Sorgerecht Sorgeerklärung

Wie läuft das eigentlich mit dem Sorgerecht?


Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht selten, dass werdende Eltern bei der Geburt noch nicht verheiratet sind oder nie heiraten wollen. Dann kommt die Frage nach dem Sorgerecht gezwungener Weise immer auf. Nach dem deutschen Familienrecht haben Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Dies umfasst sowohl die Sorge für das Kind als Person als auch für das Vermögen des Kindes.

Wann steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu?

  • Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind.
  • Wenn die Eltern nach der Geburt heiraten.
  • Wenn die Eltern eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, in der sie erklären, dass sie die Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen.
  • Wenn ein Familiengericht die elterliche Sorge an beide Elternteile überträgt.

Wie ist das noch mal genau bei unverheirateten Eltern?

Geben unverheiratete Eltern keine Sorgeerklärung ab, steht das Sorgerecht der Mutter alleine zu. Die Mutter muss dann einem Sorgerechtsantrag des Vaters zustimmen. Seit der jüngsten Reform des Sorgerechts 2013 ist es für unverheiratete Väter einfacher, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten. Das modernisierte Leitbild des familiären Zusammenlebens sagt, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge tragen sollen, wenn das dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Im Einzelfall kann nun aber auch ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht allein auf den Vater übertragen werden. Ein Vater oder unverheiratete Eltern können nur dann einen Antrag auf Sorgerecht stellen, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt ist.

Welche Unterlagen benötigt man für die Sorgeerklärung?

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterpass zum Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (vor der Geburt) oder Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)

Wann, wie und wo gibt man die Sorgeerklärung ab?

Die Erklärung kann jederzeit, auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sie muss öffentlich beurkundet werden. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder bei einem Jugendamt, dort ist es kostenlos oder bei einem Notar, dies ist aber gebührenpflichtig. Erkundigen sie sich am besten telefonisch nach der jeweiligen Vorgehensweise. Das Jugendamt und der Notar wollen üblicherweise vor dem Beurkundungstermin die notwendigen Unterlagen, um deren Vollständigkeit zu prüfen.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Sorgeerklärung?

Man verpflichtet sich, für das Kind und dessen Vermögen zu sorgen. Dazu gehört vor allem, das Kind zu pflegen, Gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen, seinen Aufenthalt zu bestimmen und Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel bei Krankenbehandlung oder Schulwahl.

Kann die Sorgeerklärung Widerrufen werden?

Nein, dies ist ausgeschlossen, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht einmal übernommen haben. Dies zählt auch wenn die Eltern sich trennen, egal ob verheiratet oder nicht. Nur ein Antrag bei einem Familiengericht, kann eventuell eine Änderung möglich machen.

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Ein Kommentar zu Wie läuft das eigentlich mit dem Sorgerecht?

  1. Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Es ist schön hier über dieses Thema zu lesen. Man braucht ja nicht immer gleich den Gang zum Rechtsanwalt für Familienrecht.

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