150 cm Körpergröße. Je nach Modell eignen sie sich ab frühestens 15 Monaten und können ungefähr bis zum Alter von 12 Jahren genutzt werden. Bitte beachte die jeweiligen Größen- und Gewichtsangaben des Herstellers.
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Kindersitze ab 76 bis 150 cm
Kaufberater

Kindersitze ab 76 bis 150 cm

Kindersitz Auto 9-36 kg

Wird Dein Kind langsam zu groß für die Babyschale muss ein größerer Kindersitz her, um weiterhin sicher unterwegs zu sein. Eine besonders lange Nutzungsdauer bietet da ein Kindersitz der Gruppe I/II/III.

Ob Dein Kind schon zu groß für die Babyschale ist, zeigt die Position in der Babyschale: Der Richtige Zeitpunkt von der Babyschale auf einen größeren Kindersitz zu wechseln ist dann, wenn das Baby mit seinem Kopf den oberen Rand der Babyschale erreicht hat. Das Köpfchen sollte nicht darüber hinausragen!

Nicht zu früh wechseln

Dein Kind darf erst in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz der Gruppe I/II/III fahren, wenn es seinen Kopf selbstständig halten kann.

Alternativ gibt es Reboarder Kindersitze der Gruppe 0+/I, mit denen Dein Kind bis 18 kg rückwärtsgerichtet fahren kann. Ideal für groß gewachsene Kinder!

Besonders lange Nutzungsdauer

Ein Kindersitz der ECE-Gruppe I/II/III ist ideal, wenn Sie nach einem Kindersitz suchen, den Dein Kind möglichst lange nutzen kann. In diesem Kindersitz fahren Kinder von 9-36 kg (ca. 9 Monate bis 12 Jahre) – also bis zum Ende der Kindersitzpflicht! So sparen sie sich einen ganzen Kindersitz – den der Gruppe II/III.

Die Fahrtrichtung ist ab der Gruppe I vorwärtsgerichtet (Rückwärtsgerichtetes Fahren ist nur in speziellen Reboard Kindersitzen der Gruppe 0+/I bzw. I möglich).

Hosenträgergurt oder Fangkörper?

Kindersitze der Gruppe I unterscheiden sich im wesentlichen dadurch, wie das Kind im Kindersitz gesichert wird: mit Hosenträgergurt oder Fangkörper.

Ein Hosenträgergurt ist ein 5-Punkt-Gurt, der direkt am Kindersitz befestigt ist. Die 5 Befestigungspunkte sind an den Schultern, an der Hüfte und im Schritt. So wird verhindert, dass das Kind “durchrutscht”. Die Kinder haben hier viel Bewegungsfreiheit und fühlen sich mit dem Hosenträgergurt wie echte Rennfahrer.

Der Nachteil: Bei einem Unfall mit Frontalcrash werden Kopf und Nacken nach vorne geschleudert – der Oberkörper bleibt aber durch die Gurte an der selben Position. Da der Kopf in diesem Alter noch verhältnismäßig groß und schwer ist (bis zu 25% des Körpergewichts) kann es zu schwereren Verletzungen im Kopf und Nackenbereich kommen.

Der Fangkörper (oder: Sicherheitskissen) ist ein festes Kissen, das mit dem Fahrzeuggurt vor dem Bauch des Kindes fixiert wird. Der Fangkörper wirkt ähnlich wie ein Airbag bei Erwachsenen: er fängt den Oberkörper des Kindes bei einem Unfall sanft ab. Der nach vorne geschleuderte Oberkörper, Kopf und Nacken rollen dabei so günstig ab, dass die Nacken- und Kopfbelastung relativ gering bleiben. Neben dem Sicherheitsaspekt finden viele Kinder das „Tischchen“ praktisch zum Malen oder Spielen. Allerdings fühlen sich manche Kinder durch den Fangkörper „eingesperrt“ und lehnen ihn ab. Ein Praxistest vor dem endgültigen Kauf ist deshalb empfehlenswert.

Wie wird der Kindersitz befestigt?

Ein Kindersitz der Gruppe I/II/III wird entweder mit Isofix-Rastarmen oder mit dem Fahrzeuggurt befestigt. Aus Sicherheitsgründen ist die Isofix-Befestigung allerdings vorzuziehen, da hier der Kindersitz fest mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist und so bei Unfällen einen größeren Schutz bietet.

Bitte werfe vor dem Kauf einen Blick auf die Fahrzeugtypenliste des Kindersitz-Herstellers (online einsehbar) – gerade Isofix-Kindersitze können nicht in jedem Auto befestigt werden. Ein Blick auf die Liste schafft Klarheit.

Ab wann kann mein Kind ohne Kindersitz mitfahren?

Die Kindersitzpflicht endet ab 150 cm Körpergröße oder ab dem 12. Lebensjahr

Ist das Kind jünger als 12 Jahre, aber schon über 150 cm groß, darf es also ohne Kindersitz Auto fahren. Ist es mit 12 Jahren noch kleiner als 150 cm darf es zwar rechtlich auch ohne Kindersitz fahren, aber es wird empfohlen den Kindersitz weiterhin zu nutzen, bis die Größe von 150 cm erreicht ist.

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