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Anträge vor und nach der Geburt – einfach erklärt


Ein Baby zu bekommen ist einfach unglaublich aufregend und wunderschön, bedeutet aber auch sehr viel Papierkram… Da Du die ersten Wochen wahrscheinlich nur Augen für Dein Baby hast, ist es sehr sinnvoll, wenn Du vieles schon vor der Geburt erledigst. In diesem Artikel erfährst Du, welche Anträge Du bereits vor der Geburt und welche Du erst danach stellen kannst – und welche Dokumente Du dafür jeweils brauchst.

Anträge vor der Geburt

In den letzten Wochen vor der Geburt kannst Du Dich bereits um folgende Anträge kümmern:

Antrag auf Elternzeit stellen

Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit (das heißt spätestens eine Woche nach der Geburt, weil der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen dauert) musst Du bei Deinem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf Elternzeit stellen. In diesem Antrag muss auch stehen, wie lange Du Elternzeit nehmen möchtest. Du kannst die Elternzeit zwar später auch noch verlängern, dafür benötigst Du allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers.

Berechne hier auf den Tag genau, wann Dein Mutterschutz beginnt, wann er endet und von wann bis wann Deine Elternzeit dauert.

Da Du Dir während der Schwangerschaft wahrscheinlich schon Gedanken gemacht hast, wie lange Du zu Hause bleiben möchtest, kannst Du den Antrag bereits vor der Geburt losschicken. Hier trägst Du dann einfach den errechneten Entbindungstermin ein. Eine Kopie der Geburtsurkunde kannst Du später in der Personalabteilung nachreichen.

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Wichtig: Der Antrag auf Elternzeit ist nur mit Deiner Unterschrift gültig, deshalb kannst Du ihn nicht per Mail stellen (auch nicht als eingescanntes Schreiben). Lass Dir den Eingang ggf. von Deinem Arbeitgeber bestätigen oder bringe ihn persönlich vorbei.

Mutterschaftsgeld beantragen

Während des Mutterschutzes (das heißt 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach) wird Dir Dein Gehalt von Deiner Krankenkasse ausgezahlt. Wichtig ist, dass Dein Frauenarzt Dir eine Bescheinigung über Deine Schwangerschaft ausstellt, die Du an Deine Krankenkasse schicken musst.

Du solltest den Antrag auf Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes stellen. Falls Du privat krankenversichert bist, musst Du das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen.

Vaterschaft anerkennen lassen

Falls Du und Dein Partner nicht verheiratet seid, solltet ihr bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen. Meist ist dafür das Standesamt oder Jugendamt zuständig. Ihr benötigt dafür Eure Geburtsurkunden und Personalausweise.

Am besten solltest Du bei dem Termin dabei sein, da Deine Zustimmung erforderlich ist. Zum Termin solltest Du Deinen Mutterpass mitbringen, um den voraussichtlichen Geburtstermin nachzuweisen. Wenn Dein Baby bereits auf der Welt ist, ist ein Nachweis durch die Geburtsurkunde notwendig.

Lies Dir hier weitere 9 wichtige Tipps für unverheiratete Paare mit Kind durch.

Anträge nach der Geburt

Auch nach der Geburt gibt es leider noch einige Anträge, um die Du Dich kümmern musst. Wenn Du die Anträge schon vorher soweit wie möglich ausfüllst und alle nötigen Unterlagen beisammen hast, ist die Arbeit deutlich schneller geschafft!

Geburtsurkunde beantragen

Falls Dein Krankenhaus den Namenswunsch Eures Babys nicht direkt an das Standesamt weiterleitet, musst Du Dich selbst darum kümmern und diesen bei Deinem Standesamt innerhalb von einer Woche nach der Geburt mitteilen. Das Standesamt benötigt dafür:

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
  • Kopien Eurer Personalausweise
  • Eure Geburtsurkunden
  • Eheurkunde – oder bei unverheirateten Paaren eine Vaterschaftsanerkennung und Deine Zustimmung

Die Geburtsurkunde ist kostenpflichtig (um die 25 Euro).

Denke daran, auch Deine Geburtsurkunde und die Deines Partners rechtzeitig zu beantragen, falls Ihr diese nicht vorliegen habt. Insbesondere, wenn Ihr inzwischen in einer anderen Stadt wohnt, musst Du dafür ein paar Tage einplanen. Deine Geburtsurkunde (bzw. Abschrift aus dem Geburtenregister) kannst Du Dir gegen Vorlage Deines Personalausweises und eine Gebühr von ca. 10 Euro beim Standesamt Deines Geburtsortes ausfertigen lassen.

Antrag auf Elterngeld

Damit Du nach dem Mutterschutz auch weiterhin Geld aufs Konto bekommst, solltest Du den Antrag auf Elterngeld direkt nach der Geburt abschicken. Der Antrag auf Elterngeld erfordert mit Abstand am meisten Zeit und Nerven! Deshalb ist es schlau, wenn Du ihn bereits vor der Geburt soweit wie möglich ausfüllst und alle erforderlichen Unterlagen dazulegst. Das Antragsformular bekommst Du bei Deiner zuständigen Elterngeldstelle, bei den meisten kannst Du es als PDF herunterladen und auch online ausfüllen.

Du brauchst für den Antrag auf Elterngeld folgende Dokumente:

  • Bescheinigung von der Krankenkasse
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Kopie von Vorder- und Rückseite Deines Personalausweises
  • Eure Steueridentifikationsnummern
  • Eure(n) Steuerbescheid(e) aus dem Kalenderjahr vor der Geburt Eures Kindes (sofern  vorhanden)
  • Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
  • Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
  • Geburtsurkunde des Babys

Am besten lässt Du die Unterlagen bereits vorab vom zuständigen Mitarbeiter in der Elterngeldstelle prüfen, damit nach der Geburt alle Unterlagen vollständig sind und Du Dein Geld schnell bekommst. Bis zu drei Monaten wird es Dir rückwirkend ausgezahlt.

Antrag auf Kindergeld

Kinder sind teuer! Das hast Du sicherlich schon an den vielen Anschaffungen, die Du für Deinen kleinen Schatz bisher gemacht hast, gemerkt.

Den Antrag auf Kindergeld solltest Du deshalb auch schon vor der Geburt bis auf das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer Deines Babys ausfüllen und ihn nach der Geburt inklusive der Geburtsurkunde an die Familienkasse der Agentur für Arbeit senden. Falls Du es noch nicht geschafft hast, kannst Du das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend beantragen.

Baby krankenversichern lassen

Dein Baby ist ab der Geburt automatisch krankenversichert, sofern Du es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt entweder bei Deiner Krankenversicherung oder der Deines Partners mitversichern lässt.

Dafür kommt entweder der Versicherungsvertreter ins Haus oder Du lässt Dir einen Antrag für die sogenannte Familienversicherung zuschicken. Neben dem ausgefüllten Antrag ist auch die Geburtsurkunde als Nachweis erforderlich.

Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden

Natürlich muss Dein Baby unter Deiner Adresse angemeldet werden. Dies solltest Du so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes nachholen. Dazu benötigst Du:

  • Geburtsurkunde des Babys
  • Deinen Personalausweis
  • ggf. die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Kinderreisepass beantragen

Falls Du in den nächsten Monaten mit Deinem Baby ins Ausland verreisen willst, solltest Du vorab einen Kinderreisepass beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes beantragen. Neben einem biometrischen Passfoto benötigst Du die Zustimmung des Vaters. Wenn Dein Partner also nicht zur Beantragung des Kinderreisepasses mitkommen kann, musst Du eine Vollmacht mit seiner Unterschrift mitnehmen. Der Kinderpass kostet etwa 13 Euro.

Tipp: Ein biometrisches Passfoto von einem Baby zu erstellen ist gar nicht so einfach. Die meisten Behörden sind bei kleinen Kindern da allerdings auch nicht ganz so streng wie bei Erwachsenen.


Übersichtlich zusammengefasst findest Du alles, was Du nach der Entbindung noch erledigen musst, auch in unserer praktischen „Checkliste nach der Geburt“.

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