Bürokratie-Dschungel Schwangerschaft – Wo man was beantragen muss


Da hast Du doch eben erst erfahren, dass Du schwanger bist und sehnst nun den Tag herbei, an dem Du Dein kleines Wunder auf dem Arm halten kannst. Die Zeit vertreibst Du Dir mit der Einrichtung des Kinderzimmers, gehst fleißig die Erstausstattung einkaufen und packst die Kliniktasche. Doch leider warten auch einige leidige Formalitäten auf Dich, die es zu erledigen gilt. Im Folgenden erfährst Du, was vor und nach der Geburt an Bürokratie auf Dich zu kommt.

Urkunden, Anträge, Formalitäten – all das lässt sich leider nicht vermeiden und kann lästig sein, möchte man doch lieber die Zeit bis zur Geburt mit Vorbereitungen und vor allem nach der Geburt zum Kuscheln mit dem Neuankömmling nutzen. Viele Anträge kannst Du daher schon vor der Geburt ausdrucken bzw. beantragen und ausfüllen, sodass Du die Zeit nach der Geburt ausgiebiger mit Deinem neuen Familienmitglied nutzen kannst.

Vor der Geburt:

  • Vaterschaftsanerkennung (beim örtlichen Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar). Hinweis: Die Vaterschaftsanerkennung ist auch nach der Geburt möglich.
  • Mutterschaftsgeld (online bei Deiner Krankenkasse)
  • Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen (muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden)

Nach der Geburt:

  • Geburtsurkunde und Anmeldung im Einwohnermeldeamt
  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • Elterngeld (sechs Wochen vor dem Geburtstermin des Kindes möglich, bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle)
  • Kindergeld (beim örtlichen Arbeitsamt)

Vaterschaftsanerkennung

Wo: Standesamt, Jugendamt, Notar (gebührenpflichtig)

Was Du benötigst: Geburtsurkunden und Personalausweise beider Elternteile, voraussichtlicher Geburtstermin (Mutterpass)

Die Vaterschaftsanerkennung muss nur durchgeführt werden, wenn Du nicht mit Deinem Partner verheiratest bist. Erwartet ihr also Nachwuchs und seid nicht miteinander verheiratet, solltet ihr die Vaterschaft anerkennen lassen. Damit sorgt ihr offiziell für ein Verwandtschaftsverhältnis und habt das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.

Die Vaterschaftsanerkennung bietet sich bei unverheirateten Eltern bereits vor der Geburt an. Denn dann kann der Vater direkt nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Hinweis: Die Vaterschaftsanerkennung ist nicht automatisch mit dem gemeinsamen Sorgerecht verbunden. Dieses wird bei unverheirateten Paaren beim Jugendamt im Rahmen eines persönlichen Termins beantragt.

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Mutterschaftsgeld

Wo: Krankenkasse

Was Du benötigst: Bescheinigung des Frauenarztes über den errechneten Geburtstermin

Das Mutterschaftsgeld erhalten alle berufstätigen, gesetzlich versicherten Frauen während des gesamten Mutterschutzes. Das heißt mindestens 6 Wochen vor und bis zu 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Es kann frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13€ pro Kalendertag. Dies wird von der Krankenversicherung gezahlt. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten 13 Monate, vor Beginn des Mutterschutzes auf. Für Selbstständige, nicht gesetzlich versicherte Frauen, sowie nicht erwerbstätige und arbeitssuchende Frauen gelten abweichende Regelungen.

Geburtsurkunde

Wo: Standesamt bzw. direkt über die Geburtsklinik

Was Du benötigst: Geburtsbescheinigung der Klinik, elterliche Geburtsurkunden und Personalausweise, evtl. die Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung

In manchen Geburtskliniken wird Dir diese Formalität abgenommen. Sollte dies nicht der Fall sein, melde Dein Kind möglichst innerhalb der ersten Woche beim Standesamt des Geburtsortes an. Dann bekommst Du die Geburtsurkunde Deines Kindes mit der Du alle weiteren Anträge ausführen kannst.

Nicht immer übernimmt das Standesamt die Anmeldung Deines kleinen Schützlings beim Einwohnermeldeamt. Frage dies auf jeden Fall dort nach und melde Dein Kind mit der Geburtsurkunde ggf. selbst an.

Wo wird mein Kind krankenversichert?

Wo: Krankenkasse der Eltern

Was Du benötigst: Geburtsurkunde, Antrag auf Familienversicherung

Dein Baby ist automatisch bei Dir mitversichert, sobald es das Licht der Welt erblickt hat. Die Anmeldung bei der Krankenkasse sollte innerhalb der ersten beiden Lebensmonate stattfinden. Nach der Anmeldung bekommt Dein Kind seine eigene Versicherungskarte. Bist Du oder der andere Elternteil privat und gesetzlich versichert, gilt folgendes: In aller Regel wird das Kind dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugerechnet. Dessen Versicherungsform gilt dann auch für den Nachwuchs. Frage vor dem Geburtstermin dazu am besten telefonisch bei Deiner Krankenkasse nach.

Elternzeit

Wo: Arbeitgeber

Was Du benötigst: Formloses Schreiben mit Angabe über die Dauer der Elternzeit und über eine evtl. Teilzeitarbeit mit gewünschter Stundenanzahl

Du kannst Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz beanspruchen. Elternzeit musst Du spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden.  Sie dauert maximal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes. Die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden möglich und es besteht weiterhin der Kündigungsschutz.

Elterngeld

Wo: Elterngeldstelle Deines Heimatortes

Was Du benötigst: Elterngeldantrag, Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers, Kopie des Personalausweises, Meldebescheinigung, Vordruck „Erklärung zum Einkommen“, Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate, evtl. Vaterschaftsanerkennung

Elterngeld solltest Du schnellstmöglich nach der Geburt beantragen, da es nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Um Deine Nerven zu schonen, fülle den Antrag schon vor der Geburt aus, er ist nämlich durchaus etwas komplizierter. Hier eine Kurzfassung: Das Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt, wenn ein Elternteil Elternzeit nimmt. Nehmen beide Eltern Elternzeit, erfolgt die Zahlung über 12 Monate. Die Höhe des Elterngeldes beträgt maximal 76 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten drei Monaten. Dabei werden mindestens 300€ und maximal 1800€ ausgezahlt. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Kindergeld

Wo: Familienkasse oder Arbeitsamt

Was Du benötigst: Antrag auf Kindergeld, Geburtsurkunde, Steuer-ID der Eltern und des Kindes

Für Deine ersten beiden Kinder werden monatlich 204€, für Dein drittes Kind 210€ und für jedes weitere Kind 235€ ausgezahlt (Stand: April 2020). Warte mit dem Antrag nicht allzu lange, es wird nur ein halbes Jahr rückwirkend gezahlt.

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10 Kommentare zu “Bürokratie-Dschungel Schwangerschaft – Wo man was beantragen muss

  1. Hallo ich wollte man nachfragen kann man auch finanziell was beantragen auch wenn man im Arbeitsverhältnis ist und Zwillinge bekommt.
    Mfg Melanie

  2. Danke für die Verbesserungen der Kommentierer und danke für die Aktualisierungen.

    Aber auch einfach so einmal, damit nicht nur Kritik und Korrekturen dastehen, DANKE an die lieben Schreiberlinge, die den Artikel so schön verfasst haben.

  3. Die Vaterschaftsanerkennung muss nicht vor der Geburt erfolgen. Man kann sie auch danach nachholen. Was aber vor allem ÜBERHAUPT NICHT stimmt ist, dass damit gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht besteht. Dieses muss gesondert beantragt werden! Und dies geht mir beim örtlichen Jugendamt und kann Vorbilder nach der Geburt des Kindes beantragt werden.

    Die Beantragung des Elterngeldes ist erst NACH der Geburt möglich (nicht frühestens 6 Wochen vorher). Wie sollte man sonst auch die Geburtsurkunde des Kindes beifügen können?!

    Schade, dass es hier doch gravierend falsche Infos gibt.

    1. Liebe Sandra,
      Danke für Deinen Hinweis. Tatsächlich waren in unserem Beitrag einige Angaben nicht (mehr) korrekt. Wir haben nochmal neu recherchiert und einiges ergänzt / aktualisiert. Darunter auch die sehr wichtige Information zur Unterscheidung Vaterschaftsanerkennung / gemeinsames Sorgerecht.
      Viele Grüße
      Julia

  4. Höhe Kindergeld bis 30.06.2019

    Ersten beiden Kinder: 194 Euro
    Drittes Kind: 200 Euro
    Viertes Kind und weitere: 225 Euro

    Erhöhung Kindergeld ab 01.07.2019
    um 10 Euro pro Kind

    1. Liebe Alexandra, Danke für die Aktualisierung. Seit Juli 2019 gelten neue Werte. Wir haben sie im Artikel ergänzt / abgeändert.
      Viele Grüße
      Julia

  5. Das mit der Krankenkasse stimmt nicht ganz. Auch wenn der Privatversicherte das höhere Einkommen hat, kann das Kind gratis beim gesetzlich Versichtern mitversichert werden. Zum mindest so lange das Einkommen des Privatversicherten nicht über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt. Dies ist bei einigen Beamten der Fall.

    1. Liebe Jenny,
      Danke für den Hinweis. Wir haben das im Text entsprechend abgeändert und weisen jetzt daraufhin, dass man sich vorab bei seiner Krankenkasse informieren sollte.
      Viele Grüße
      Julia

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