babysitterin mit kleinen kindern

Für den Babysitter einen Minijob anmelden


Babysitten als Minijob anmelden? Hier erfährst Du, warum das sinnvoll sein kann. Einen Babysitter für Deine Familie zu finden, ist häufig gar nicht so leicht. Hast Du als Elternteil eine passende Person gefunden, gibt es noch mehr zu beachten. Babysitting ist nämlich, je nach geleistetem Umfang, eine Tätigkeit, die Du als Minijob anmelden kannst. Welche Voraussetzungen für eine Anmeldung gegeben sein müssen und welche Vorteile Du dadurch hast, erfährst Du hier.

Babysitten: Minijob anmelden – ja oder nein?

Ob Du als Elternteil das Babysitten Deines Kindes als Minijob anmelden musst, entscheidet der Umfang der geleisteten Arbeit. Du solltest darauf achten, wie häufig der Babysitter auf Dein Kind aufpasst. Bekommt er oder sie in regelmäßigen Abständen Geld für die Arbeit, solltest Du die Tätigkeit anmelden. „Regelmäßig“ ist dabei Auslegungssache. Jedoch unterscheidet sich eine kontinuierliche Betreuung von dem spontanen Einsatz einer Nachbarin in einer Notsituation. Die Tätigkeit als Babysitter gehört meist in den Bereich der geringfügig Beschäftigten. Das bedeutet, der Babysitter verdient weniger als 450 Euro.

Wo kann ich Babysitten als Minijob anmelden?

Ganz leicht ist die Anmeldung Deines Babysitters bei der „Minijob-Zentrale“. Hier können deutschlandweit alle geringfügig Beschäftigten angemeldet werden, da dies hierfür die zentrale Meldestelle ist. Hier werden Dir die entstehenden Aufwände abgenommen und sich um den Einzug der pauschalen Abgaben gekümmert.

Wie melde ich meine Babysitterin / meinen Babysitter an?

In der „Minijob-Zentrale“ kannst Du über das Haushaltscheckverfahren ganz einfach die Anmeldung durchführen. Die Anmeldung erfolgt online über ein bereitgestelltes Formular, welches nur von Dir als Elternteil unterschrieben und zurückgesendet wird. Alles andere übernimmt die Zentrale für Dich. Als „dem Haushalt nahe Dienstleistung“ kann sogar die Hilfe durch die Oma oder den Opa angemeldet werden.

Um Babysitten als Minijob anmelden zu können, benötigst Du:

  • Deine Kontaktdaten (Name, Adresse)
  • Die Kontaktdaten Deines Babysitters (Name, Adresse)
  • Sozialversicherungsnummer des Minijob-Anwärters
  • Beginn der Tätigkeit
  • Deine Bankverbindung für die Einzugsermächtigung der anfallenden Sozialversicherung

Vorteile einer Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Die Anmeldung Deines Babysitters hat viele Vorteile für Dich.

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  1. Wenn Du dabei erwischt wirst, dass Du regelmäßig jemanden für eine nicht angemeldete Tätigkeit bezahlst, droht dir ein Bußgeld von bis zu 5000 €. Dies umgehst Du, indem Du Deinen Babysitter unkompliziert anmeldest.
  2. 20 Prozent der Kosten für den Minijobber (bis zu 510 Euro) sind von der Steuer absetzbar! Allerdings nur wenn du dich entscheidest, Babysitten als Minijob anzumelden.
  3. Verletzt sich Dein Babysitter während der Tätigkeit bei Dir zu Hause, kannst Du von der Unfallversicherung zur Kasse gebeten werden. Anders sieht es aus, wenn Du Deinen Babysitter angemeldet hast. Dann besteht ein gesetzlicher Schutz der Unfallversicherung.

Ich hoffe, es war der ein oder andere wertvolle Tipp für Dich dabei, der Dir verdeutlicht, dass es sinnvoll ist, Deinen Babysitter anzumelden. Hast Du Anmerkungen, Erfahrungen und Informationen zum Thema „Babysitten als Minijob anmelden“? Dann freuen wir uns über Deinen Kommentar zum Thema.

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