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Haftpflichtversicherung für Kinder: notwendig und sinnvoll?


Dein Kind rempelt im Supermarkt die Weinauslage an und der teure Champagner geht zu Bruch. Ihr besucht Freunde und Dein Nachwuchs bolzt mit dem Fußball die teure Erb-Vase um. Wer kommt in solchen Fällen für den Schaden auf? Und haftet eigentlich Deine Haftpflichtversicherung tatsächlich dafür? 

Schadensersatzpflicht bei Kindern 

Um herauszufinden, wie die Haftungslage bei Kindern aussieht, werfen wir einen Blick ins Gesetz. Interessant ist besonders § 828 BGB. Darin steht, grob gesagt, dass Kinder bis sieben Jahre nie verantwortlich für Schäden sind. Im fließenden Straßenverkehr gilt das sogar bis zum 10. Lebensjahr. Die Frage ist nun, ob die Eltern für den Schaden der Kinder haften müssen. Das hängt wiederum von der Aufsichtspflicht ab. Verletzt Du Deine Aufsichtspflicht und Dein Kind verursacht in der Zeit einen Schaden, dann kannst Du haftbar gemacht werden.  

Zusammenfassend gelten zur Haftung bei Kindern folgende Regelungen: 

  • Kinder bis 7 Jahre: nicht schuldfähig und keine Haftung 
  • Kinder bis 10 Jahre: eingeschränkt schuldfähig, keine Haftung für fließenden Straßenverkehr 
  • Ab 10 Jahre: schuldfähig und haftbar 

Aufsichtspflicht der Eltern 

Laut § 832 BGB sind Erziehungsberechtigte zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Kind einem anderen einen Schaden zufügt. Das gilt nicht, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.  

Das bedeutet, dass Dein Kind, beispielsweise das Mona-Lisa-Gemälde im Pariser Louvre versehentlich zerstören darf und Du nichts bezahlen musst, wenn Du Deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist.  

Wie sieht die Aufsichtspflicht aber genau aus? Das hängt vom Alter, dem Charakter und dem Auffassungsvermögen Deines Zöglings ab. Auch die jeweilige Situation muss berücksichtigt werden.  

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  • Kinder bis 4 Jahre: In der eigenen Wohnung musst Du Dein Kind nicht ständig beobachten. Es reicht, wenn Du in Hörweite bist.  
  • Kinder von 4 bis 7 Jahren: Kinder dürfen frei in der Wohnung und auf kindgerechtem Freigelände (Spielplatz, Sportplatz, verkehrsarme Straße etc.) spielen und toben. Du solltest sie dabei allerdings im Auge haben. Ein Kontrollblick alle 15 bis 30 Minuten ist ausreichend.  
  • Kinder zwischen 7 und 8 Jahren: Die Eltern müssen lediglich im Groben wissen, wo sich die Kids aufhalten und was sie tun. Dann ist die Aufsichtspflicht bereits gewahrt.  

Lass uns nochmal gemeinsam entsprechende Gerichtsurteile anschauen. Das finde ich immer ganz gut zum Verständnis und der Einschätzung der Lage. 

Der Fall: Im Juli 2003 zerkratzen ein 5-Jähriger und sein 7-Jähriger Freund 17 Autos, die auf einem Parkplatz in der Nähe des Spielplatzes abgestellt waren.  
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied am 24. März 2009 (Az. VI ZR 51/08), dass die Eltern ihrer Aufsicht Genüge getan hätten und deshalb keinen Schadensersatz zahlen müssen.  

Der Fall: Ein dreieinhalbjähriges Kind geht unbemerkt zwischen 19 und 20 Uhr zur Toilette. Es benutzt so viel Klopapier, dass der Abfluss verstopft. Der Spülknopf verhakt leicht, was in diesem Fall zu Dauerspülen führt. In der Wohnung darunter tropft irgendwann das Wasser von der Decke. Es entsteht ein Schaden von 15.000 Euro.  
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet am 26. April 2018 (Az. I-4 U 1718), dass die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sei. In der Wohnung müsse das Kind nicht permanent überwacht werden.  

Ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommen, ist manchmal schwierig zu beweisen. Deshalb gibt es immer wieder Klagen diesbezüglich.  

Haftung von Kindern und Eltern 

Wie Du siehst, sind Kleinkinder nicht schadenersatzpflichtig. Eltern, die sich normal verhalten und die Kinder altersentsprechend im Blick haben, kommen in der Regel ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nach. Das bedeutet, dass die Kids und auch die Erziehungsberechtigten nicht für Schäden zahlen müssen. Klingt gut, oder? 

Ich weiß nicht. Stell Dir vor, Dein Nachwuchs zerkratzt das nagelneue Auto Eurer besten Freunde. Du hattest das Kleinkind alle 15 bis 30 Minuten im Blick. Deshalb müsstet Ihr den Schaden eigentlich nicht bezahlen. Aber, wenn Ihr nicht für die Reparaturkosten aufkommt, würde das vermutlich das Verhältnis zu Euren Freunden ganz schön belasten, oder? 

In vielen Fällen wenden sich Eltern dann an ihre Haftpflichtversicherung. Und hier fangen jetzt die Probleme an: Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, zu deren Entrichtung Du gesetzlich nicht verpflichtet bist. Das bedeutet für unser Beispiel, dass Deine Freunde entweder leer ausgehen oder Du die Reparatur aus eigener Tasche bezahlst.  

Spezielle Haftpflichtversicherungen für Kinder 

Nachdem wir nun die Crux aus Haftungsunfähigkeit, Aufsichtspflicht und Haftungsausschluss herausgearbeitet haben, suche ich nach einer Lösung. Ich kann mir vorstellen, dass viele Eltern gerne für die Schäden ihrer Kids aufkommen wollen, wenn auch nicht aus dem eigenen Portemonnaie.  

Tatsächlich gibt es Haftpflichtversicherungen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder – also Kids unter 7 Jahren – einschließen. Wenn Du eine Haftpflichtversicherung abschließt, dann prüfe genau, ob Kinder inkludiert sind. Es ist wichtig zu klären, ob die Versicherung auch für Schäden von sogenannten nicht deliktfähigen Kindern haftet. Nicht deliktfähig sind Kids, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  

Es ist wichtig, dass Du die Konditionen der verschiedenen Haftpflichtversicherungen gut vergleichst. So sind in vielen Fällen nicht nur leibliche Kinder mitversichert, sondern auch Adoptiv-, Enkel-, Pflege und Stiefkinder, die im eigenen Haushalt leben. Teilweise werden sogar Austauschschüler und Au-pairs inkludiert, selbst, wenn sich diese nur für eine bestimmte Zeit in Deiner Wohnung befinden. Normalerweise gilt der Versicherungsschutz so lange, bis das Kind volljährig ist oder finanziell auf eigenen Beinen steht. Das bedeutet, dass auch Studenten im Erststudium und Lehrlinge von der Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt sind.  

Fazit zur Haftpflichtversicherung bei Kindern – darauf musst Du achten 

Zusammenfassend kann ich sagen, dass eine Haftpflichtversicherung bei Kleinkindern nicht unbedingt notwendig ist, insofern Du Deiner Aufsichtspflicht nachkommst. Allerdings finde ich es dennoch sinnvoll über den Abschluss einer solchen Versicherung nachzudenken.  

Zum einen kann es immer passieren, dass Du im Ausnahmefall den Nachwuchs nicht im Blick hast, zum anderen willst Du wahrscheinlich den Schaden ersetzen. Mit einer Haftpflichtversicherung, die auch deliktunfähige Kinder einschließt, bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bevor Du einen Vertrag unterschreibst, schau Dir auch die Versicherungssummen an. Oftmals ist es teurer, wenn höhere Schäden inkludiert sind. Lass Dich für Deinen konkreten Fall am besten von einem unabhängigen Makler beraten.  

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