Ultraschall Schwangerschaft

Die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft


Eine Schwangerschaft bedeutet eine intensive Phase voller Gefühle, Wünsche, Hoffnung und auch Unsicherheit. Die Schwangerschaftsvorsorge bei einer Hebamme, Arzt oder Ärztin hilft, während der Schwangerschaft für sich und für Ihr ungeborenes Kind zu sorgen. In der Vorsorge wird unter anderem die Entwicklung des Kindes beobachtet, zum Beispiel anhand der Ultraschalluntersuchung.

Was ist Ultraschall?

Bei einer Ultraschalluntersuchung werden hochfrequente Schallwellen durch die Gebärmutter geschickt. Diese werden vom Baby reflektiert und das zurückkehrende Echo wird von einem Computer in ein Bild umgewandelt. Je fester das Gewebe, desto heller wird es auf dem Bild angezeigt. Das heißt Knochen erscheinen auf dem Bild weiß, Gewebe grau und Fruchtwasser schwarz.

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

In der Schwangerschaft gibt es zwei Möglichkeiten eine Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Um ein gutes Bild zu erlangen wird im ersten Schwangerschaftsdrittel ein vaginaler Ultraschall gemacht, der stabförmige Schallkopf wird dazu in die Scheide eingeführt. Keine Angst, der Schallkopf kann das Baby nicht verletzen. Nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel wird der Ultraschall über die Bauchdecke durchgeführt. Dabei wird etwas Gel auf dem Bauch verteilt und mit dem Schallkopf über die Bauchdecke gefahren.

Wer führt die Ultraschalluntersuchung durch?

Normalerweise werden die Routineultraschalls von dem Frauenarzt oder der Frauenärztin durchgeführt. Es gibt spezielle Untersuchungen, wie zum Beispiel eine 3D- oder 4D-Ultraschalluntersuchung. Hier kann man das Kind noch besser sehen. Diese Untersuchungen werden von Ärzten mit Erfahrung, spezieller Ausbildung und besonderem Equipment durchgeführt. Die Kosten für diese Ultraschalluntersuchungen werden nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen, da sie nicht zu der normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören.

Wann wird eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft durchgeführt?

Laut der Mutterschaftsrichtlinien werden drei Routineultraschalluntersuchungen durchgeführt. Eine in jedem Schwangerschaftsdrittel.

  1. Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. – 12. Schwangerschaftswoche
  2. Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. – 22. Schwangerschaftswoche
  3. Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. – 32. Schwangerschaftswoche

  Bei Besonderheiten, Problemen oder Risiken wird der Frauenarzt oder die Frauenärztin auch weitere Untersuchungen anbieten und durchführen wollen.

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Warum wird eine Ultraschalluntersuchung gemacht?

Je nach Schwangerschaftswoche wird der Ultraschall gemacht um folgende Dinge festzustellen:

  • zur Schwangerschaftsfeststellung und Bestimmung des Schwangerschaftsstadium
  • zum Ausschluss einer Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft
  • zur Kontrolle der Herztätigkeit des Kindes
  • um Mehrlinge zu erkennen
  • zur Wachstumskontrolle des Ungeborenen
  • zur Entwicklung und Lage des Mutterkuchen
  • zur Bestimmung der Lage des Kindes
  • um die Entwicklung der Organe zu sehen

Was gibt es zu bedenken?

  • Nur in den ersten 12 Wochen kann der Geburtstermin relativ sicher bestimmt werden.
  • Der Arzt oder die Ärztin kann bei einer Ultraschalluntersuchung unter Umständen nicht alles gut erkenn und beurteilen. Zum Beispiel kann eine ungünstige Kindslage oder eine adipöse Bauchdecke der werdenden Mutter, die Untersuchungsbedingungen erschweren.
  • Nicht alle Ultraschalluntersuchungen sind immer eindeutig und können Verdachtsdiagnosen mit sich bringen. Hier wird der werdenden Mutter zur Folgeuntersuchungen geraten. Dies kann dazu führen, dass eine ruhige und unbelastete Schwangerschaft kaum mehr möglich ist. Sie haben ein Recht auf Wissen. Aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen!
  • Fehlinterpretationen sind möglich, je nach verwendeten Geräten und Erfahrung der Anwender. Ein Beispiel ist die Gewichtsschätzung des Kindes, hier sind Fehlschätzungen mit einer Gewichtsspanne von +/- 500 Gramm keine Seltenheit.

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