Trennung und Untersützung, Hilfe für Alleinerziehende, Trennung mit Kindern

Nach der Trennung: Welche Hilfe für Alleinerziehende gibt es?


Bei einer Trennung mit Kind ist das Auseinandergehen meist für alle Beteiligten hart, emotional und bitter – und beängstigend für denjenigen, bei dem das Kind bleibt. Wie geht es weiter? Welche finanzielle Unterstützung und Hilfe für Alleinerziehende gibt es? Hier die wichtigsten Infos.

1. Die staatlichen Hilfen für Alleinerziehende

Bei finanziellen Hilfen haben Alleinerziehende die gleichen Ansprüche wie Paare, die als Familie mit Kind zusammenleben. Zu den Geldern, die den meisten Eltern in Deutschland zustehen, gehören:

Das Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld hast Du, wenn Du in Deinem Haushalt ein minderjähriges Kind versorgst. Unter bestimmten Umständen wird das Geld sogar über die Volljährigkeit hinaus bezahlt – etwa, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht nicht ausreichend erfüllen und das Kind in der Berufsausbildung oder im Studium ist. Seit 1. Juli 2019 beträgt die Höhe des Kindergeldes: 

  • 204 Euro für das erste und für das zweite Kind
  • 210 Euro ab drei Kindern 
  • 235 Euro ab dem vierten Kind 

Der Betrag wird pro Kind ausbezahlt. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Es wird bis maximal sechs Monate rückwirkend überwiesen. Am Besten, Du beantragst es gleich nach der Geburt. Wichtig: Geht das Kindergeld auf das Konto Deines Ex-Partners ein, musst Du nach der Trennung die Unterstützung neu beantragen, sofern das Kind bei Dir lebt.

Das Elterngeld bis 14 Monate

Manchmal trennt man sich vor der Geburt schon, manchmal gleich danach. Auch dann wird das Elterngeld pro Vater oder Mutter für 12 Monate ausbezahlt. Danach kann das andere Elternteil noch bis zu zwei Monate das Kind betreuen und dafür das Elterngeld bekommen. Lebt das Kind bei Dir und Du hast das alleinige Sorgerecht, kannst Du Dir die zwei Partnermonate anrechnen lassen und insgesamt 14 Monate zu Hause bleiben.  

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorangegangenen Einkommen der Eltern. Es werden mindestens 300 Euro pro Monat und maximal 65 Prozent des Einkommens bzw. 1800 Euro ausbezahlt. Für die volle finanzielle Leistung sollte der Antrag bei der Elterngeldstelle spätestens bis zum Ende des vierten Lebensmonats Deines Babys abgegeben werden.   

Sale

Bekommst Du als Alleinerziehende Hilfe in Form von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, wird das Elterngeld vollständig darauf angerechnet. Eine Ausnahme ist, wenn Du vor Geburt des Kindes gearbeitet hast. Dann ist das Elterngeld bis 300 Euro anrechnungsfrei.

2. Unterhalt vom anderen Elternteil

Dein ehemaliger Partner ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Zahlung richtet sich nach seinem Einkommen und lässt sich in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle nachlesen.

Der Mindestunterhalt liegt im Jahr 2019 für Kinder bis zum 5. Lebensjahr bei 354 Euro pro Monat. Ist der Nachwuchs zwischen 6 und 11 Jahren alt, sind Minimum 406 Euro zu entrichten und bei Kindern zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr mindestens 476 Euro. Die Höhe des Unterhalts wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf jedes Jahr angepasst. Deshalb solltest Du Dir rechtzeitig die neue Düsseldorfer Tabelle anschauen, um gegebenenfalls den neuen Unterhalt von Deinem Ex-Partner einfordern zu können. Das Geld kann nicht rückwirkend verlangt werden. Wichtig zu wissen: Vom Unterhalt wird stets die Hälfte des Kindergelds abgezogen, weil es beiden Eltern zusteht.

Wart ihr nicht verheiratet, muss Dein Ex-Partner bis zum dritten Lebensjahr Eures Kindes zusätzlich Unterhalt für Dich zahlen. Erkundige Dich dazu bei einem Anwalt oder bei einer Einrichtung wie ProFamilia.

3. Der Unterhaltsvorschuss 

Manchmal kann oder will der unterhaltspflichtige Elternteil nicht regelmäßig zahlen. Das andere Elternteil hat dann das Recht auf Unterhaltsvorschuss, der bei Deinem zuständigen Jugendamt beantragt wird. Was Du dazu wissen musst: 

  • Den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben alle Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.  
  • Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt keine Rolle. 
  • Ein gerichtliches Urteil gegen den anderen Elternteil ist nicht notwendig.  

Bis zum 12. Geburtstag des Kindes bekommt es den Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Einschränkung. Bis zum 18. Lebensjahr kann der Vorschuss bezahlt werden, wenn die Familie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II erhält oder der alleinerziehende Elternteil mindestens ein Einkommen von 600 Euro brutto pro Monat erzielt.   

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt: 

  • 150 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren  
  • 202 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren  
  • 272 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren  

4. Das Wohngeld und der Kinderzuschlag 

Bist Du finanziell in einer schwierigen Lage, kannst Du als Alleinerziehende Hilfe vom Staat bekommen. Wer keine Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, beantragt bei der Agentur für Arbeit einen Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat sowie Wohngeld. Für den Kinderzuschlag muss Dein Bruttoeinkommen als Alleinerziehende/r mindestens 600 Euro betragen. Den Antrag auf Kinderzuschlag reichst Du bei der Familienkasse ein.

Wird Dir eine der beiden Leistungen gewährt, hast Du automatisch auch Anspruch auf das sogenannte Bildungspaket. Das beeinhaltet die Kosten für Schule, Sport und Musikunterricht.   

5. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG)  

Läuft das Elterngeld zum 12. oder 14. Lebensmonat des Kindes aus, müssen wohl die meisten Singleeltern ganz- oder halbtags arbeiten. Was macht man in dieser Zeit mit seinem Nachwuchs? Auch hier gibt es vom Staat Hilfe für Alleinerziehende: Seit 1. August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Du kannst also Dein Kind zu einer Tagesmutter oder in eine Kindertagesstätte geben. Die Kosten dafür lassen sich teilweise von der Steuer absetzen.  

6. Der Steuer-Entlastungsbeitrag

Hilfe für Alleinerziehende gibt’s auch vom Finanzamt: Sie bekommen einen speziellen Freibetrag bei der Steuer. Er liegt bei 1.908 Euro pro Jahr und wird für jedes weitere Kind um 240 Euro erhöht. Der Freibetrag ist an folgende Voraussetzungen gekoppelt:

  • Mindestens ein Kind, für das Du Kindergeld bekommst, lebt bei Dir.
  • Du nimmst keinen Splittingtarif in Anspruch. 
  • Du lebst mit keiner andere volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft.
  • Das Kind muss bei Dir gemeldet sein.

7. Noch mehr Hilfe für Alleinerziehende im Alltag 

Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis acht. Bei Betreuungslücken können Familie, Nachbarn und Freunde nicht immer unter die Arme greifen. Eine gute Anlaufstelle ist der Verband alleinerziehender Mütter und Vater, der an vielen Orten eine ergänzende Kinderbetreuung und eine Notfallbetreuung anbietet.

Wenn Du länger krank wirst, kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.

Zudem gibt es zahlreiche ehrenamtliche Helfer – Menschen, die gerne bei der Kinderbetreuung, Handwerksarbeiten oder der Haushaltsführung helfen. Schau Dich im Netz nach ehrenamtlicher Unterstützung in Deiner Nähe um.  

Nicht vergessen: Auch zu zweit seid Ihr eine Familie

Nur weil Du alleinerziehend bist, hast Du nicht weniger Möglichkeiten als andere. Du kannst alles machen, was klassischen Familien tun. Vieles ist sogar leichter, weil Du Entscheidungen ohne lange Absprachen treffen kannst.

Ich selbst lebe seit rund zwei Jahren alleine mit meiner Tochter. Wie viele Alleinerziehende empfinde ich unsere Situation nach der ersten harten Zeit als positiv. Es ist ein großes Glück, dass ich mein Kind habe. Wir haben es gut und kommen zurecht.

Genießt die Zeit miteinander. Lass dafür den Abwasch mal stehen und verzichte aufs perfekte Styling. Geht matschen oder ein Eis essen. Baut Euch Höhlen oder gigantische Kissenlager. Wenn Du zusammen mit Deinem Partner große Träume hattest, lebe sie einfach jetzt mit Deinem Kind.

Bist Du alleinerziehend und hast weitere Tipps? Schreibe uns gerne in die Kommentarspalte.

Weitere Artikel von uns:

Ein Kommentar zu Nach der Trennung: Welche Hilfe für Alleinerziehende gibt es?

  1. ein sehr guter beitrag von ihnen und ich habe auch vor sehr bald mit meinen kindern alleine zu leben. habe auch angst vor allem wie es weitergehen soll und ob ich meinen kindern in allem reichen werde. lebe im moment in der türkei aber möchte wieder zurück nach deutschland, wo auch meine familie lebt. hoffe auf mehr informationen und bedanke mich noch einmal recht herzlich

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert