Vaterschaftsanerkennung

    Vaterschaftsanerkennung: rechtliche Folgen


    Die Grundlagen der Vaterschaftsanerkennung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. In Deutschland ist der biologische Vater nicht immer gleich der rechtliche Vater. Dieses Thema beschäftigt vor allem unverheiratete Paare und ich werde in der Schwangerenvorsorge immer wieder darauf angesprochen. Hier möchte ich versuchen, über die wichtigsten Punkte dieses schwierigen Themas zu informieren.

    Wer ist der rechtliche, wer der biologische Vater?

    In Deutschland gilt als Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der biologische Vater nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Wer das möchte, muss die Vaterschaft anerkennen und beurkunden lassen. Hierzu muss immer die Zustimmung der Mutter vorliegen!

    Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung, ob der anerkennende Vater auch der biologische Vater des Kindes ist, ist dabei unerheblich. Wenn der vermutete biologische Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, bleibt die Möglichkeit der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.

    Wie wird die Vaterschaft beurkundet?

    Die Vaterschaft kann jederzeit anerkannt werden. Meist beim Jugendamt, aber auch beim Standesamt oder einem Notar. Die Anerkennung beim Jugendamt und Standesamt ist kostenlos, bei einem Notar jedoch gebührenpflichtig.

    Ist die Vaterschaft schon vor der Geburt beurkundet, wird der Vater auch gleich mit in die Geburtsurkunde eingetragen. Erfolgt die Anerkennung erst, nachdem schon eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, stellt das Standesamt eine neue Geburtsurkunde aus.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Beide Elternteile müssen einer Vaterschaftsanerkennung schriftlich zustimmen. Für fremdsprachige Urkunden ist eine in Deutschland anerkannte und beglaubigte Übersetzung notwendig.

    Sale

    Benötigte Unterlagen des Vaters:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
    • Mutterpass zum Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (vor der Geburt)
    • oder Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)

    Benötigte Unterlagen der Mutter:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
    • Beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
    • Mutterpass zum Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (vor der Geburt)
    • Oder Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)

    Die rechtlichen Folgen einer Vaterschaftsanerkennung

    Für den Vater:

    Der Vater ist durch die Vaterschaftsanerkennung dazu verpflichtet, dem Kind (bis zum Abschluss einer Ausbildung) und der Kindsmutter (in den Mutterschutzfristen und darüber hinaus, frühestens vier Monate vor der Geburt und mindestens drei Jahre nach der Geburt) Unterhalt zu zahlen.

    Es entstehen auch sozial rechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel auf Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters, Waisenrente und Erbschaftsansprüche nach dem Tod des Vaters.

    Der Vater erhält ein Umgangsrecht, und das Kind kann seinen Nachnamen führen.

    Für das Kind:

    Das Kind wird mit der Volljährigkeit grundsätzlich auch sorgepflichtig gegenüber dem Vater.

    Für die Mutter:

    Welche Folgen eine Vaterschaftsanerkennung für die Mutter hat, haben wir hier für Dich zusammengefasst: Rechtliche Folgen für die Mutter

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      33 Kommentare zu “Vaterschaftsanerkennung: rechtliche Folgen

      1. Hallo,
        ich bin im siebten Monat schwanger. Mein ex Freund, nicht verheiratet, möchte die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben. Zuerst möchte er einen Vaterschaftstest machen.
        Von mir aus kein Problem weil ich weiß das er der Vater ist. Allerdings mischt er sich in alles ein und möchte überall seinen Willen durchsetzten. Nach der Geburt auch mal zu sich mit nehmen ohne mich. Meine Frage:
        Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt hat er doch weder Rechte noch Pflichten gegenüber dem Kind. Das heißt bis zur Unterschrift kann ich ihn vom Kind vernhalten.

        1. Guten Tag,

          Ich habe dis Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung wo die Unterschreibung meine Mutter ist. Ich wurde also aus Deutschland ausgewiesen, und darf keine deutsch Aufenthalts Titel bekommen.

          Was mache ich jetzt?

      2. Hallo zusammen, hab mal eine Frage und zwar, ich war kurz in einer Beziehung mit einer Frau, es hat zwischen uns nicht gepasst und jeder hat seinen Weg gelaufen, nach kurzem hab ich von ihr erfahren dass sie schwanger von mir ist, ich blieb mit ihr ihr im Kontakt bis sie das Kind bekommen hat, ich war auch beim Geburt des Kindes dabei, kurz vor dem Geburt hat sie mir dann bescheid gesagt dass sie sich in der Trennungsjahr befindet und der jetziger als Ehemann gilt wird automatisch als Vater des Kindes eingetragen, ich habe kein Kontakt mit ihren Ehemann und weiß ich nix über ihn sogar sein Namen, sie hat mit ihm auch fast kein Kontakt und ich bezweifle mich dass er sogar von dem Kind weiß, da er sowieso von Hartz4 lebt und soll aufjedenfall kein Unterhalt zahlen es wird ihm nicht interessieren (behauptet sie). Jetzt meine Tochter ist fast 4 Monate alt ich und die Mutter leben nicht zusammen, sie fängt langsam den Kontakt mit mir anzubrechen und ich darf meine Tochter fast nie sehen weil die Mutter mir immer irgendwelche Ausrede sagt damit ich mein Tochter nicht besuchen komme, und sie gibt mir zwar auch keine Auskünfte was ihre Scheidung betrifft oder wie soll mit der Vaterschaftsanerkennung weiter laufen. Jetzt meine Frage wo kann ich mich anwenden um mich um die Vaterschaftsanerkennung zu meiner Tochter zukümmern. ich entschuldige mich für den langen Text und hoffe mir von Ihr eine behilfliche Antwort zu bekommen.

        1. Hallo LostMan, erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Standesamt bzw. bei dem Standesamt des Wohnorts Ihrer Tochter. Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie und die Mutter des Kindes mit folgenden Unterlagen beim Standesamt erscheinen: Personalausweise, Geburtsurkunde des Kindes, Geburtsurkunde des Vaters (nicht in jedem Bundesland erforderlich). Sie und die Kindsmutter müssen keinen gemeinsamen Termin vereinbaren, sondern können auch getrennt voneinander im Standesamt vorstellig werden. Bitte beachten Sie: Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung der Mutter, damit sie wirksam werden kann. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, so bleibt lediglich der Weg der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Hierfür wäre dann das örtliche Familiengericht zuständig. Nähere Infos zum Thema finden Sie hier: https://www.anwalt.org/vaterschaftsanerkennung/#Vaterschaft_nach_der_Geburt_anerkennen
          Alles Gute für Sie,
          Julia von babyartikel.de

      3. Hallo,
        Ich hätte da mal eine Frage.
        Der Vater und ich sind seit der Schwangerschaft nicht mehr zusammen.
        Ich habe einen Termin beim Standesamt gemacht um die vaterschaft zu erkennen. Er konnte nicht erscheinen und ich habe dies alleine unterschrieben.
        Jetzt sagt er, dass er einen Termin hatte um dies zu unterschreiben.
        Wie lange braucht es dann, bis ich darüber Informationen oder eine neue Urkunde bekomme, ob er dies auch wirklich getan hat?

      4. Hallo Zusammen…,es handelt sich um einen Vaterschaftsnachweis nach über 45 J.,er hat Unterhalt gezahlt (damals Zahlkarten) mit meiner Mutter besteht seit längerer Zeit kein Kontakt und als ich nachfragte wegen irgendwelche Unterlagen.. ect wurde dieses verneint!?
        An welches Amt kann ich mich wenden.,gibt es noch weitere Möglichkeiten?
        In meiner Geburtsurkunde steht mein Mädchen-Name und in meiner Anstammungsurkunde der Name meines Stiefvaters mit dem Hinweis meines damaligen Alters bzw wann ich seinen Namen an nehmen „musste“ . Da wäre eine weitere Frage kann ich meinen Mädchen -Namen wieder an nehmen? MfG

      5. Hallo, eine Frage zu dem Ablauf nach der Vaterschaftsanerkennung: Nachdem also die Geburtsurkunde vollständig ist und die Anerkennung abgegeben wurde, wohin werden dann vom Standes- bzw. Jugendamt Meldungen weitergeleitet? Gehen dann Meldungen z.B. an das Finanzamt an die Kranken- und Rentenkasse etc.?

      6. Hallo Zusammen,
        bei mir sieht es folgendermaßen aus:
        Der Vater des Kindes möchte erst eingetragen/anerkannt werden, wenn er einen Vaterschaftstest gemacht hat. Wie gehe ich nun vor?
        Melde ich ihn schon vor der Geburt beim JA? Wäre jetzt meine Idee, da ich bis dahin ja auch Unterhaltsvorschuss bekommen muss oder?
        Vielen Dank für Eure Mühe,
        Liebe Grüße

        1. Hallo Mortun,
          exakte Angaben zum Zeitpunkt haben wir leider nicht gefunden, aber eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist auf jeden Fall möglich. Nachlesen kannst du das z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html
          Am besten fragst Du aber direkt bei deinem zuständigen Jugendamt oder Standesamt nach, die können Dir sicher weiterhelfen.
          Alles Gute für die Zukunft!

          Viele Grüße
          Regina von Babyartikel.de

      7. Liebe Elke, kann es sein, dass obwohl der Vater in der Geburtsurkunde steht eine Vaterschaftsanerkennung zusätzlich erfolgen muss bei einem ledigen Kind?
        Oder entspricht der Eintrag in die Geburtsurkunde dem Vaterschaftsanerkenntnis?

        1. Hallo, wie sieht es aus wenn man schwanger ist und den Erzeuger nicht angeben möchte? Und ihm selbst auch davon nichts erzählen möchte? Rechtlich oke?
          Es hat gewisse Gründe..

          1. Hallo Sabrina,
            eine Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung, der Mutter und Vater zustimmen müssen. Möchte dies ein Elternteil nicht, kann er die Vaterschaftsanerkennung verweigern.
            Davor sollten einem jedoch die Konsequenzen klar sein: Als alleinerziehende Mutter kann man dann keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt mehr beantragen.
            Außerdem könnte das Jugendamt eine Prüfung der Umstände anfordern. Kommt dabei heraus, dass die Mutter rein aus eigenem Interesse handelt und womöglich dem Kind schadet, da sie ihm den Vater vorenthält, kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
            Welche rechtlichen Folgen dies haben kann, sollte man am besten einen Anwalt oder das Familiengericht fragen.
            Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
            Viele Grüße
            Julia von Babyartikel

      8. Hallo ich habe mal eine Frage, nach der Geburt meines Enkel hätte meine Tochter einen Schlaganfall erlitten die Mutter sagte dem Scheinvater das dass Kind nicht von ihm ist darauf hin hätte er trotz Kenntnis einfach eine Vaterschaftsanerkennug Unterschrieben meine Tochter aber nicht und das wird sie auch nicht tun. MEINE Frage zählt diese Anerkennung ohne Einwilligung der Mutter.Sie hatte seit 9 Jahren das alleinige Sorgerecht nun hat das Jugendamt ohne Vaterschaftfestellung zu gestimmt das er das Sorgerecht für dieses Kind Bekommt obwohl er sich nie um das Kind bekümmert hat.und nach so viel Jahren wurde das Sorgerecht einfach Ruhen gelassen was kann sie da noch machen und war dies vom Gesetz her Rechtens das Kindeswohl war in keinster Weise Gefährdet. Danke für das Lesen des langen Textes.
        L.G. Elke

        1. Hallo liebe Elke,
          das tut mir sehr leid zu lesen. Bei Eurem speziellen Fall können wir leider auch nicht sagen, warum das so gelaufen ist. Wir würden Dir und Deiner Enkelin aber in jedem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Rechtsbeistand ans Herz legen. Ein Anwalt für Familienrecht kann ich Euch sicherlich weiterhelfen. Oder Ihr fragt mal bei einem Notar, dem Standesamt oder Jugendamt nach.
          Wir wünschen Euch alles Gute und viel Erfolg!

          Herzliche Grüße
          Julia vom Babyartikel-Team

      9. Hallo, ich hätte eine Frage. Kann eine Mutter alleine eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen, ohne dass der angebliche Vater es mitbekommt? Mein Freund wurde vor 2 Jahren von einer Frau, die mit ihm befreundet war(angeblich gab es keinen Geschlechtsverkehr), als Vater ihres Kindes vor seiner Geburt eingetragen.(Die Mutter hat eine offizielle Beurkundung zur Vaterschaftsanerkennung mit seinem Name.) Die Vaterschaftsklage bzw. die Vaterschaftsanfechtung sowie einen Vaterschaftstest werden angeblich laut meines Freundes bereits aufgetragen.
        Meine Frage ist, ob eine solche Beurkundung, die eine rechtlich wichtige Folge hat, ohne das Erachten des Betroffenen passieren kann. Weil es überall steht, dass der werdende Vater mit seinem Personalausweis, mit seiner Geburtsurkunde und so weiter vor Ort selber unterschreiben muss.
        Vielen Dank, dass ihr den langen Text gelesen habt. Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann. Ich befürchte, dass der Mann mich anlügt.
        LG Rose

        1. Hallo liebe Rose, es tut mir sehr leid zu hören, dass Du die Befürchtung hast, belogen zu werden. Um diese Frage wirklich eindeutig beantwortet zu bekommen, würde ich an Deiner Stelle beim zuständigen Standesamt oder Jugendamt nachfragen. Auch ein Notar oder Anwalt für Familienrecht kann Dir sicherlich weiterhelfen. Soweit ich weiß, muss der Vater persönlich bei einer Vaterschaftsanerkennung erscheinen, da hast Du Recht.
          Ich wünsche Dir viel Erfolg!

          Viele Grüße

          Julia vom Babyartikel.de-Team

      10. Also ich hätte eine Frage bezüglich eine Abstammungsurkunde. Bei mir steht der Name meines Erzeugers ohne sein Geburtsdatum. Ich Versuch ihn ausfindig zu machen. Meine Mutter war damals 18/19 er ca. 10 Jahre älter. Ich bin 1961 geboren und meine Mutter hat angeblich kein genaues Alter von ihm. Kann ma auch in der Urkunde einfach jemanden eintragen (als Vater) ohne das es kontrolliert wird? Ich würde mich auf eine Antwort freuen. Liebe Grüße ChrisTine Lorenz, Seelze

        1. Hallo Tine,

          wie zum Zeitpunkt Deiner Geburt die rechtlichen Voraussetzungen bei Einträgen in die Abstammungsurkunde waren, wissen wir leider nicht. Die Abstammungsurkunde wurde am 01.01.2009 abgeschafft, deshalb gibt es dazu keine aktuellen Informationen. Eventuell kann Dir die entsprechende Behörde in Deiner Nähe oder ein Familienanwalt bei Deiner Frage weiterhelfen.

          Viele Grüße.

          Jurate von Babyartikel.de-Team

      11. Konsequenzen für die Mutter sind hier nicht aufgelistet, weil es keine gibt – die Mutter erwirbt durch die Geburt eines Kindes lediglich Rechte. Nämlich allen voran das Recht auf langjährige Versorgung durch den vermeintlichen Kindesvater.
        Weder wird die Mutter – gleichberechtigt – dazu verpflichtet dem Vater drei Jahre nach der Geburt Unterhalt zu zahlen, noch legt ihr der Gesetzgeber andere – einklagbaren – Pflichten auf.
        Natürlich besteht auch hier -offiziell – Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind, z.B. in der Konstellation, wenn das Kind beim Vater aufwächst. Allerdings zeigt sich in der Praxis, das diese Ansprüche zumeist nicht durchsetzbar sind, während zahlungsunwilligen bzw. zahlungsunfähigen Vätern ggf. auch Erzwingungshaft droht.
        Im deutschen Recht wird das Kind in der Regel aus Sicht der Mutter wie Eigentum und aus Sicht des Vaters wie ein verursachter Sachschaden behandelt.

        1. Vielen Dank für die wahren Worte! Wer als Mann in der BRD daran denkt Vater zu werden sollte sich zunächst darüber informieren was das bedeutet. Wenn er das dann immer noch möchte braucht er psychologische Beratung. (Scherz). Der Stand der Vater in der BRD ist reine Diskriminierung und reduzierung. Sie zementiert den Lebensstandard bei der Trennung und saugt den Vater selbst im Krankheitsfall und bei Arbeitslosigkeit vollständig aus. Zudem hast du keinerlei freiheiten mehr für die du nicht teuer bezahlen musst. Und zu jeder zeit kann die Mutter durch Nachhilfe, privat Schule neue Kostenverursachen die zusätzlich bezahlt werden müssen. Unerheblich dabei ist ob du dein Kind überhaupt sehen darfst. Ich rate aus meiner Erfahrung mit 49 Jahren und 62 begleiteten Scheidungen dringend davon ab Vater zu werden!

      12. Stimmt es das wenn die Mutter mit dem leiblichen Vater der die Vaterschaft auch annerkannt hat nicht verheiratet war und einen anderen Mann heiratet das dieser dann automatisch auch Unterhaltspflichtig gegenüber dem nicht leiblichen Kind wird?

        1. Es ist so, dass der leibliche Vater weiterhin für den Unterhalt aufkommen muss, tut er es nicht, muss man einen Titel erwirken, über das Jugendamt geht das am besten.
          Ab dem Zeitpunkt der Hochzeit steht kein Unterhaltsvorschuss zu, was in etwa bedeutet, dass der neue Mann für den Unterhalt mit aufkommen muss.

        2. Hallo Mello.
          Nach meiner Recherche kann der neue Ehepartner dann unterhaltspflichtig werden, wenn er die rechtliche Vaterschaft per Jugendamtsurkunde übernimmt. Bitte erkundige Dich auf jeden Fall beim Jugendamt, bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle wie Profamilia.
          Liebe Grüße.
          Jurate vom Babyartikel.de-Team

      13. Hallo, z. B ich habe ein Freund, er wohnt in Ausland (EU Land), werde ich schwanger sein, möchte ich alleine Sorgerecht haben, weil er immer unterwegs ist und nöchte ich nicht immer von ihn seine Unterschrift haben für was das King benötigt. Was wird den Beste Lösung sein? Dankeschön.

      14. Hallo Experten-Team
        Meine Mutter hatte mir (männl. geb. 1967 in MUC) vor 40 Jahren den Namen eines US-Soldaten genannt. An dem Nachnamen fehlte immer ein „s“. Ich war nie erfolgreich. Erst im Sommer 2018 habe ich einen DNA test in den USA gemacht und sofort einen 1. Cousin angezeigt bekommen. Schnell habe ich meinen in 2008 verstorbenen Vater herausgefunden. Meine „neue Family“ ist begeistert. Ich sehe auch voll aus wie mein dad. Und natürlich stimmen auch alle Geschichten, die meine Mutter über meinen dad erzählt hatte. Für die US-Citizenship erwartet das US-Konsulat, dass meine Geburturkunde upgedated und der Vater eingetragen wird. Die sagen, das passiere regelmässig, aber mit unterschiedlichen Methoden.
        Frage: Welches Prozedere ist wohl das richtige und möglichst einfach? Meine Mutter lebt noch, erkennt ihn auch auf Fotos, aber sie lebt im Altersheim und hat eine gesetzl Betreuerin. Einen Notartermin verstünde sie nur mit Glück. Ich habe Tanten in North Carolina (wo mein Dad herkommt). Meine „neue“ Schwester ist immer noch geschockt und würde eher nicht helfen. Sie hatte dann den selben DNA Test absolviert. Gleiches Resultat.
        Wie komme ich zu dem Eintrag?

        Danke
        Karl

        München

        1. Hallo Karl,
          auch ich habe meinen Vater erst nach vielen in den USA Jahren gefunden und bin jetzt dabei
          zu verstehen was ich genau tun muss.
          Hat bei dir alles geklappt mit der US Citizenship? Was musstest du machen?
          Habe deinen Artikel gesehen.
          VG
          Patrik
          Patrik.knapp@yahoo.com

          Bitte melde.

        2. Hallo Karl,
          interessante Geschichte! Allerdings können wir Dir in diesem speziellen Fall nicht konkret weiterhelfen. Am besten, Du wendest Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Wahrscheinlich musst Du einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen stellen. Dieser wird vom Familiengericht bewilligt, sofern entsprechende Beweise für die Vaterschaft vorliegen. Der Anwalt kann Dir sagen, ob der Gentest dafür schon ausreicht – normalerweise werden dafür allerdings auch die Angehörigen des Verstorbenen angehört.
          Wir wünschen Dir viel Erfolg!
          Julia vom Babyartikel.de Team

      15. Kann ich als Mutter behaupten, dass ich den Vater nur eingetragen habe weil ich mit ihm zusammen war?
        Meine Hauptfrage liegt nämlich daran das ich den Vater austragen lassen will aus der Vaterschaft, geht das so einfach?

        1. Eintragen ist bedeutend einfacher als austragen…
          Der Staat hat Interesse an einem „Verantwortlichen “ aber nicht an vaterlosen Kindern, wenn du einen raus haben willst, müsstest du das quasi anfechten, und um den „tatsächlichen“ Vater ersetzen, das muss dann sicher gerichtsbestand haben, also per gerichtstauglichem Vaterschaftstest…
          Letztlich interessiert es niemanden, wen du einträgst, wenn er nicht widerspricht, aber rausbekommen ist schwieriger…

        1. Liebe Maggie,
          vielen Dank für Deinen Einwand. Du hast völlig Recht! Dieser Teil fehlt noch. Wir kümmern uns darum, dass der Beitrag vervollständigt wird.
          Viele Grüße
          Julia

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