Mutterschutz, Elternzeit & Co.: was muss ich wo und wann beantragen?


In wenigen Wochen beginnt mein Mutterschutz. Doch wie genau wird dieser Termin eigentlich berechnet, wie und wie lange kann ich danach Elternzeit nehmen und wo muss ich wann Elterngeld beantragen? Was ist mit Kindergeld, Mutterschaftsgeld? Was gibt es rechtlich noch zu beachten? Für alle werdenden Eltern, die vom Antragschaos genauso überfordert sind, wie ich anfangs, hier eine kurze Übersicht meiner Erfahrung mit diesen Dingen.

Die Berechnung der Fristen für den Mutterschutz hat mein Arbeitgeber übernommen, sobald ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und eine Kopie meines Mutterpasses mit voraussichtlichem Entbindungstermin an die Personalabteilung geschickt hatte. Mein Mutterschutz beginnt am 25. Mai. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin am 06. Juli. Acht Wochen nach diesem Termin, also Ende August, endet er. D.h. dann müsste ich ganz regulär wieder zur Arbeit gehen.

Natürlich möchte ich, wie viele andere Mütter auch, aber mein 8 Wochen altes Baby nicht alleine lassen bzw. in fremde Hände geben. Also habe ich bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt.  Als Schwangere konnte ich das schon frühzeitig, da ich ohnehin einen besonderen Kündigungsschutz habe. Als werdender Vater greift ein Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor der beantragten Elternzeit. Für beide Elternteile gilt aber: spätestens 7 Wochen vorher muss der Antrag schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen. Ablehnen kann der die Elternzeit übrigens nicht. Mein Mann hätte also, um ggf. eine Kündigung zu vermeiden, genau eine Woche Zeit, seinen Antrag einzureichen. Wer bedenken hat, dass etwas schief laufen könnte, sollte den Antrag lieber per Einschreiben schicken oder sich den Erhalt gegenzeichnen lassen.

Ich habe gleich zwei Jahre beantragt, weil ich dann gegebenenfalls noch ein drittes dranhängen kann. Wer nur 1 Jahr beantragt, kann ein weiteres Jahr nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen, hat aber kein Anrecht mehr darauf. Ich habe allerdings mit meinem Chef auch schon abgesprochen, dass ich bereits nach 1 Jahr wieder zurückkommen könnte, wenn mein Kleiner ohne Probleme in die KiTa geht. Ein vorzeitiger Abbruch der Elternzeit ist mit Einwilligung des Arbeitgebers kein Problem. Jeder Elternteil kann maximal 3 Jahre Elternzeit nehmen. Für die Form des Antrages gibt es keine festen Vorgaben. Ich habe einfach einen Brief geschickt.

Während des Mutterschutzes bekomme ich Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse. Das sind bis zu 13 EUR pro Tag. Da mein derzeitiger Nettoverdienst weitaus höher ist, zahlt mein Arbeitgeber die Differenz. Das Mutterschaftsgeld muss ich 7 Wochen vor dem Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragen, zusammen mit einem Nachweis über den voraussichtlichen Termin der Entbindung. Den Antrag gibt es bei meiner Krankenkasse als Download auf der Homepage. Wenn ich nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde einreiche, wird das Mutterschaftsgeld auch in den 8 Wochen Mutterschutz, die auf die Geburt folgen, weitergezahlt.

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Während des ersten Lebensjahres meines Kindes haben ich oder mein Mann Anspruch auf Elterngeld. Zusammen können wir 14 Monate Elterngeld beziehen. Es macht also Sinn, dass er auch 2 Monate bei uns zu Hause ist und ich die restlichen 12 Monate beantrage. Den Antrag bei der Elterngeldstelle kann ich erst stellen, wenn unser Baby da ist.

Auch Kindergeld müssen wir beantragen. Die Formulare gibt es z.B. hier. Weil die Bearbeitung einige Wochen bis Monate dauert, wir den Antrag aber schon vorher abgeben können, werden wir das auch in den nächsten Wochen tun. Die Geburtsurkunde können wir dann nachreichen. Sollten wir aber nicht mehr dazu kommen, wird das Kindergeld auch rückwirkend bezahlt, also kein Stress.
Außerdem wird unser Kind mit mir oder meinem Mann mitversichert. Auch dafür müssen wir natürlich einen Antrag stellen. Es lohnt sich, das jetzt schon mit den Krankenkassen zu klären, das erspart Arbeit nach der Geburt. Da müssen wir dann noch einen Pass für den Kleinen beantragen. Aber das hat zum Glück noch Zeit.

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