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Das Kindergeld: unser Ratgeber für 2017 & 2018


Kindergeld ist keine Sozialleistung, auch wenn man es bei der Familienkasse beantragt. Eltern von Kindern haben einen Kindergeldanspruch, ganz egal wie viel sie verdienen. Der Staat betrachtet diese Geldleistung als steuerliche Ausgleichszahlung. Damit soll eine Grundexistenz des Kindes gesichert werden. In Deutschland haben Eltern Anspruch darauf, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Du musst allerdings – um jeden Monat eine Geldleistung zu bekommen – einen schriftlichen Antrag stellen.

Was muss ich wissen?

Bis zum Jahr 2012 war das Kindergeld abhängig vom Einkommen, das änderte sich ab dem Jahr 2012. Das hatte zur Folge, dass Kinder, die bereits volljährig sind, unabhängig von ihrem Einkommen, weiterhin eine Geldleistung bekommen haben. Immer unter der Voraussetzung das die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Kindergeldanspruch haben alle Eltern oder Erziehungsberechtigte wie Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern. Wenn die Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ob verheiratet oder nicht, müssen sie festlegen wer das Kindergeld erhält. Leben sie getrennt, wird es immer an das Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt.

Ist das Kind minderjährig, wird das Kindergeld an die Eltern ausbezahlt, erst mit der Volljährigkeit kann die Geldleistung – auf Antrag – an das Kind ausgezahlt werden. Der Anspruch beginnt übrigens im dem Monat, in dem das Kind geboren wird.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird an alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, für Kinder die sich in einer Ausbildung befinden bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Leistet das Kind Wehr- oder Zivildienst, werden diese Monate später „angehängt“, sodass der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen kann.

Hat das Kind eine Behinderung, so wird die Geldleistung auch über den 25. Geburtstag hinaus bezahlt.

Sale

Wie viel Kindergeld wird gezahlt?

01.01.201601.01.201701.01.2018
1. und 2. Kind190 Euro192 Euro194 Euro
3. Kind196 Euro198 Euro200 Euro
ab 4. Kind221 Euro223 Euro225 Euro

Quelle: http://www.kindergeld.org/

Wie und wo beantragt man Kindergeld?

Ein Antrag ist schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de findet man die für sich zuständige Familienkasse mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Das Antragsformular kann dort auch gleich heruntergeladen werden. Beamtinnen, Beamte und Bedienstete des öffentlichen Dienstes müssen den Antrag bei ihrer Dienststelle stellen.

Der Antrag auf Kindergeld kann erst ab der Geburt des Kindes gestellt werden. Eingereicht werden muss das unterschriebene Antragsformular und die Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes.

Es ist aber möglich, die Leistungen bis zu 4 Jahre rückwirkend zu bekommen. Wer also vergisst, einen Antrag zu stellen, der kann das später auch noch tun.

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