Mutterschaftsgeld

    Das Mutterschaftsgeld


    Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzersatzleistung, welche in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Grundsätzlich steht sie allen werdenden Müttern während der Mutterschutzfrist zu, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Wer erhält Mutterschaftsgeld?

    • Gesetzlich pflichtversicherten Frauen, die zu Beginn der Mutterschutzfrist vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis standen (gilt auch für Mini-Jobberinnen).
    • Werdende Mütter, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind (mit Anspruch auf Krankengeld).
    • Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist gekündigt wurde.

    Hauptberuflich selbständige oder freiberufliche Frauen, die freiwillig versichert sind, bekommen nur dann reguläres Mutterschaftsgeld, wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

    Arbeitnehmerinnen, die kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind — zum Beispiel, weil sie privat versichert oder gesetzlich familienversichert sind — erhalten kein reguläres Mutterschaftsgeld. Aber: Sie können beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro beantragen. Da es viele besondere Regelungen gibt (zum Beispiel für Studentinnen, Arbeitslose…) ist es wichtig, den Anspruch auf Mutterschaftsgeld mit der eigenen Krankenkasse zu klären.

    Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?

    • Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Also insgesamt für 99 Tage.
    • Bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Und zwar um die Anzahl der Tage, welche die Mutter vor der Geburt nicht beanspruchen konnte.
    • Bei Mehrlings- und Frühgeburten beträgt der Zeitraum zwölf Wochen plus den Tag der Geburt.
    • Wird das Kind mit einer Behinderung geboren, so kann die Mutter innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt eine Verlängerung der Schutzfrist auf zwölf Wochen beantragen.

    Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

    Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro je Kalendertag und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate.

    Was ist der Arbeitgeberzuschuss?

    Ist der tägliche Nettoverdienst höher als 13 Euro, so muss der Arbeitgeber die Differenz bezahlen. Das könnte zum Beispiel so aussehen:

    Voraussichtlicher Entbindungstermin: 10. Oktober

     

    Sale

    Durchschnittlicher Nettolohn der letzten 3 Monate: 2.400 Euro (= 80 Euro pro Tag).

    Als gesetzlich Versicherte stehen ihr 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse zu. Damit die werdende Mutter auf ihre 80 Euro täglich kommt, übernimmt ihr Arbeitgeber also 67 Euro pro Tag.

    Der Mutterschutz beginnt also am 28. August und dauert bis zum 5. Dezember — wir gehen davon aus, dass das Kind pünktlich kommt. In unserem Beispiel besteht also ein Gesamtanspruch von 7.920 Euro für 99 Tage (6 Wochen vor Geburt + Tag der Entbindung + 8 Wochen nach Geburt).

    Wo stelle ich den Antrag?

    Du musst den Antrag schriftlich stellen und solltest ihn möglichst zeitnah vor Beginn der Mutterschutzfrist einreichen. Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin kann Dir Dein Frauenarzt oder Deine Hebamme ausstellen. Frühestens 7 Wochen vor dem wahrscheinlichen Geburtstag darfst Du den Antrag stellen. Der Antrag und die unten aufgeführten Unterlagen reichst Du bei Deiner Krankenkasse oder bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ein.

     Unterlagen

    • Unterschriebener Antrag auf Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
    • Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung

    Weitere Informationen findest Du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40164.html

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      2 Kommentare zu “Das Mutterschaftsgeld

        1. Hallo Blablubb, vielen Dank für den Hinweis. 6 Wochen vor Geburt (42 Tage) + Tag der Geburt + 8 Wochen nach Geburt (56 Tage) ergibt tatsächlich 99 Tage. Wir haben den Artikel und das Rechenbeispiel entsprechend angepasst. Viele Grüße, Dein Babyartikel.de Team

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