Arbeiten während der Elternzeit

Arbeiten während der Elternzeit: Lohnt sich das?


Wer Elterngeld beantragen möchte, der muss sich erst einmal durch ziemlich viele Anträge wühlen und viele Formulare ausfüllen. Die Beantragung von Elterngeld allein ist schon kompliziert genug, wenn Du nun auch noch nebenbei arbeiten möchtest, dann wird es nicht leichter. In diesem Beitrag möchte ich Dir erklären, ob sich Arbeiten während der Elternzeit lohnt und was Dir von Deinem Hinzuverdienst noch übrig bleibt.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Egal ob Basis-Elterngeld oder Elterngeld Plus, die Anspruchsvoraussetzungen sind gleich:

  • Eltern müssen ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • die wöchentliche Arbeitszeit darf 32 Stunden nicht übersteigen (bei Kindern, die vor dem 1.9.2021 geboren wurden sind es 30 Stunden/Woche)
  • die Kinder müssen im gleichen Haushalt wie die Eltern leben
  • Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthaltsort muss Deutschland sein
  • Seit 2024: Das gemeinsam zu versteuernde einkommen darf 200.000 € (bei Alleinerziehenden 150.000 €) nicht übersteigen.

Grundsätzlich gilt: Du kannst während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausüben, solange Du nicht mehr als maximal 32 Stunden pro Woche (Stand 03/2023) arbeitest. Wenn Du mehr arbeitest, bist Du „voll erwerbstätig“ und hast dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Grundlage für die Berechnung des Elterngeld ist Dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate bevor die Elternzeit losgeht.

  • zwischen 1.000 Euro und 1.200 = 67 Prozent
  • zwischen 1.201 und 1.240 Euro = 66 Prozent
  • mehr als 1.240 Euro = 65 Prozent

Das Elterngeld ist gedeckelt, dass bedeutet: die maximale Berechnungsgrundlage liegt bei einem Nettoverdienst von 2.770 Euro. Du kannst also maximal 1.800 Euro Elterngeld erhalten.

Liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate unter 1.000 Euro, so erhöht sich der Prozentsatz schrittweise von 67 auf 100 Prozent. Nähre Auskünfte dazu gibt es unter www.bmfsfj.de.

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Basiselterngeld – 14 Monate für Mama und Papa

Starten wir mit dem Basiselterngeld. Das steht Eltern für insgesamt 14 Monate zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil muss aber mindestens 2 Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehenden stehen die 14 Monate Basiselterngeld voll zu. Wenn einer von beiden Elternteilen keine Elternzeit nehmen möchte oder kann, dann läuft das Basiselterngeld nur 12 Monate. Ein Elternteil kann das Basiselterngeld also für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen.

Arbeiten darfst Du auch, wenn Du Basiselterngeld beziehst und zwar maximal 30 Stunden pro Woche.

ElterngeldPlus – Beruf und Familie vereinbaren

Das EltergeldPlus wird im Prinzip genauso berechnet wie das Basis-Elterngeld, aber der Bezugszeitraum verdoppelt sich. Das bedeutet: Aus einem Monat Basis-Elterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus soll das Arbeiten während der Elternzeit ermöglichen, ohne dass dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Ganz exakt heißt es:

„Das ElterngeldPlus ersetzt den wegfallenden Teil des Einkommens – höchstens aber bis zur Hälfte des monatlichen Basis-Elterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde.“ Nicht so richtig verständlich, oder?

Rechenbeispiel – Basis-Elterngeld

Die Mutter verdiente vor der Geburt 2.500 Euro brutto (Steuerklasse 5), der Vater 5.000 Euro (Steuerklasse 3).

Die Mutter nimmt 12 Monate Elternzeit (für die ersten 12 Lebensmonate), der Vater beantragt 2 Monate Elternzeit (11.+12. Lebensmonat).

Wenn die Mutter während der Elternzeit nicht arbeitet, bekommt sie 826,82 Euro, der Vater erhält 2 Monate lang den Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Entscheidet sich die Mutter ab dem 3. Lebensmonat zu arbeiten (Hinzuverdienst während der Elternzeit brutto 1.500 Euro), erhält sie nur noch 300 Euro (Mindestbetrag), der Vater erhält weiterhin für 2 Monate den Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Rechenbeispiel – ElterngeldPlus

Die Mutter verdiente vor der Geburt 2.500 Euro brutto (Steuerklasse 5), der Vater 5.000 Euro (Steuerklasse 3).

Die Mutter nimmt Elternzeit bis zum 22. Lebensmonat des Kindes, der Vater teilt seine vier Monate Elternzeit auf: die ersten zwei Lebensmonate und dann noch einmal für den 11. und 12. Lebensmonat.

Für die ersten beiden Monate kann die Mutter nur Basis-Elterngeld beantragen – sie bekommt ja in dieser Zeit Mutterschaftsgeld, sofern sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Der Vater hingegen bekommt für alle vier Monate der Elternzeit das sog. Elterngeld Plus.

Fall 1: Kein Elternteil arbeitet während der Elternzeit:

Der Vater erhält für die vier Elternzeit-Monate 900 Euro, die Mutter bekommt 413,41 Euro pro Monat.

Fall 2: Ein Elternteil arbeitet für ein paar Stunden pro Woche:

Ab dem 3. Lebensmonat des Kindes möchte die Mutter in Elternteilzeit arbeiten. Vom 3. bis zum 12. Lebensmonat verdient sie 950,00 Euro brutto, vom 13. bis zum 22. Lebensmonat 1.500 Euro brutto.

Der Vater erhält weiterhin für die vier Elternzeit-Monate 900 Euro, die Mutter bekommt 413,41 Euro.

Eine Anrechnung des Einkommens findet also noch nicht statt.

Die Anrechnung des Hinzuverdienst auf das Elterngeld findet demnach erst ab einer bestimmten Höhe statt.

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Eine exakte Berechnung liefert der Elterngeldrechner:

Elterngeldrechner des Familienportals

Partnerschaftsbonus – Partnerschaftliche Aufteilung

Mit dem Partnerschaftsbonus kann man das Elterngeld Plus noch einmal um vier Monate verlängern. Dazu ist es aber notwendig, dass beide Elternteile an vier aufeinanderfolgenden Monaten nur zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Ist dies der Fall, bekommen beide Elternteile vier zusätzliche Monate den Betrag des Elterngeld Plus ausbezahlt.

Soll ich arbeiten gehen oder nicht?

Die Entscheidung, ob ein Elternteil während der Elternzeit in Elternteilzeit arbeiten geht oder nicht, hängt letztlich davon ab, aus welchem Grund eine Beschäftigung während der Elternzeit angestrebt wird. Viele Frauen möchten den Kontakt zum alten Job und zum Arbeitsleben nicht verlieren und auch „mal rauskommen“. Andere Familien sind auf ein zweites finanzielles Standbein in der Elternzeit angewiesen.

Egal aus welchem Grund Du in Elternteilzeit arbeiten willst, eine genaue Berechnung, ob sich das Arbeiten während der Elternzeit „lohnt“, sollte vorher auf jeden Fall durchgeführt werden.

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36 Kommentare zu “Arbeiten während der Elternzeit: Lohnt sich das?

  1. Hallo,

    ich habe eine Frage, ich habe für zwei Jahre Elternezit bezogen, und bekommen im ersten Jahr Elterngeld.
    Darf ich dann im zweiten Jahr auf 450€ Basis arbeiten ohne Abzüge oder kann es sein das ich dann etwas zurück bezaheln muss vom ersten Jahr ?

  2. Hallo!
    Ich habe während des ersten Lebensjahres meines zweiten Sohnes den Mindestsatz Elterngeld (300Euro) erhalten. Seitdem er 14 Monate alt ist, arbeite ich auf 450 Euro Basis. Nun ist mein Sohn 20 Monate und ich möchte mich zusätzlich selbständig machen. Die Genehmigung von meinem früheren Arbeitgeber habe ich. Inwiefern wird mein Gehalt aus der Selbstständigkeit durch die Elternzeit beeinflusst? Darf ich unbegrenzt viel dazu verdienen, solange ich nur 30 Stunden im Monat arbeite? Oder muss ich dann mein bereits erhaltenes Elterngeld zurückzahlen?

    Viele Grüße, Isabelle

    1. Hallo Isabelle, wenn Sie nicht schon während des Bezugszeitraums gearbeitet haben, dürfte es – vorausgesetzt Sie halten die 30 Wochenstunden ein – keine Schwierigkeiten geben. Einnahmen werden zum einen mit dem Monat verrechnet, in dem sie anfallen und zum anderen auf alle Monate umgerechnet, in denen Sie neben dem Elterngeldbezug gearbeitet haben. Nähere Infos zur Selbstständigkeit während der Elternzeit finden Sie auch hier: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/elternzeit/
      Viele Grüße
      Julia von babyartikel.de

  3. Liebe Julia,
    wir planen es so:
    Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Entweder schon im ersten Jahr oder evtl. auch erst im 2. Jahr anfangen auf selbstständiger Basis nebenbei ein paar Stunden zu arbeiten (nicht bei meinem Arbeitgeber). Was ist dann die bessere Variante. Basis Elterngeld für 12 Monate, Eltergeld Plus für 24 Monate oder mit Basis Elterngeld anfangen und dann ggf. in Elterngeld Plus umwandeln?
    Mein Mann würde seine 2 „Vater“ Monate auch gerne nehmen. Bis zu welchem Monat bzw. in welchem Zeitraum muss er diese nehmen? Das würde auch 2x jeweils nur einen Monat gehen, richtig? In der Zeit würde er dann Elterngeld bekommen und ich keines, verstehe ich das richtig?

    Vielen Dank.

  4. Liebe Julia,

    ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt und möchte nun noch 2 Jahre in Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Aktuell würde ich dann auch kein Elterngeld mehr beziehen.
    Ich habe bereits herausgefunden, dass ich bis zu 30 h in Teilzeit arbeiten kann. Wie würde es ausschauen wenn ich im zweiten oder dritten Jahr erneut schwanger werden würde. Bezieht sich dann das neue Elterngeld auf den Teilzeitjob?

    Falls ich nicht arbeiten würde, dann würde ich im Prinzip mein Mutterschaftsgeld nach dem alten Verdienst bekommen ( Voraussetzung Elternzeit wird beendet) und als Elterngeld im Anschluss für das zweite Kind nur 300€ Mindestanspruch sein, da ich ja die letzten Monate vor Geburt nichts verdient habe. Ist das so richtig?

    Vielen Dank
    Julia

    1. Liebe Julia,
      Elternzeit ohne Elterngeldbezug hat keine Auswirkungen auf den Bemessungszeitraum. Das heißt, als Bemessungszeitraum gelten die 12 Monate vor Mutterschutz-Beginn. Wenn Du in diesem Zeitraum in Teilzeit arbeitest, wird das berücksichtigt. Arbeitest Du nicht, bekommst Du die schon erwähnten 300 Euro + einem eventuellen Geschwisterbonus (je nachdem wie alt Dein erstes Kind bei der Geburt des zweiten Kindes ist). Ich empfehle Dir, das einfach mal mit Hilfe des Elterngeldrechners durchzurechnen.
      Viele Grüße
      Dein babyartikel.de-Team

  5. Hallo,

    Ich möchte 4 monaten Basis Elternzeit nehmen das macht ca. 1700€ monatlich. in der Zeit braucht meine Arbeitgeber 20 Std / Monate von mir (80 Std in 4 monaten).

    macht das uberhaupt sin? extra zu arbeiten? werde ich mehr als 1700 bekommen?

    Vielen Dank

  6. Hallo ich bin alleinerziehender Vater und möchte in der Zeit nebenbei arbeiten gehen mein Arbeitgeber möchte zur Absicherung ein Zettel von mir wo ich schreiben soll wie viele Stunden und ab wann gibt es zufällig im Netz Formulare dafür

  7. Guten Tag!
    Ich habe Elternzeit fur 2 Jahre angetragen ( das heißT 22Monate bekomme ich Elterngeld) . 520euro/ Monat.
    Meine Frage wäre, wenn ich einen Minijob 450 euro (28stunde pro Monat)Basis arbeite , wird meine Elterngeld weniger? Lohnt sich überhaupt einen Minijob zu haben? Vielen Dank!!

  8. Hello,
    ich bin jetzt in Elternzeit in dritte Monat und ich habe gerade ein Minijob angebote als 450 € basic gefunden. Meine Frage ist, wenn ich das Arbeit nehme, zieht mein Elterngeld ab?

    1. Lieber Rosmin,

      tatsächlich wird jeder Nebenverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb solltest Du am besten vorab klären, ob sich der Nebenverdienst dann für Dich lohnt.

      Liebe Grüße.

      Jurate vom Babyartikel.de-Team

  9. Hallo Julia,

    vielleicht könntenst Du mir die Frage beantworten: mein Lebensgefährte hat die EZ für den 13. und 14. LM unserer Tochter beantragt und einen EG-Betrag von 850euro bewilligt bekommen. Errechnet wurde dieser Betrag aus dem Durchschnitt seines Verdienstes aus 2017 da er selbstständig war. Nun war er im letzten Jahr arbeitslos und kurz vor dem Beginn seiner EZ findet er einen Job. Erlöscht nun sein EG sobald er 30 Stunden oder gar Vollzeit arbeiten geht oder bezieht sich die Kürzung des EG auf den Verdienstdurchschnitt aus den letzten 12 Monaten? Hat er denn, wenn alle Stricke reissen, eine Anspruch auf das Mindestelterngeld oder gilt das gar nicht mehr?
    Vielen, lieben Dank
    Dani

  10. Hallo, meine Frau ist Hausfrau und ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt, welches angefangen hat. Bekomme jeweils 1.488€ für diese 2 Monate.
    Frage : meine Firma tut streiken und benötigen nun meine Hilfe für ein paar Tage (ca max 2 Wochen ). Kann ich nun aushelfen und das Geld für die 2 Wochen verdienen oder wird dieses von meinem Elterngeld abgezogen?
    Weil so ein Beispiel habe ich nicht gefunden, nur mit Teilzeitarbeit, bei meinem Fall wäre es nur für paar Tage.
    Danke schonmal für die Hilfe.

    1. Hallo,
      normalerweise wird jeder Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet, egal, ob der nun aus Teilzeitarbeit stammt oder z.B. aus selbstständiger Tätigkeit oder, wie es bei Dir der Fall ist, aus zusätzlichen Arbeitstagen. Du musst also der Elterngeldstelle melden, wie viel Du zusätzlich verdient hast, um herauszufinden, inwieweit sich Dein Elterngeld dadurch reduziert. Generell darfst Du in Elternzeit als Angestellter nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
      Ruf am besten mal bei Deiner Elterngeldstelle an und lass Dich dort telefonisch beraten. Die können Dir sicher helfen.
      Viele Grüße
      Julia vom Babyartikel.de Team

  11. Hallo zusammen,

    Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Davon 1 Jahr nicht arbeiten gehen und volles Elterngeld beziehen. Im meinem Fall sind das ca. 1450€.
    Damit ist mein Elterngeld Anspruch aufgebraucht. Ich würde im 2.Jahr dann gerne in Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden) und vom ersparten Leben. Ist das so möglich und sinnvoll? Oder macht Elterngeld plus da Sinn?
    Meiner Meinung nach nicht, denn wenn ich Elterngeld beziehen bekomme ich nur ca.725 € und darf doch dann nur bis maximal 900 € verdienen, da alles über 900€ gekürzt wird, richtig?

    1. Hallo Giulia,
      wenn Du in den ersten 12 Monaten Basiselterngeld beziehst und danach in Teilzeit mit max. 30 Stunden einsteigst, ergeben sich mit ElterngeldPlus wahrscheinlich wirklich keine großen Vorteile.

      ElterngeldPlus ist eher interessant für Eltern, die schon früher wieder in Teilzeit einsteigen wollen – oder wenn beide Elternteile Teilzeit arbeiten wollen. Bei letzterer Möglichkeit profitiert ihr dann auch vom Partnerschaftsbonus. In dieser Broschüre kannst Du alles nachlesen.

      Die 900 Euro beziehen sich meines Wissens nach auf das ElterngeldPlus, das ist bei 900 Euro gedeckelt. Das wird also erst relevant, wenn sich das Basiselterngeld über 1800 Euro bemisst (was ja bei Dir nicht der Fall ist).

      Gekürzt wird das ElterngeldPlus bei Zuverdienst durch Teilzeitarbeit (bis max. 30 Std) eben nicht, genau darin liegt ja der Vorteil von ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld wird bei Teilzeitarbeit abhängig vom Verdienst gekürzt.

      Liebe Grüße
      Julia vom Babyartikel.de Team

  12. Hallo,
    Ich habe mich für 2-monatige Elternzeit entschieden. Mein Chef wollte, dass ich wenigstens 4 Stunden pro Woche arbeiten komme. Ich habe ihm gesagt, dass es sich kaum loht, weil das Gehalt mit einberechnet wird. Darauf haben wir uns dazu entschieden, dass die Zeit, die ich während der Elternzeit dort arbeite, auf ein Zeitkonto geht.
    Ich bin da etwas skeptisch. Darf man das rechtlich gesehen so machen?

    1. Hallo Erwin,
      das klingt tatsächlich etwas ungewöhnlich. Du solltest auf jeden Fall bei Deiner zuständigen Elterngeldstelle nachfragen, ob die Regelung mit dem Zeitkonto erlaubt ist.
      Viele Grüße
      Dein Babyartikel.de Team

  13. Hallo julia
    Zurzeit bin ich in Elterngelt Plus Zeit, mein Kind ist 7 Monate alt. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet. Aufgrund der 22 Monate elternzeit, bekomme ich 550€ im Monat. Ich habe die Möglichkeit nun 1 Tag die Woche arbeiten zu gehen.
    Nun weiß ich nicht ob ich eine Steuerrückzahlung leisten muss. Wieviel habe ich als Freibetrag ohne das es sich auf meine Steuernerklärung Auswirkt?
    Danke Maria

  14. Hallo Julia,

    ich hab eine Frage. Ich war bisher mit einer 50%-Stelle an der Uni beschäftigt und habe nun meinen Sohn bekommen. Ich habe das Elterngeld voll ausgeschöpft und werde auch mit 50 % wieder einsteigen. Lohnt es sich, die Elternzeit trotzdem weiter laufen zu lassen? Hat das Vorteile beim Rentenanspruch oder bekommt man mehr Elterngeld, wenn man während der Elternzeit ein zweites Kind bekommt? Also bringt es etwas, den Widereinstieg auf der Arbeit noch formal als „Elternzeit“ laufen zu lassen oder ist das nur unnötiger bürokratischer Aufwand? Ich hoffe, Du verstehst die Frage und es ist nicht zu kompliziert formuliert.

    Viele Grüße,

    Bettina

    1. Hallo Bettina,

      Du kannst während Deiner Elternzeit maximal 30 Stunden arbeiten gehen. Wenn Du also eine 50 %-Stelle hast und wie ich annehme, 20 Stunden arbeiten gehst, funktioniert das auch während der Elternzeit. Das hat dann aber erst einmal nichts mit dem Elterngeld zu tun, da Du das ja sowieso nur maximal 12 Monate beziehen kannst (es sei denn, Du bist alleinerziehend oder beziehst ElterngeldPlus). Du sagst, Du hast das Elterngeld schon voll ausgeschöpft – das heißt, Du willst wieder einsteigen, wenn die 12 Monate um sind? Und ist Dein Sohn bereits Dein zweites Kind oder planst Du ein zweites Kind während der Elternzeit? Das kann ich aus Deiner Frage gerade nicht entnehmen :-)

      Am besten, Du wendest Dich mit Deiner speziellen Frage direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Du kannst entweder über die Service-Telefonnummer Kontakt aufnehmen (findest Du unter https://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/kontakt.html). Alternativ stehen Dir dort der Wiedereinstiegs-Rechner http://www.wiedereinstiegsrechner.de/ oder der Elterngeldrechner https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner zur Verfügung. Wähle hier am besten den Button unten rechts zur „ausführlichen Planung“.

      Da bekommst Du hoffentlich alle relevanten Infos!

      1. Hallo Julia,

        die Frage war, wo der Unterschied/Vor- Nachteil liegt, ob mal Teilzeit (also die 50%) nach Ende der Bezugszeit Elterngeld während einer 24 o. 36 Monatigen Elternzeit arbeiten geht, oder ob man die EZ frühzeitig beendet, z.b. nach 12 Monaten, statt geplanten 36 Monaten und wieder 50% arbeiten geht.

        Gruß Andreas

        1. Hallo Andreas,

          finanziell sehe ich keinen Unterschied, wenn das Elterngeld ja sowieso schon voll ausgeschöpft wurde. Wer die Elternzeit mit einer 50%-Stelle weiterlaufen lässt, hat meines Wissens nach den Vorteil des Kündigungsschutzes in der Elternzeit. Schau Dir mal Kapitel 2 ab S. 101 in der Broschüre Eltergeld und Elternzeit vom Bundesministerium für Familie an, da ist das alles genau erklärt.

          Ein weiterer Vorteil ist einfach, dass während der Elternzeit ein besonderer Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, der mit der Beendigung der Elternzeit erlischt.

          Der Anspruch auf Teilzeit nach Beenden der Elternzeit besteht zwar noch – wird aber dann auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.

          Bei der Wiederaufnahme der Arbeit in Elternzeit zu bleiben, kann Vorteile haben, wenn man nach Beenden der Elternzeit gerne wieder zurück zur urspünglichen Stundenzahl möchte – weil der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit eben nur für die Elternzeit gilt.

          Wer aber sowieso auch nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will (auf unbestimmte Zeit), der kann die Elternzeit auch schon vorzeitig beenden.

          Was die Rente angeht: Hier ist es eigentlich nur wichtig, dass die „Kindererziehungszeit“ dem Elternteil zugeordnet wird, der am wenigsten arbeitet bzw. der sich hauptsächlich um das Kind kümmert. Sonst teilt die Rentenversicherung die Ansprüche für die Zeit der Kindererziehung nämlich automatisch der Mutter zu.

          Ich hoffe, Deine Frage ist hiermit beantwortet?

          Viele Grüße
          Julia vom Babyartikel.de Team

  15. Hallo,

    als Vater verdiene ich 2800€ Netto meine Frau ist Hausfrau, ich habe einen Monat Elternzeit beantragt, während der Elternzeit werde ich 1800 verdienen, ich habe überliegt ob ich vielleicht 40 oder 50% arbeite.
    Meine Frage:
    – werde ich mehr Geld bekommen? oder werde ich auch 1800€ verdienen (Firma Gehalt + Elterngeld)
    – lohnt sich überhaupt zu arbeiten?

    1. Hallo Richard, am besten, Du rechnest Dir das mit dem Elterngeldrechner aus. Den findest Du unter diesem Link: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/index.xhtml Da kannst Du Dein voraussichtliches Nettogehalt eintippen, das Du in Teilzeit verdienen würdest (Du müsstest dann vorher ausrechnen, wie viel das bei 40 oder 50 Prozent ca. wäre). Der Rechner zeigt Dir dann an, wie viel Elterngeld Du zusätzlich dazu erhälst. Sind Deine Fragen damit beantwortet?

  16. Ich finde es sehr schade und absolut nicht zeitgemäß, dass in beiden Beispielen, die Frau nur die Hälfte des Mannes verdient. Stammt dieser Artikel wirklich von einer modernen, jungen Frau?

    Ich wünsche mir Beispiele, in denen auch mal die Frau mehr oder zumindest das Gleiche (!) verdient wie der Mann. Auch wären Beispiele für unverheiratete Paare hilfreich.

    Mich hat dieser Artikel mit meinen Fragen leider nicht weiter gebracht.

    1. Hallo Benedicte, vielen Dank für Deinen Hinweis. Du hast Recht, die Beispiele beziehen sich auf verheiratete Paare und (auch wegen der Steuerklasse) verdient die Frau weniger. Das ist in Deutschland in den meisten Fällen einfach immer noch so – ich vermute, dass meine Kollegin die Beispiele damals aus diesem Grund so ausgewählt hat. Schade, dass Dich der Artikel nicht weitergebracht hat. Wofür hast Du Dich denn konkret interessiert?

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