Selbständigkeit in der Elternzeit

    Selbstständigkeit in der Elternzeit


    Vor der Geburt meines Sohnes habe ich bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ein drittes kann ich problemlos noch anhängen. Diese Tatsache ist den meisten bekannt – dass ich jedoch während dieser Elternzeit auf selbständiger Basis arbeiten darf, verwundert viele. Meine Selbstständigkeit in der Elternzeit hat diesen Monat begonnen.

    Arbeiten während der Elternzeit

    Während der Elternzeit hat ein Elternteil beim eigenen Arbeitgeber tatsächlich Anspruch auf eine Teilzeitstelle im Umfang von 15-30 Wochenstunden. Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn man schon länger als 6 Monate dort arbeitet und der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat. Für mich kommt das allerdings nicht in Frage, da ich eine Arbeitsstelle mit Vertriebstätigkeit und sehr viel Eigeninitiative habe, was im Rahmen einer Teilzeitstelle kaum zu bewältigen wäre.

    Alternativ könnte ich, in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber, einen Teilzeitjob in jedem anderen Unternehmen mit einem Umfang von maximal 30 Wochenstunden annehmen. Natürlich dürfte ich dabei nicht in ein Konkurrenzunternehmen und müsste entsprechende Passagen in meinem Arbeitsvertrag beachten. Auch das stellt für mich aber keine echte Option dar. Denn dazu müsste ich meinen Kleinen nämlich über einen längeren Zeitraum in Fremdbetreuung geben und an einem anderen Ort arbeiten.

    Selbstständigkeit in der Elternzeit

    Weil ich aber nicht länger den ganzen Tag „zu Hause“ sein und mein Kind bespaßen will, habe ich beschlossen, eine Selbstständigkeit in der Elternzeit anzumelden. Auch hier darf ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und auch hierzu war die schriftliche Genemigung meines Arbeitgebers nötig. Weil ich ihm glaubhaft versichern konnte, dass meine Selbstständigkeit nicht im Entferntesten mit meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit zu tun hat, war das allerdings kein Problem. Den Brief hatte ich binnen weniger Tage im Postkasten.

    Da unser Sohn bereits 14 Monate alt ist, beziehen wir auch kein Elterngeld mehr. Darauf würde nämlich sowohl Verdienst aus selbständiger als auch jener aus einem Angestelltenverhältnis angerechnet werden. Mittlerweile muss ich meinen Verdienst lediglich versteuern, genauso wieder jeder Selbständige.

    Fremdbetreuung meines Kindes

    Weil mir, wie oben erwähnt, beim Gedanken, mein Kind irgendwo abzugeben und wegzugehen irgendwie unwohl war, habe ich mich für einen unkonventionellen Weg entschieden: Wir sind aktuell in einer Einrichtung, in der Kinderbetreuung und Arbeitsplatz in denselben Räumlichkeiten untergebracht sind. Das heißt, nach der Eingewöhnung gebe ich meinen Sohn dort ab und gehe eine Türe weiter an meinen Arbeitsplatz. Beide Räume sind durch eine Türe getrennt, die im Notfall auch benutzt werden kann. Wenn er sich verletzt oder die Erzieher ihn aus irgendeinem anderen Grund nicht beruhigen können, bin ich sofort zur Stelle.

    Sale

    Mittags wird gemeinsam gegessen. Das heißt, es wird Essen in großen Behältern angeliefert und auf den Tisch gestellt. Als Eltern können wir uns frei entscheiden, ob wir mitessen möchten. In jedem Fall können wir aber unsere Kinder dabei unterstützen und Zeit mit ihnen verbringen. Nach dem Mittagessen wird geschlafen und wir gehen zurück an unseren Coworking-Arbeitsplatz, sprich ein Großraumbüro.

    Meine Selbstständigkeit

    In der Zeit, die ich dadurch zur Verfügung habe, gehe ich meiner Selbstständigkeit in der Elternzeit nach. Was genau ich mache? Auf meinem Gewerbeschein steht „Online Marketing für Webseiten“. Im Endeffekt kann man sich darunter verschiedene Projekte vorstellen, durch die auf verschiedenen Wegen Einnahmen erzielt werden. Zum einen haben wir schon länger unseren Familienblog Rubbelbatz, auf dem wir gezielt für Produkte, die wir gut finden, werben. Babytragen zum Beispiel. Wer über unsere Links Produkte bei Amazon oder anderen Shops kauft, verschafft uns eine kleine Provision, zahlt selbst aber natürlich nicht mehr. Außerdem kann man auf erfolgreichen Blogs bezahlte Werbebanner einbinden oder direkt in Artikeln für Produkte werben. Auch für diese Art von Brandbuilding zahlen Unternehmen.

    Damit wir uns nicht voll auf unseren Familienblog verlassen müssen und weil dieser uns auch am Herzen liegt und wir ihn nicht mit Werbung „zuspammen“ wollen, will ich noch einige weitere Seiten betreiben. Eine davon findet ihr unter dem Namen Sonnengeflecht. Weitere sind in Bearbeitung.

    Das heißt, meine tägliche Arbeit besteht vor allem daraus, interessante Texte mit Mehrwert zu schreiben, sie für Google lesbar zu machen und ein wenig an Layout und Funktionalität der Seite zu basteln. Außerdem ist es wichtig, die sozialen Kanäle zu pflegen – so kann man allen Seiten auf Facebook folgen, ebenso auf Instagram, Twitter und Pinterest.

    Der Vorteil liegt für mich klar auf der Hand: Wenn sich nach drei Jahren herausstellt, dass das Konzept nur schleppend Einnahmen bringt, kann ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückgehen und die Selbstständigkeit aufgeben oder nebenberuflich weiterlaufen lassen. Den Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz verliere ich nicht. Sollte, wie ich hoffe, die Selbstständigkeit gut laufen, kann ich meinen Job an den Nagel hängen und mich weiterhin voll darauf konzentrieren.

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