So viel kostet Betreuung: Kita-Gebühren in den deutschen Bundesländern

So viel kostet Betreuung: Kita-Gebühren in den deutschen Bundesländern


Kinderbetreuung kostet. Wer diese Kosten in welchem Maße trägt, das regeln in Deutschland die einzelnen Bundesländer. Wie hoch die Kita-Gebühren in den einzelnen Ländern und Städten sind, scheint unter anderem aus diesem Grund ein unüberschaubarer Flickenteppich zu sein.

Warum zahlen wir Kita-Gebühren?

Im Gegensatz zur Schulbildung in Deutschland ist werden die Kosten für die frühkindliche Betreuung und Förderung in Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) nur teilweise vom Staat übernommen. Für Eltern, die ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung oder zur Tagesmutter geben, fallen zusätzliche Kita-Gebühren an.

Bildung und damit die gesetzliche Regelung der Kita-Gebühren ist in unserem föderalen Bundesstaat Ländersache, die Finanzierung und Durchführung dagegen müssen die Kommunen übernehmen. Das bedeutet, die einzelnen Landesregierungen haben entsprechende Regelungen für die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern erlassen, an die sich die Kommunen in der Durchführung halten müssen.

Allerdings haben sie noch einen relativ großen Handlungsspielraum, was die Höhe der Gebühren angeht. Finanzschwache Kommunen müssen daher oft höhere Gebühren erheben und es entsteht ein absolut unübersichtliches Gebühren-Mosaik an Deutschland. Wie stark die Gebühren von Stadt zu Stadt variieren, zeigt zum Beispiel ein Vergleich der Kita-Gebühren in den 20 größten deutschen Städten.

Die wenigsten Bundesländer geben konkrete Beträge an, die Formulierungen sind allgemein gehalten. Im Kitagesetz des Landes Brandenburg (§17 (1) und (2) heißt es zum Beispiel zum Thema Elternbeiträge:

„Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen.“

 

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Diese Unterschiede in den Gebühren könnten sogar im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz stehen, das eine Chancengleichheit für Menschen in allen Regionen gewährleistet. Denn durch hohe Gebühren kann es an manchen Orten passieren, dass sozial schwache Familien ihre Kinder nicht in die Betreuung schicken, sondern zu Hause betreuen. Gerade Kinder aus solchen Familien profitieren aber nachweislich von der frühen Förderung in Krippe und Kindergarten.

Was kostet die Kita in den einzelnen Bundesländern?

Weil die konkrete Berechnung der Höhe der Kita-Gebühren den Kommunen überlassen ist, ist die konkrete Höhe kaum überschaubar. Diese hängt unter anderem auch vom Alter des Kindes, von der Betreuungsform und -länge, sowie davon ab, ob die Einrichtung privat, also von freien Trägern wie der Caritas oder dem Roten Kreuz, oder kommunal finanziert wird. In der Regel wird das familiäre Gesamteinkommen des letzten Kalenderjahres für die Berechnung herangezogen. Manche Kommunen berechnen dann prozentual einen Beitrag, andere setzen Gehaltsstufen an. Für manche zählt das Brutto-, für andere das Nettoeinkommen.

In diesen deutschen Bundesländern ist der Kita-Besuch (teilweise) kostenfrei:

  • Niedersachsen: Für Kinder ab 3 Jahren (Kindergartenkinder) ab August 2018 vollständig gebührenfrei
  • NRW: letztes Kindergartenjahr gebührenfrei
  • Hamburg: bis 5 Stunden / Tag gebührenfrei
  • Berlin: Betreuung ab 1 Jahr gebührenfrei
  • Rheinland-Pfalz: Betreuung ab 2 Jahren gebührenfrei
  • Hessen: ab August 2018 gebührenfrei
  • Daneben gibt es einzelne Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Heilbronn oder Unterföhring, die die Kita-Gebühren abgeschafft haben.

Diese Bundesländer wollen die Kita-Gebühren nicht abschaffen:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Sachsen

Sie wollen sich lieber auf eine Qualitätsverbesserung konzentrieren. Von einer Gebührenfreiheit würden vor allem Besserverdiener profitieren, denn die tragen aktuell einen Großteil der finanziellen Last. Für Geringverdiener ist die Kita teilweise ohnehin gebührenfrei oder sehr günstig.

Warum kann man Kita-Gebühren nicht flächendeckend abschaffen?

Um die Ungleichheiten in den einzelnen Bundesländern abzuschaffen, müsste eine bundesweite Gesetzgebung möglich sein. Dazu würde ein einfacher Gesetzesbeschluss nicht ausreichen, die gesamten föderalen Strukturen und Zuständigkeiten müssten neu definiert werden. Daher ist eine Vereinheitlichung der Kita-Gebühren in Deutschland in sehr unwahrscheinlich.

Weil auch in Zukunft die Kommunen für Finanzierung der Kitas zuständig wären, müsste der Bund im Falle einer Gebührenabschaffung die Mehrkosten ausgleichen. Sonst würde die Qualität der Betreuung darunter leiden bzw. wäre für manche Städte nicht finanzierbar. Eine mögliche Folge geringer Qualitätsstandards in kommunalen Kitas könnte sein: Besserverdiener gehen zu privaten Konkurrenten, die etwa 1,5 Mal so viel kosten — und zurück bleiben die sozial schwachen Kinder in den „schlechten“ Betreuungsstätten.

Wie viel bezahlst Du für die Betreuung Deines Kindes? Findest Du den Betrag angemessen? Wir freuen uns über Deinen Kommentar!

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3 Kommentare zu “So viel kostet Betreuung: Kita-Gebühren in den deutschen Bundesländern

  1. Ich finde es eine Frechheit, das es überhaupt Grippengebühren gibt.(sowie Kindergartengebühren)

    Wo es in anderen Bundesländern und Städten kostenfrei ist, zahlen wir hier in BW in einem kleinen Dorf fast 700€ für eine Grippenbetreuung.(für 8 Std/täglich). Könnten wir uns grün und blau ärgern über die Unfähigkeit unserer Bundesländer.

  2. Die Angabe, dass die Kita-Betreuung in Niedersachsen gebührenfrei wäre ist falsch. Der Kindergarten ist neuerdings gebührenfrei. Zur Kindertagesstätte gehört jedoch auch die Krippe. Und die ist in bestimmten Kommunen sehr kostspielig. Wir zahlen deutlich über 400€!

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