Schwangere bei der Arbeit

    Arbeiten in der Schwangerschaft: Was ist erlaubt?


    In der Schwangerschaft gibt es einige Richtlinien, an die sich v.a. Arbeitgeber halten müssen:

    Arbeiten in der Schwangerschaft:

    • 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin dürfen Schwangere nicht mehr arbeiten, es sei denn die Frau erklärt sich dazu ausdrücklich bereit.
    • Schwere Lasten dürfen nicht mehr gehoben werden (regelmäßig 5 kg, gelegentlich 10kg).
    • Nach der 20. SSW darf die Schwangere keine Arbeit mehr durchführen, bei der sie ständig stehen muss, wenn dies länger als 4 Stunden ist.
    • Schwangere dürfen nicht arbeiten, wenn sie sich ständig beugen oder strecken müssen oder stark die Füße beansprucht werden.
    • Wenn die Gefahr besteht, an einer Berufskrankheit zu erkranken, darf die Schwangere nicht beschäftigt werden.
    • Ebenso dürfen Schwangere nicht in Akkordarbeit oder Fließbandarbeit beschäftigt werden.
    • Werdende Mütter dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht zwischen 20 und 6 Uhr (in Gaststättengewerbe bis 22 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr) arbeiten. Auch dürfen sich nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag beschäftigt werden.

    Bei genaueren Fragen zum Thema Arbeiten in der Schwangerschaft wendet Euch an eine Hebamme, die wird Euch gerne Fragen beantworten.

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