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Dein Mutterschutzrechner: Mutterschutz und Elternzeit berechnen – exakt & einfach


Du bist schwanger und möchtest wissen, wann Dein Mutterschutz beginnt? Oder Du hältst Deinen kleinen Schatz bereits in den Armen und möchtest alle notwendigen Daten zur Elternzeit erfahren? Dann bist Du hier genau richtig.

Mit unserem Mutterschutzrechner /Elternzeitrechner kannst Du auf den Tag genau berechnen, wann die gesetzliche Schutzfrist bei Dir beginnt und wann sie endet. Und auch, auf welches Datum der erste bzw. letzte Tag Deiner Elternzeit fällt. Auch spezielle Angaben wie z.B. Mehrlings- oder Frühgeburt sind möglich.





Alle Antworten auf Deine Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Im Folgenden beantworten wir Dir alle Deine Fragen rund um Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und wichtige Fristen. Auch Deine Elternzeit kannst Du mit dem Elternzeitrechner ganz einfach herausfinden. Am Ende hast Du ein klares Ergebnis mit Deinen Daten.

Du erfährst außerdem, wie hoch Dein Elterngeld ist, wie viel Elternzeit Du insgesamt nehmen darfst und noch so vieles mehr. Wir verraten Dir außerdem, was es mit dem so genannten Elterngeld-Trick auf sich hat.

So funktionieren Mutterschutzrechner & Elternzeitrechner

Wenn Dein Baby noch nicht auf der Welt ist, reicht es, nur den voraussichtlichen Geburtstermin (E.T.) einzugeben. Ist Dein kleiner Schatz bereits geboren, trage den errechneten Termin und das tatsächliche Geburtsdatum ein.

Ist Dein Baby eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder hat es eine Behinderung? Dann wähle dies mit einem Klick aus. Um nun Deine Elternzeit datumsgenau zu berechnen, gib ein, zu welchem Lebensmonat Deines Babys die Elternzeit starten und wann sie enden soll.

Beispiel 1: Errechnete Termin ist der 25.05.2023, die Elternzeit soll im 1. Lebensmonat beginnen und bis Ende des 7. Lebensmonats dauern.

Ergebnis: Der Mutterschutz beginnt am 13. April und endet am 20. Juli.
Die Elternzeit beginnt am 21. Juli und endet am 24. Dezember.

Beispiel 2: Der Geburtstermin ist der 15.02.2023. Das Kind war eine Frühgeburt. Die Elternzeit soll ab dem 7. Lebensmonat beginnen und bis Ende des 9. Lebensmonats dauern.

Ergebnis: Der Mutterschutz beginnt am 4. Januar und endet am 10. Mai.
Die Elternzeit beginnt am 15. August und endet am 14. November

Mutterschutzrechner: Wie lange dauert der Mutterschutz?

Dein Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach Geburt Deines Kindes (Mutterschutzgesetz – MuSchG, § 3 Schutzfristen).


Hier gibt es jedoch einige Ausnahmen:
➲ Dein Baby kommt als Frühgeburt zur Welt
➲ Du bekommst Mehrlinge
➲ Bei Deinem Baby wurde eine Behinderung ärztlich festgestellt
In diesem Fall verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen.

Auf Deinen Wunsch hin kannst Du trotzdem bis zur Geburt weiter arbeiten. Das Gesetz verpflichtet Dich also nicht, 6 Wochen vor Geburt in den Mutterschutz zu gehen. Es ist vielmehr eine Empfehlung.

Und was ist, wenn mein Arbeitsvertrag befristet ist?

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der im oder nach Deinem Mutterschutz endet, schützt Dich leider nicht vor einer Beendigung. Bedeutet, er läuft fristgerecht aus, wie er es auch tun würde, wenn Du nicht schwanger bist.

Tipp: Wenn alle Deine nicht schwangeren Kolleginnen eine Vertragsverlängerung bekommen, kannst Du Dich auf diese Tatsache berufen und rechtlich ebenfalls eine Verlängerung einfordern. Selbstverständlich darfst Du aufgrund Deiner Schwangerschaft nicht benachteiligt werden.
Im Leitfaden des bmfsfj zum Mutterschutz findest Du viele weitere Details.

Wie berechne ich das Mutterschaftsgeld?

Dein Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt Deiner letzten drei Netto-Gehälter und beträgt maximal 13 Euro/Tag. Diesen Betrag erhältst Du von Deiner Krankenkasse. Dein Arbeitgeber bezahlt anteilig so viel dazu, dass Du in der Zeit des Mutterschutzes auf Dein volles Gehalt kommst.

Voraussetzung für den Erhalt von Mutterschaftsgeld ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, ein vertraglich vereinbartes Beschäftigungsverhältnis oder einen rechtsmäßig in der Schwangerschaft gekündigten Vertrag oder der Bezug von Arbeitslosengeld I.
Viele weitere Tipps dazu erhältst Du beim Familienportal des Bundes.

Mutterschutzrechner: Wann endet der Mutterschutz und wann beginnt die Elternzeit?

Dein Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt Deines Babys. Dann beginnt, wenn Du sie beantragt hast, die Elternzeit.

Wenn Du keine Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz nimmst, arbeitest Du also 8 Wochen nach Geburt Deines Kindes wieder. Dies wird Dir von unserem Mutterschutzrechner exakt berechnet.

Dein Mutterschutz beträgt 12 Wochen, wenn:

  • Dein Baby als medizinische Frühgeburt zur Welt kam
  • Du Mehrlinge geboren hast
  • Dein Baby mit einer ärztlich bestätigten Behinderung geboren wurde

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Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ich Elternzeit nehme?

Deine geplante Elternzeit musst Du Deinem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen im Voraus schriftlich mitteilen. Das bedeutet, wenn Du direkt an den Anschluss Deines Mutterschutzes in Elternzeit gehen möchtest, solltest Du Deinen Arbeitgeber eine Woche nach Geburt Deines Kindes darüber informieren.

Wenn Du bereits im Voraus weißt, ab wann und für wie lange Deine Elternzeit dauern soll, kannst Du dies natürlich auch vor der Geburt erledigen.

Bedenke nur, dass jede Geburt und jedes Baby anders ist – vielleicht änderst Du Deine Meinung noch einmal, wenn Dein kleiner Schatz auf der Welt ist.

Welchen Arten von Elterngeld gibt es?

  • Basis-Elterngeld: Basis-Elterngeld bekommst Du ab 2 Monaten bis zu 12 Monaten Elternzeit, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld nutzt. Wenn Ihr beide Elterngeld nutzen möchtet, könnt Ihr es auch gleichzeitig beziehen. Mit dem Geburts-Stichtag 1. April 2024 ist dies aber nur noch 1 Monat lang parallel möglich.
    Wenn Dein Baby 6 Wochen zu früh geboren wurde, kannst Du bis zu 18 Monate Basis-Elterngeld bekommen. Die Monate kannst Du mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin frei aufteilen. Es ist also durchaus möglich, 3 Monate Elternzeit zu nehmen, dann wieder 3 Monate zu arbeiten und beispielsweise noch einmal 4 Monate in Elternzeit zu gehen.
    So beziehst Du das Basis-Elterngeld entweder gemeinsam, hintereinander oder abwechselnd.
    Gut zu wissen: Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate Basis Elterngeld zu.
  • Elterngeld Plus: Diese Form von Elterngeld bezieht man doppelt so lange wie das Basis-Elterngeld. Es ist halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, also quasi durch zwei geteilt.
    Diese Variante kommt für Dich besonders in Frage, wenn Du in der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden/Woche) arbeiten möchtest.
    Elterngeld Plus kannst Du zwischen 150-900 Euro pro Monat bekommen. Außerdem ist es möglich, das Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus miteinander zu kombinieren.
  • Partnerschaftsbonus: Die Voraussetzung hierfür ist, dass Du und Dein Partner bzw. Deine Partnerin gleichzeitig während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.
    Der Partnerschaftsbonus lässt sich außerdem mit dem Basis-Elterngeld und dem Elterngeld Plus kombinieren.

    Klingt kompliziert? Alle Details zu den verschiedenen Arten von Elterngeld findest Du beim BMDSFJ.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Update 2024: Ab 2024 gibt es Änderungen bzgl. des Elterngeldes. Gültig sind diese ab dem Geburtstags-Stichtag 1. April 2024: Elterngeld bekommen nur noch Eltern, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 200.00 € beträgt. Für Alleinerziehende liegt die neue Grenze bei 150.000 €.

Dein Elterngeld berechnet sich aus Deinem Einkommen vor der Geburt. Es beträgt zwischen 300 und 1800 Euro, abhängig von Deinem bisherigen Gehalt. Faustregel sind 65% Deines Netto-Einkommens. Wenn Dein Einkommen vor der Elternzeit nicht sehr hoch war, kannst Du bis zu 100% des Netto-Einkommens an Elterngeld bekommen.

Einen genauen Anhaltspunkt über die Höhe Deines Elterngeldes verschafft Dir der Familienportal Elterngeld-Rechner des Bundes.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der Elternzeit kannst Du bis zu 32 Stunden pro Woche (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden sind es 30 Stunden/Woche) arbeiten. Dein voraussichtliches Einkommen musst Du beim Elterngeld-Antrag nachweisen. Anhand Deines Arbeitsvertrags bzw. Deiner Gehaltsnachweise wird so Dein Elterngeld während dieser Zeit berechnet. Dieses wird jedoch nur unter Vorbehalt ausbezahlt. Nach Deiner Elternzeit werden von der Elterngeldstelle genaue Berechnungen erstellt und die Beträge miteinander verrechnet.

Wichtig deshalb: Hebe jeden Nachweis auf, damit Du ihn bei Bedarf einreichen kannst.

Ob es sich für Dich lohnt, während der Elternzeit zu arbeiten, kannst Du hier nachlesen.

Mutterschutzrechner und Elternzeit Rechner: Wie viel Elternzeit Du insgesamt nehmen darfst

Generell darfst Du bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Zwischen dem dritten und 8. Geburtstag Deines Kindes stehen Dir und Deinem Partner oder Deiner Partnerin insgesamt gemeinsam 24 Monate Elternzeit zu. Eure Elternzeit könnt Ihr auf drei Zeitabschnitte aufteilen.

Beachte jedoch: Basis-Elterngeld bekommst Du nur in den ersten 14 Lebensmonaten Deines Babys. Wurde Dein kleiner Schatz als Frühchen geboren, so stehen Dir sogar noch bis zu 4 Elterngeldmonate mehr zu. Wenn Dein Kind 14 Monate alt ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus zu bekommen.

Dies ist ganz individuell davon abhängig, wie Ihr es gemeinsam beantragt habt.

Wichtig: Auch Deine Zeit im Mutterschutz zählt in die Basis-Elterngeld-Monate hinein!
Wir raten Dir, Dich vor der Beantragung gründlich in das nicht ganz einfache Vorgehen einzulesen.

Was ist der Elterngeld-Trick?

Elterngeld-Trick, klingt rechtlich erst einmal bedenklich, ist es jedoch nicht: Voraussetzung für diesen Trick ist, dass Du verheiratet bist und Dich bereits frühzeitig in Deiner Schwangerschaft, nämlich spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, um die notwendigen Maßnahmen kümmerst.

Erhalte mehr Elterngeld, indem Du frühzeitig die Steuerklasse wechselst

Nehmen wir an, Du bist momentan in Steuerklasse V und verdienst 3000 Euro brutto pro Monat.
Dies sind netto ca. 1477 Euro in Steuerklasse V. Wenn Du jedoch – Achtung, Elterngeld-Trick – in Steuerklasse III wechselst, kommst Du auf ca. 2105 Euro netto.

Der Wechsel in die andere Steuerklasse macht also einen Unterschied von 408,20 Euro und wirkt sich somit erheblich auf das Elterngeld aus, dass Du in der Elternzeit bekommen wirst.

Dieser Trick ist eindeutig etwas für gute Planer:innen. Wenn Du dies noch nicht bist (was total verständlich ist ), dann wirst Du es spätestens beim Ausfüllen des Elterngeldantrags. Auch hier ist es erheblich wichtig für den Elterngeld-Trick, dass Du alle Formulare richtig ausfüllst und alle benötigten Unterlagen beilegst.

Die Behörden brauchen eine nicht zu unterschätzende Zeit, um alle Anträge genau zu prüfen und nicht selten kommt es dazu, dass Du zu Beginn Deiner Elternzeit vergeblich auf das Elterngeld wartest. Deshalb: Reiche den Antrag überpünktlich ein, so wird auch das Dir zustehende Elterngeld rechtzeitig bei Dir ankommen.

Alle Details rund um den Elterngeld-Trick erklärt Dir Expertin Julia hier.


Quellen

Arbeitnehmerkammer Bremen (2018): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit URL: https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Rechtsinfos/Mutterschutz_2018_WEB_Broschuere.pdf (aufgerufen am 17.05.2023).

Barmer (2023): Mutterschutzrechner: Wann beginnt mein Mutterschutz und die anschließende Elternzeit? URL: https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/familie/schwangerschaft/gesunde-schwangerschaft/mutterschutzrechner-1054066 (aufgerufen am 17.05.2023).

Bundesministerium der Justiz (2023): Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium URL: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html (aufgerufen am 17.05.2023).

Die Bundesregierung (2020): Alles Wichtige zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/faq-arbeit-und-familie-1779598 (aufgerufen am 17.05.2023).

Elterngeld.net (2023): Die Elternzeit URL: https://www.elterngeld.net/elternzeit.html (aufgerufen am 17.05.2023).

Familienportal (2023): Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt? URL: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-besteht-der-mutterschutz-vor-und-nach-der-geburt–125046 (aufgerufen am 17.05.2023).

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