sorgerecht im todesfall beider eltern

Sorgerecht im Todesfall beider Eltern: Was passiert mit dem Kind?  


Eltern gehen immer davon aus, dass sie nicht versterben, wenn ihr Kind noch minderjährig ist. Doch was, wenn dieser Fall doch eintritt? Wer erhält das Sorgerecht im Todesfall beider Eltern? Was geschieht mit dem minderjährigen Kind und wie ist die rechtliche Lage? In diesem Artikel möchte ich Dir erklären, warum es so wichtig ist, früh die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

Wer bekommt das Sorgerecht im Todesfall beider Eltern?

Versterben beide Eltern oder erkranken sie so schwer, dass sie nicht mehr in der Lage sind für das Kind zu sorgen, geht nicht automatisch das Sorgerecht an nahe Verwandte. Auch nicht an Taufpaten, wie oft und gerne vermutet wird. Mit einer Sorgerechtsverfügung oder einer Sorgerechtsvollmacht kannst Du im Voraus regeln, wer sich nach dem Tod um Dein Kind kümmern soll.

Ist kein Dokument vorhanden, entscheidet ein Familiengericht darüber und bestellt einen Vormund. Dabei handelt es sich meistens um nahe Familienangehörige, die eine gute Bindung zum Kind haben. Kinder ab einem Alter von 14 Jahren haben in diesem Fall ein Mitspracherecht.

Wer kommt als Vormund in Frage?

Einen Vormund für Dein Kind zu benennen, ist keine leichte Aufgabe. Es geht schließlich nicht nur darum, ob die Person sich gut mit dem Kind versteht. Wichtig sind auch andere Aspekte:

Wird das Kind aus seiner gewohnten Umgebung gerissen, muss es vielleicht weiter weg ziehen? Hat die Person selbst Kinder? Wie alt ist die Person?

Schwieriger wird es, wenn Du mehrere Kinder hast. Eltern wünschen sich natürlich, dass die Kinder zusammenbleiben und für die Kinder ist das, gerade in der Zeit der Trauer, die beste Lösung. Nimmt Dein Wunsch-Vormund alle Kinder zusammen auf oder musst Du sie trennen?

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Als Vormund werden meistens Großeltern, Tanten und Onkel bestimmt. Natürlich darfst Du auch jemanden aus Deinem Freundeskreis auswählen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Aufgabe aufzuteilen in einen Vormund, der sich um das Kind und in einen, der sich um die Finanzen des Kindes kümmert.

Ganz wichtig ist es, dass Du nicht einfach einen Vormund einträgst. Besprich mit dieser Person Deinen Wunsch, damit diese sich darauf vorbereiten und auch selbst ihre Bedenken mit Dir besprechen kann. Es gibt für Deine Kinder wohl nichts Schlimmeres als eine genannte Person, die sich nicht kümmern kann oder will.

Du kannst übrigens auch festlegen, zu wem Dein Kind auf keinen Fall kommen soll. Am besten begründest Du das auch, damit das Gericht Deinen Wunsch besser versteht.

Was müssen Alleinerziehende wissen?

Verstirbt der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht oder kann das Kind aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr versorgt werden, wird das Familiengericht das Sorgerecht dem anderen Elternteil übertragen. Das passiert jedoch nur, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. Es wird eine negative Kindswohlprüfung vorgenommen. Kann oder will dieser Elternteil das Kind nicht versorgen, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor und es wird ein Vormund bestellt.

Wenn Du als alleinerziehende Person mit alleinigem Sorgerecht nicht möchtest, dass Dein Kind nach Deinem Tod zum anderen Elternteil kommt, musst Du das in der Sorgerechtsverfügung festhalten. Wichtig ist immer, die Entscheidung gut zu begründen, damit das Gericht den Sachverhalt versteht und nachvollziehen kann. Die Entscheidung über das Sorgerecht liegt am Ende nämlich beim Gericht.

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht?

Sorgerechtsverfügung

In der Sorgerechtsverfügung ist geregelt, wer im Todesfall beider Eltern für das Kind sorgt. Es muss wie ein Testament persönlich und von Hand verfasst und mit Name, Vorname und Datum abgeschlossen werden. Bei verheirateten Eltern reicht ein Dokument. Sind beide nicht miteinander verheiratet, muss jeder für sich eine Verfügung ausfüllen.

Die Verfügung kann bei einem Notar oder bei der zum Vormund bestimmten Person verwahrt werden. Gegen eine Gebühr kannst Du diese auch beim Nachlassgericht hinterlegen.

Du erleichterst dem Gericht damit das Verfahren, jedoch kann es passieren, dass trotz dieser Verfügung eine andere Person vom Gericht gewählt wird. Hast Du zum Beispiel die Großmutter angegeben und ist sie zum Zeitpunkt Deines Todes selbst nicht mehr in der Lage, ein Kind zu versorgen, wird ein anderer Vormund gewählt. In diesem Fall ist es gut, eine weitere Person zu benennen. Ist Dein Kind bereits 14 Jahre alt, kann es die bestimmte Person ablehnen und eine andere wählen.

Sorgerechtsvollmacht

Die Sorgerechtsvollmacht kommt dann zum Einsatz, wenn Ihr als Eltern nicht mehr in der Lage seid, Euer Sorgerecht auszuüben. Wenn sich beide Eltern nicht mehr kümmern können, bekommt das Kind einen Vormund. Mit dieser Vollmacht wird Euer Sorgerecht nicht auf Dritte übertragen, sondern diese Person führt das Sorgerecht in bestimmten Situationen für die Eltern aus. Mit der Sorgerechtsvollmacht muss das Gericht keinen Betreuer bestellen, sondern es wird die gewünschte Person ernannt. Der Vorschlag wird akzeptiert, solange nichts gegen diese Person spricht.

Eine Sorgerechtsvollmacht sollte vorsichtshalber auch wie ein Testament geschrieben, handschriftlich und mit Name, Vorname und Datum. Wichtig ist hierbei, dass vermerkt ist, dass der Unterzeichner die Vollmacht jederzeit widerrufen kann.

Regelmäßige Aktualisierung

Wenn Du eine Verfügung bzw. eine Vollmacht zum Sorgerecht hast, ist dieses nur so lange gültig, bis das Kind volljährig ist und die Erklärung nicht widerrufen wurde.

Prüfe in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Jahren, ob die angegebenen Personen nach wie vor Deinem Wunsch entsprechen das Sorgerecht im Todesfall beider Eltern zu übernehmen. Falls nicht, aktualisiere so schnell wie möglich. Kläre auch immer wieder ab, ob die eingetragene Person immer noch der Vormund sein kann und möchte. Berücksichtige hierbei auch neue Situationen, wie zum Beispiel einen Umzug.

Wir Eltern setzen uns ungern mit dem Thema Tod auseinander und versuchen, solche unschönen Themen zu verdrängen. Wir gehen davon aus, dass „uns das schon nicht passieren wird“ – doch genau das kann dann für unsere Kinder schlecht enden, sollte dieser Fall doch eintreten. Bereite alles für diese Eventualität vor, so dass Du die beruhigende Gewissheit hast, dass es Deinem Kind einmal gutgehen wird, sollte Dir etwas zustoßen. Wenn Du Hilfe dabei benötigst, kannst Du Dir Beispiele im Internet anschauen oder Dich an einen Notar oder Anwalt wenden.


Hast Du Dich bereits mit dem Thema „Sorgerecht im Todesfall beider Eltern“ auseinandergesetzt oder hast sogar eigene Erfahrungen damit gemacht? Wenn Du Deine Geschichte teilen möchtest, freuen wir uns in den Kommentaren darüber.

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Ein Kommentar zu Sorgerecht im Todesfall beider Eltern: Was passiert mit dem Kind?  

  1. Ist es möglich, dass volljährige Geschwister das Sorgerecht übernehmen? Z.B., dass meine 19 und 21-jährigen Kinder meinen 14-jährigen Sohn betreuen? Was sind die Voraussetzungen dafür?

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