Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was muss ich wissen?


Als Schwangere hast Du einiges zu beachten. Du musst in dieser Zeit besonders auf Deinen Körper und Deine Gesundheit achten. Dazu gehört zum Beispiel eine gesunde Ernährung. Außerdem solltest Du bestimmte Arbeiten unter bestimmten Umständen nicht mehr durchführen. Hier greift das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Aber was genau ist es und wann tritt es in Kraft?

Was ist das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

„Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“ Dieser Satz ist Paragraph 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) entnommen. Er ist ausschlaggebend für die Ausstellung eines Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Durch dieses wirst Du also unter bestimmten Umständen teilweise oder ganz von Deiner Arbeitspflicht freigestellt, wenn der Arzt dies festlegt. Mehrere Arten des Verbotes sind möglich:

  • komplettes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft,
  • Einschränkung der zu verrichtenden Arbeitszeit pro Tag bzw. pro Woche,
  • Verbot der Ausübung bestimmter Aufgaben,
  • Verbot der Beschäftigung in einer bestimmten Umgebung (etwa bei starker Hitze-, Lärm- oder auch Geruchsbelastung)

Alleine der ausstellende Arzt kann entscheiden, welche Art dieser individuellen Beschäftigungsverbote in Deinem Fall sinnvoll ist.

Wann spricht der Arzt ein (individuelles) Beschäftigungsverbot aus?

Wie das Zitat aus dem Mutterschutzgesetz besagt, wird ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgesprochen, wenn Deine Gesundheit oder die Deines Babys gefährdet ist. Typische Begleiterscheinungen der Schwangerschaft, wie Übelkeit, Müdigkeit oder Rückenschmerzen, sind keine Gründe, um Deine Arbeit nicht mehr zu verrichten. Nur wenn die Arbeit selbst eine Gefährdung ist, solltest Du sie nicht mehr ausführen.

Es gibt aber auch generelle Beschäftigungsverbote, die immer greifen und Dir die Arbeit verbieten, wenn ein solcher Fall bei Dir gegeben ist. Hier muss auch keine Bestätigung eines Arztes hinzugezogen werden. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft respektieren. Fast immer kommt es zum Beispiel zum Arbeitsverbot, wenn Du in einem Kindergarten arbeitest und keinen (oder keinen ausreichenden) Impfschutz hast. Arbeitest Du in einem Pflegeberuf, bist Du sicherlich auch vom Verbot betroffen. Denn hier kann meist keine ausreichende Schonung gewährleistet werden. Und die ist für Dich als Schwangere und Dein ungeborenes Kind unerlässlich!

Generelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Auch in diesen Fällen wird – laut Paragraph 4 des Mutterschutzgesetzes – immer ein Verbot der Beschäftigung ausgesprochen. Nämlich dann, wenn …

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  • die Schwangere mit schweren körperlichen Arbeiten und mit Arbeiten beschäftigt wird, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist,
  • die Schwangere mit Arbeiten, bei denen sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen oder befördern muss, auszuführen hat,
  • die werdende Mutter nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft ständig stehen muss und diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
  • Arbeiten zu verrichten sind, bei denen sie sich häufig erheblich strecken, beugen oder bei denen sie dauernd hocken bzw. sich gebückt halten muss,
  • die Schwangere Geräte und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung bedienen muss,
  • sie Holz zu schälen hat,
  • sie infolge ihrer Schwangerschaft Arbeiten verrichtet, die in besonderem Maße die Gefahr an einer Berufskrankheit zu erkranken bergen,
  • sie Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt ist,
  • bei Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann und bei Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.

Besondere Fälle

In diesen Fällen wird meist ebenfalls ein (individuelles) Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch einen Arzt ausgesprochen, um zu gewährleisten, dass weder Dir noch Deinem Ungeborenen etwas passiert. Wenn …

  • eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.
  • eine Schwäche des Muttermunds gegeben ist.
  • eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
  • ein großes Risiko einer Frühgeburt besteht.
  • außerordentlich starke Rückenbeschwerden festgestellt werden.

Die Ausnahme

Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft spricht ein Arzt dann nicht aus, wenn Du eine Erkrankung hast, die mit der Schwangerschaft in keiner Verbindung steht und sie auch nicht beeinflusst. Bei einer Grippe oder Erkältung etwa schreibt der Arzt eine ganz normale Krankschreibung aus, aber verhängt kein Verbot länger nicht zu arbeiten.

Nach der Geburt

Nach der Geburt kann ein Beschäftigungsverbot noch möglich sein. Hast Du Dich noch nicht ausreichend von der Geburt erholt und kannst Deine Leistungen noch nicht abrufen, solltest Du Deiner Arbeit noch nicht oder nicht voll wieder nachgehen.

Wie sieht es mit meinem Gehalt aus?

Besteht ein allgemeines oder individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, wirst Du vor und während der Schutzfrist oder auch nach der Entbindung keine finanziellen Sorgen haben. Von Deinem Arbeitgeber erhältst Du Deinen bisherigen Lohn. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate, in denen Du abgabenpflichtig gearbeitet hast. Selbst wenn der Arbeitgeber Dir wegen des Verbotes zu arbeiten einen anderen, Dir zumutbaren Arbeitsplatz zuweist, darf er Dein Gehalt nicht kürzen. Und: Bei einem Minijob kann ein Arzt ebenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Übrigens: Auch Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen Dir während des Verbotes zu arbeiten zu.

Wie sieht es mit meinem Anspruch auf Urlaub aus?

Solltest Du Deinen Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft nicht in Anspruch genommen haben, verfällt dieser nicht. Deinen Urlaub kannst Du bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr nehmen. Er verfällt jedoch, wenn Du wegen weiterer Kinder die Elternzeit verlängerst. Wenn während oder mit der Elternzeit das Arbeitsverhältnis endet, muss Dein Arbeitgeber Deinen Resturlaub übrigens auszahlen.

Weitere Informationen zum Thema findest Du im Mutterschutzgesetz.

Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft wirft oftmals viele Fragen auf. Hier findest Du alle wichtigen Informationen.

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Ein Kommentar zu Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was muss ich wissen?

  1. Starke Übelkeit und Rückenschmerzen zählen sehr wohl als Grund für ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot ( Minderung der zu leistenden Wochenstunden ) Stand 2018.

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