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Steuerklasse wechseln, Elterngeld erhöhen: So funktioniert der Trick


Du bist gerade dabei, aktiv Deinen Babywunsch zu verwirklichen? Dann liegt Dein Fokus bestimmt auf verschiedensten Dingen. Wahrscheinlich ernährst Du Dich möglichst gesund, sorgst für ausreichend Bewegung, kalkulierst den Eisprung. Eine wichtige Tatsache vergessen dabei viele werdende Eltern. Wenn Du es vor der Schwangerschaft geschickt anstellst, hast Du nachher gute Chancen mehr Elterngeld zu bekommen. Klingt gut? Dann erfahre hier, wie die Steuerklasse zu wechseln das Elterngeld positiv beeinflussen kann.  

Die Steuerklasse beeinflusst das Elterngeld 

Ab 2024 gilt eine neue niedrigere Einkommensgrenze, bis zu der Eltern überhaupt Elterngeld vom Staat erhalten. Sie liegt für Eltern von Kinder ab dem Geburtstags-Stichtag 1.4.2024 bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von höchstens 200.000 €. Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 150.00 € verdienen, um die staatliche Hilfe zu bekommen.

Die Höhe des Basis-Elterngeldes hängt davon ab, was Du vor der Geburt Deines Babys netto verdienst. In der Regel bekommst Du 65 % des Netto-Einkommens als Elterngeld ausgezahlt, das Du in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz hattest. Soweit lautet die Regel zumindest für Angestellte.  

Bei Selbstständigen ist die Höhe normalerweise identisch. Allerdings wird der letzte Veranlagungszeitraum herangezogen. Dieser kann vom Kalenderjahr abweichen. Solltest Du selbstständig sein, dann schau Dir Deine letzte Steuererklärung an. Für welchen Zeitraum hast Du sie gemacht? So findest Du den Berechnungszeitraum der Elterngeldzahlung heraus. Alternativ rufst Du einfach Deinen Steuerberater kurz an, der kann Dir sicher auch weiterhelfen.  

Dadurch, dass die Steuerklasse Dein Netto-Einkommen beeinflusst, wirkt sie sich auch auf das Elterngeld aus. Bist Du unverheiratet, kannst Du an Deiner Steuerklasse nur wenig ändern. Verheiratete Paare haben allerdings die Option, die Steuerklasse zu wechseln.  

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Steuerklassen: Modelle für verheiratete Paare 

Bist Du verheiratet, können Du und Dein Partner aus folgenden Möglichkeiten auswählen: 

  • Beide Partner gehen in Steuerklasse IV
  • Ein Partner geht in Steuerklasse III, der Andere lässt sich in Steuerklasse V eingliedern
  • Beide Partner wählen Steuerklasse IV mit Faktor 

Verdienen beide etwa gleich viel, dann entscheiden sie sich normalerweise für Steuerklasse IV oder IV mit Faktor. Trägt ein Partner zu mindestens 60 % zum gemeinsamen Bruttoeinkommen des Paares bei, wählen die Eheleute häufig die Aufteilung in Steuerklasse III und V. Dabei nimmt der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III. So wird ihm weniger Geld von seinem Bruttolohn abgezogen. Derjenige mit dem niedrigeren Lohn wählt Steuerklasse V und sieht zukünftig weniger von seinem Geld. Insgesamt bleibt den Paaren durch diese Aufteilung allerdings mehr Nettogehalt übrig.  

Rechenbeispiel: Zusammenhang Steuerklasse und Elterngeld 

Angenommen Du verdienst 3.000 Euro brutto pro Monat. Dein Nettoeinkommen wäre: 

  • 2.105,00 Euro in Steuerklasse III 
  • 1.477,00 Euro in Steuerklasse V 

Wenn Du im Berechnungszeitraum über 12 Monate 1.477,00 Euro verdient hast, bekommst Du 905,89 Euro Elterngeld. Vorausgesetzt Du hast in der Elternzeit kein Einkommen, bspw. durch einen Teilzeitjob.  

Lag Dein Nettoverdienst im Jahr vor der Geburt des Kindes bei 2.105,00 Euro monatlich, erhältst Du 1.314,09 Euro Elterngeld. So zumindest lauten die Zahlen des Elterngeld-Schnellrechners des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  

Der Unterschied von 408,20 Euro pro Monat ist beachtlich. Rechnen wir das auf ein Jahr hoch, dann beträgt die Differenz 4.898,40 Euro.  

Was ich mich dennoch gefragt habe ist, ob ein Steuerklassenwechsel vor der Schwangerschaft wirklich klug ist. Schließlich muss der Partner mit dem höheren Verdienst dann mehr Steuern abführen. Insgesamt würde also vor der Geburt das Nettoeinkommen der Eheleute geringer.  

Diese Sorge scheint unberechtigt, weil der Nachteil bei der nächsten Steuererklärung wieder ausgeglichen werden kann. Dagegen kannst Du einen Nachteil beim Elterngeld, den Du durch die Wahl der ungünstigeren Steuerklasse vor Geburt erleidest, später nicht wieder aufholen.  

So kannst Du die Steuerklasse wechseln

Paare dürfen jederzeit die Steuerklasse wechseln. Dazu müssen sie aber beide einverstanden sein und beim zuständigen Finanzamt einen Antrag einreichen. Das Formular findest Du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zum Ausdrucken. Mittlerweile ist es sogar möglich, mehrmals jährlich die Steuerklasse zu wechseln

Jetzt ist es bekanntlich so, dass eine Schwangerschaft nicht zwangsläufig direkt passiert. Bei manchen Paaren dauert es mehrere Monate, Jahre oder klappt nie. Im schlimmsten Fall willst Du bestimmt nicht über Jahre in der ungünstigeren Steuerklasse festhängen.

In diesem Punkt kannst Du beruhigt sein. Es reicht oft schon, wenn Du dem Finanzamt möglichst rasch nach dem Feststellen der Schwangerschaft Deinen Entschluss mitteilst. Die neue Steuerklasse gilt in der Regel ab dem Folgemonat, in dem Du sie beantragt hast.  

Worauf achten, um steuerlich das meiste aus dem Elterngeld herauszuholen 

Selbst wenn Du im Bemessungszeitraum des Elterngeldes mehrmals Deine Steuerklasse wechselt, wird das Elterngeld nur auf Basis einer einzigen Steuerklasse berechnet. Normalerweise ziehen die Beamten diejenige Steuerklasse heran, die Du in den letzten zwölf Monaten vor Geburt überwiegend genutzt hast.  

Warst Du also 4 Monate in Steuerklasse V und bis dann 8 Monate in Steuerklasse III gewechselt, überwiegt die Dauer von Steuerklasse III auf das Jahr betrachtet. Das Elterngeld wird dann damit berechnet. 

Solltest Du im letzten Jahr mehrere Steuerklassen über den exakt gleichen Zeitraum genutzt haben, nimmt die Elterngeldstelle die letzte verwendete Steuerklasse des Bemessungszeitraums.  

Damit sich der Steuerklassenwechsel sicher positiv auf das Elterngeld auswirkt, musst Du ihn spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen. Im Folgemonat wird die neue Steuerklasse aktiv. Dadurch bist Du im Normalfall mindestens sechs Monate in der neuen Steuerklasse.  

Du hast den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig geschafft?

Dann kannst Du immer noch das Elterngeld optimieren. Du brauchst nämlich den Mutterschutz vor der Entbindung nicht oder nicht komplett zu nehmen. Dann fließt der nicht genommene Mutterschutz ebenfalls in den Zeitraum ein, der zur Berechnung des Elterngeldes dient. Vielleicht schaffst Du es durch den Verzicht auf Mutterschutz, dass Du einen Großteil des letzten Jahres in der günstigeren Steuerklasse bist.   

Ich persönlich hätte allerdings nicht bis zum Tag der Geburt arbeiten wollen. Viele Frauen können das auch körperlich überhaupt nicht schaffen. Wenn es Dir genauso geht und Du jetzt in der steuerlichen Zwickmühle sitzt, dann ist Resturlaub eine mögliche Lösung.

Du kannst auf den Mutterschutz verzichten aber gleichzeitig Deine verbleibenden Urlaubstage vor der Entbindung nehmen. Dieser Weg ist vor allem dann eine Überlegung wert, wenn Du nur wenige Tage überbrücken musst. Vielleicht fehlt Dir nur eine Woche, damit die Steuerklasse III in den letzten 12 Monaten überwiegt? Dann erwäge die genannte Option.

Sind es Wochen oder gar ein ganzer Monat, den Du für die Steuerklassenanerkennung noch brauchst, rechne Dir genau durch, ob sich das wirklich für Dich lohnt.  

Hast Du in den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz geheiratet, dann kannst Du auch rückwirkend bis zum Tag der Hochzeit eine andere Steuerklasse anrechnen lassen. Auch so könntest Du es schaffen, mehr als 6 Monate in der günstigeren Steuerklasse zu sein und mehr Elterngeld zu bekommen.

Probieren geht über studieren 

Steuern sind ein heikles Thema. Falls Du Dich nicht traust, die Steuerklasse zu wechseln, dann besprich Dich mit einem Steuerberater. Grundsätzlich kann nicht viel passieren, wenn Du den Versuch wagst. Die zu viel bezahlte Steuer vor Geburt, könnt Ihr bei der Steuererklärung geltend machen.  

Wenn der Wechsel rechtzeitig passiert ist, besteht die Chance auf wesentlich mehr Elterngeld. Außerdem kannst Du nach der Geburt sofort wieder in die günstigere Steuerklasse zurückwechseln.  

Übrigens erkennt das Bundessozialgericht den Steuertrick an. Zwei entsprechende Urteile wurde am 25.06.2009 gefällt. Unter den Aktenzeichen B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R findest Du den gesamten Text.

Egal, wofür Du Dich entscheidest: Ich wünsche Dir eine wunderbare Schwangerschaft und traumhafte Zeit mit Deinem Baby.  


Wir hoffen, wir konnten Dir mit unserem Beitrag „Steuerklasse wechseln, Elterngeld erhöhen“ wertvolle Informationen bieten. Hast Du noch weitere Tipps oder Fragen zum Thema, dann schreib sie uns gerne in die Kommentare!

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