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Ist Einkaufen mit Kindern in der Corona-Krise noch erlaubt?


Am 22.03.2020 vereinbarten Bund und Länder ein umfassendes Kontaktverbot aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Seither ist es Menschen nur gestattet, sich alleine, mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufzuhalten. Zwischenzeitlich gibt es verschiedene Meldungen, dass Eltern ihre Kinder nicht mit in Supermärkte nehmen dürfen. Handelt es sich dabei um Fake-News oder Tatsachen?  

Corona-Gesetzeslage zum Einkaufen mit Kindern  

Schauen wir uns zunächst einmal an, wann Du Dich noch draußen aufhalten darfst. Laut Bundesministerium für Gesundheit ist dies in folgenden Fällen möglich: 

  • Um zur Arbeit zu gelangen 
  • Notbetreuung 
  • Einkäufe 
  • Arztbesuch 
  • Teilnahme an Sitzungen 
  • Prüfungen 
  • Hilfe für Andere 
  • Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft 
  • Andere notwendige Tätigkeiten 

Grundsätzlich ist es, laut Bundesregierung, also erlaubt, dass Du einkaufen gehst. Dadurch, dass Du Dich mit Angehörigen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhaltend kannst, hat der Gesetzgeber nichts dagegen, dass Du mit Deinem Kind den Supermarkt besuchst.  

Allerdings hat die Bundesregierung nicht so viel zu bestimmen, wie die meisten Bürger vielleicht denken. Das liegt am Prinzip des Föderalismus in Deutschland. Dieses ist im Artikel 30 des Grundgesetzes geregelt.  

Artikel 30 GG: 

“Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.”  

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Aber was bedeutet das in der aktuellen Situation? Grundsätzlich arbeiten im föderalistischen Deutschland Bund und Länder eng zusammen. Die Ausübung der Staatsgewalt ist zwischen ihnen aufgeteilt. Die Bundesländer sind für ihre Angelegenheiten selbst verantwortlich, außer das Grundgesetz sieht den Bund in der Pflicht. Dir ist vermutlich aufgefallen, dass die einzelnen Länder in Deutschland die Corona-Krise unterschiedlich handhaben. Hierfür ist der genannte Föderalismus verantwortlich.  

So ist es durchaus legitim, dass in Bayern zwei oder drei Personen aus dem gleichen Haushalt den Supermarkt besuchen, während in NRW die Landesregierung einen Erlass publizierte, der pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur einen Kunden zulässt.   

Aber nicht nur die Länder können individuelle Regelungen festlegen. Auch die Kommunen, die Teil der Länder sind, dürfen Selbstverantwortung übernehmen. Diese wird Ihnen ebenfalls vom Grundgesetz übertragen. Hierzu steht in Art. 28 Abs. 2 GG

“Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.” 

Das bedeutet im Klartext, dass auch jede Kommune, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, selbst Regeln beschließen darf. In Deutschland existierten Ende des Jahres 2019 rund 11.000 Kommunen, Zahl sinkend. Eine Übersicht der Maßgaben aller Kommunen in Bezug auf den Erreger Sars-CoV-2 gibt es nicht. Deshalb kannst Du Dich nur bei Deiner eigenen Gemeinde über die jeweiligen Vorschriften erkundigen. In meiner Kommune ist es so, dass wir eigene Kinder mit zum Einkaufen nehmen dürfen.  

Corona-Regelungen der Einzelhändler 

Jetzt haben aber nicht nur Kommunal-, Landes- und Bundesregierung Rechte und Pflichten. Auch jeder Einzelhändler darf für sich selbst Maßnahmen festlegen.  

Supermärkte und Discounter dürfen nur unter Berücksichtigung bestimmter Regelungen den Betrieb beibehalten. Dazu gehört der Mindestabstand von 1,5 m, der zwischen den Kunden gewährleistet sein muss. Jeder Einzelhändler kann sich auf sein Hausrecht berufen und verschiedene Schritte zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs sowie zum Schutz seiner Mitarbeiter und Kunden einführen. Teilweise gibt es deshalb Zutrittskontrollen. In einem Edeka-Markt kam es zu einem Vorfall, bei dem eine alleinerziehende Mutter nicht zusammen mit ihrem Kind in den Markt gelassen wurde. Ähnliche Berichte scheinen sich gerade zu häufen.  

Die Führungsebenen der Supermarkt- und Discounterketten selbst geben keine Vorschriften, den Einlass zu beschränken. Gerade bei Edeka sind die Inhaber der Filialen aber häufig selbstständig und machen ihre eigenen Regeln. Die Standorte müssen zudem die jeweiligen Vorschriften der Kommunen und Länder befolgen.  

Hier ist Verständnis gefragt – für alle Seiten. Der Supermarkt-Leiter muss Vorschriften durchsetzen, damit in seinen Räumlichkeiten niemanden gefährdet wird. Kleineren Kindern ist die Einhaltung des Mindestabstands oftmals nur schwer begreiflich zu machen. Zudem gelten Kinder als stille Überträger von Sars-Cov-2. Sie können infiziert sein und kaum oder keine Symptome zeigen. Im Supermarkt besteht Kontaktmöglichkeit der Kleinen mit Risikopersonen, die anschließend möglicherweise schwer an Covid-19 erkranken.  

Umgekehrt müssen wir auch Eltern, insbesondere Alleinerziehende, verstehen. Ihnen ist es unmöglich die Kids unbeaufsichtigt zu Hause zu lassen, wenn Sie Lebensmittel besorgen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät deshalb betroffenen Eltern den Supermarkt zu wechseln, falls es in einer Filiale Schwierigkeiten beim Einlass gibt.  

Corona-Empfehlungen beim Einkaufen mit Kind 

Generell ist es empfehlenswert, die Kinder nicht mit zum Einkaufen zu nehmen, wenn sich dies verhindern lässt. Willst Du Deinen Nachwuchs mit zum Supermarkt bringen, sprich vorher die Thematik mit ihm durch. Erkläre ruhig und angstfrei, dass Ihr beim Einkaufen eng zusammenbleiben müsst und anderen nicht zu nahekommen dürft. Mache doch einfach ein lustiges Spiel daraus: Wer hält den größten Abstand zu Anderen? 

Berücksichtigt auch folgende Hinweise: 

  • Nehmt nur Waren in die Hand, die Ihr tatsächlich kaufen wollt.
  • Tragt die vorhandenen Einweghandschuhe an Backstationen und nutzt die entsprechenden Schieber und Zangen, um Brot und Brötchen zu entnehmen.  
  • Kommt der Kassiererin nicht zu nahe. 
  • Räumt die Waren, nach dem Scannen, schnell vom Band. 
  • Hustet und niest nur in die Armbeuge. 
  • Wascht Euch die Hände, wenn Ihr vom Einkaufen nach Hause kommt.  

Zukunftsaussichten zum Einkaufen mit Kindern

Natürlich besitze ich keine Hexenkugel, die verrät, wie sich die Situation in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt. Allerdings sehe ich persönlich den Verlauf sehr positiv. Je mehr Forschungsergebnisse ans Tageslicht kommen, desto klarer wird für mich, dass eine baldige Lockerung der Maßnahmen absehbar ist. Neben Bundesgesundheitsminister Spahn, schlägt auch die EU-Kommission bereits Strategien zur Lockerung der Maßnahmen vor.  

Diese Möglichkeit wird von verschiedenen, renommierten Wissenschaftlern unterstützt. So stellte Hendrik Streek, der Direktor des Instituts für Virologie an der Uniklinik in Bonn, und sein Team eine Todesrate von Corona-Patienten in Heinsberg von 0,37 Prozent fest.  

Zwar müssen die verwendeten Messmethoden und Statistiken der brandneuen Forschungsarbeit erst detailliert vorgelegt und überprüft werden, aber selbst der bekannte Virologe Prof. Drosten von der Charité in Berlin bestätigt in einem ersten Interview bereits ähnliche Vermutungen.

Obwohl das Robert-Koch-Institut sich, aufgrund der Infektionsgefahr, gegen eine Obduktion der Corona-Toten ausgesprochen hat, geht die Hansestadt Hamburg einen anderen Weg. Was die Berufsverbände der Pathologen und Rechtsmediziner sicherlich freut. Diese bemängeln schon länger, dass keine Leichenschau bei Corona-Verstorbenen durchgeführt werden dürfe. Schließlich könnten diese Untersuchungen wichtige Aufschlüsse über die Infektionen liefern.  

Der Chef der Hamburger Rechtsmedizin, Professor Klaus Püschel, untersuchte mittlerweile mehrere Corona-Tote seiner Stadt. Das Resultat – kein einziger ist alleine an Covid-19 gestorben. Alle Personen, die mit einer Corona-Infektion verschieden seien, hätten Vorerkrankungen gehabt. Der Rechtsmediziner lehnt sich mittlerweile sogar so weit aus dem Fenster, zu behaupten, dass die Corona-Sterblichkeit bei der Jahressterblichkeit 2020 nicht ins Gewicht fallen werde.  

Ich weiß, es gibt auch andere Meldungen, die Angst machen. Grundsätzlich bin ich froh, dass wir eine Bundesregierung haben, die bereits seit 2012 auf den Corona-Fall vorbereitet ist. Der unglaublich präzise Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz (Drucksache 17/12051) war sicherlich hilfreich im bisherigen Umgang mit der Krise. Die meisten von uns haben sich bisher vorbildlich verhalten. Aber ich glaube, es ist langsam Zeit für eine Lockerung.  

Wenn Du Dein Kind zum Einkaufen mitnehmen musst, dann mach das. Gibt es eine Option das Kind gut betreut zu Hause zu wissen, gehe lieber alleine in den Supermarkt. Die Zeit alleine wird Dir guttun. Es kommt eine Zeit, in der wir wieder Freunde treffen, den Biergarten besuchen und mit der Nachbarin shoppen gehen können. Und darauf freuen wir uns.  

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