Hörscreening in den ersten Lebenstagen

    Das Hörscreening in den ersten Lebenstagen


    Etwa 1 bis 2 Kindern von 1000 kommen in Deutschland mit einer angeborenen Hörstörung zur Welt. Um diese frühzeitig zu erkennen und eine geeignete Therapie frühzeitig zu beginnen, wird bei jedem Kind in Deutschland ein Hörscreening durchgeführt.

    Wann ist der richtige Zeitpunkt das Hörscreening durchzuführen?

    Das Hörscreening sollte in den ersten Lebenstagen durchgeführt werden! Da ein Screening zu einem späteren Zeitpunkt immer aufwendiger wird und ein früher Therapiebeginn sehr wichtig ist. In den ersten Lebenstagen kann es gelegentlich möglich sein, dass bei dem Hörscreening ein falsch positives Ergebnis heraus kommt oder eine Messung nicht möglich ist, da der Gehörgang noch mit Käseschmiere „verstopft“ ist. Hier muss die Messung auf jeden Fall wiederholt werden. Das Hörscreening wird in der Regel in der Geburtsklinik durchgeführt.

    Wie wird das Hörscreening durchgeführt?

    Wichtig für Euch als Eltern ist zu wissen, dass die Untersuchung völlig schmerzfrei ist und zügig durchführbar ist. Sinnvoll ist die Durchführung des Hörscreening bei einem satten, schlafenden Kind. Bei der otoakustischen Emissionsmessung (OAE) wird ein kleiner Stöpsel in das Ohr Eures Babys gesteckt. Ein Ton von ca. 70 dB wird zugeführt. Zum Vergleich, eine normale Unterhaltung hat etwa 65 dB. Die Hörschnecke in einem gesunden Ohr sendet einen zweiten Ton, der von dem Gerät registriert wird. Wenn ein grünes Licht aufleuchtet, funktioniert die Gehörschnecke. Wenn das Gerät rot aufleuchtet, ist der Test nicht bestanden und die Untersuchung muss zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.

    Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei dem Hörscreening um eine einfache, schmerzfreie Untersuchungsmethode. Achtet drauf, dass diese Untersuchung auch bei Eurem Kind durchgeführt wird. Eine angeborene, beidseitige Hörstörung führt zu einer schweren Sprachentwicklungsstörung und somit zu einer gestörten emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes. Ansonsten werden diese Hörstörungen meistens erst zwischen dem 2.-3. Lebensjahr entdeckt, wenn es zu einer verzögerten oder ausbleibenden Sprachentwicklung kommt. Geeignete Therapiemaßnahmen innerhalb der ersten 6 Lebensmonate schaffen für betroffene Kinder die Voraussetzung für eine weitgehende ungestörte Entwicklung von Spracherwerb und Sprachverständnis.

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