Nina Bott schwanger

    FRAGEN ÜBER FRAGEN……..


    Da jede von Euch wahrscheinlich gerade mit 1000 Fragezeichen im Kopf rumläuft, und wirklich jede eine beste Freundin wie meine Stephi haben sollte, möchte ich heute meine liebste Freundin und Ihre wertvollen Tipps mit Euch teilen. Also nicht ganz so leichte Kost – aber eben einfach wichtig!!!

    Krankenkasse & Co.

    Welche ärztlichen Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen stehen mir eigentlich zu?
    Wo kann ich überhaupt entbinden? Habe ich Anpruch auf eine Haushaltshilfe ? Wer bezahlt eigentlich das Mutterschaftsgeld/Elterngeld/Kindergeld? Und wie bin ich während der Mutterschutzfrist und der Elterngeldzeit versichert? Checkliste : Was muss ich bei der Einhaltung der Fristen beachten? Fragen über Fragen, die man sich während der Schwangerschaft eigentlich ab Beginn stellt. Wie gut, dass meine beste Freundin Stephi bei der KKH Kaufmännischen Krankenkasse angestellt ist und sie individuell auf meine Fragen eingehen kann. Seit ich ihr mein kleines Geheimnis verraten habe, bombardiere ich sie regelmäßig mit allen möglichen Fragen zum Thema Schwangerschaft und Geburt. Sie konnte vieler meiner Fragen beantworten und informierte mich darüber hinaus auch ausführlich über die Plusleistungen der KKH Kaufmännischen Krankenkasse (da bin ich nämlich versichert), die deutlich über das gesetzliche Maß hinausgehen. Und da jeder eine beste Freundin wie meine Stephi braucht, lass ich euch gern an ihren Tipps teilhaben ;)

    Vorsorgeuntersuchungen

    Während einer Schwangerschaft wird man regelmäßig von einer Gynäkologin bzw. einem Gynäkologen untersucht. Es wird nachgeschaut, ob es der Mutter und dem Kind gutgeht. Diese Untersuchungen finden alle vier Wochen, ab der 32. SSW (Schwangerschaftswoche) alle zwei Wochen und ab kurz vor der Geburt sogar wöchentlich statt.

    Was wird untersucht?

    • Gewicht
    • Blutdruck
    • Gebärmutter
    • Mögliche Infektionen
    • Urinwerte
    • Blutwerte
    • Ultraschall
    Gerade zukünftigen Müttern werden – neben den ohnehin von den bezahlten Vorsorgeuntersuchungen – eine Menge an zusätzlichen Untersuchungen und Maßnahmen angeboten. Nicht immer sind diese sinnvoll und notwendig.
    • Chorionzotten-Biopsie (Gewebeuntersuchung auf Erb- oder Stoffwechselkrankheiten)
    • Ersttrimester-Screening (Risikountersuchung für Chromosomen-Anomalien)
    • Fruchtwasser-Untersuchung (Gibt Aufschluss, ob das Baby an Chromosomenabweichungen, Spaltbildungen, Muskel- oder Stoffwechselerkrankungen leidet)
    All diese zusätzlichen Untersuchungen müssen in der Regel von den Müttern selbst übernommen werden. Viele weitere Informationen rund ums Thema Schwangerschaftsvorsorge findet Ihr auch auf www.familienplanung.de, einer Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Geburtsorte

    Um ein Kind auf die Welt zu bringen, gibt es verschiedene Orte. Bei der Wahl sind medizinische Gesichtspunkte und persönliche Vorlieben entscheidend. Im Folgenden gibt es einige Möglichkeiten:

    Klinik

    Gerade für Erstgebärende bietet eine Entbindung in der Klinik die oft notwenige Sicherheit. Auch Kaiserschnitte sind ausschließlich in Krankenhäusern möglich. Einige Kliniken bieten zudem Zugang zu angeschlossenen Kinderkliniken, was eine eventuell notwendige, weiterführende medizinische Versorgung erheblich erleichtert.

    Ambulante Geburt

    Als ambulante Geburten werden die Entbindungen bezeichnet, die zwar in der Klinik erfolgen, bei denen Mutter und Kind das Krankenhaus jedoch bereits kurz nach der Geburt wieder verlassen (vier bis 24 Stunden später). Vorteil der ambulanten Geburt: medizinisch optimale Bedingungen während der Geburt und private, familiäre Umgebung direkt im Anschluss. Aber: Organisiert vorab, wer Euch unterstützt, wenn Ihr mit Eurem Baby wieder zuhause sind.

    Geburtshaus

    Geburtshäuser zeichnen sich durch eine besonders angenehme, fast familiäre Atmosphäre und durch die sehr individuelle Betreuung durch eine Hebamme und einen Frauenarzt aus. Aber: Anders als im Krankenhaus sind invasive Maßnahmen, wie PDA oder Wehentropf, die die Geburt unterstützen, hier nicht möglich. Bei Auftreten von Komplikationen erfolgt der Transport ins Krankenhaus.

    Hausgeburt

    Die Hausgeburt ist die seltenste Form der Entbindung. Nur 2 % aller Frauen wählen diesen Ort. Eine Hausgeburt spielt in aller Regel bei Erstgebärenden keine Rolle. Allerdings: Gerade im Hinblick auf medizinische Notfallhilfe haben Hebammen in den letzten Jahren aufgerüstet. Fast alle Geburtshelfer haben inzwischen ein Sauerstoffgerät sowie ein mobiles Überwachungsgerät dabei. Egal für welchen Ort ihr Euch für Eure Geburt entscheidet. Plant rechtzeitig und nehmt Euch Zeit, Euch in Ruhe beraten zu lassen. Werft ruhig einen Blick in die Entbindungsräume der Krankenhäuser oder Geburtshäuser.

    Haushaltshilfe

    Ihr habt grundsätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Ihr nach ärztlicher Einschätzung aufgrund der Schwangerschaft bzw. Entbindung eine Unterstützung im Haushaltung benötigt und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

    Mutterschaftsgeld

    Während des Mutterschutzes erhaltet Ihr Mutterschaftsgeld, wenn Ihr gesetzlich versichert seid. Eure Krankenkasse bezahlt  Euch dann maximal 13 Euro pro Arbeitstag (Bei Selbstständigen und Arbeitslosen die Höhe des Krankengelds). Euer Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehalts auf. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, reicht bitte ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Euren Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse ein. Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld und zu den Sonderregelungen für Privatversicherte oder Arbeitslose findet Ihr auf Familien-Wegweiser.de

    Elterngeld

    Seit 2007 erhalten Eltern im Erziehungsjahr das Elterngeld. Der Staat zahlt Euch dann ein Jahr lang 67 % eures Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt als Grundlage genommen. Wenn beide Partner Elternzeit nehmen, verlängert sich der Zeitraum um zwei auf 14 Monate. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf 14 Monate. Mehr Informationen zum Elterngeld, zu den Anträgen und den zuständigen Stellen findet Ihr auf den Internetseiten des Familienministeriums.

    Kindergeld

    Das Kindergeld beträgt 188 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, für das dritte 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro. Kindergeld wird grundsätzlich erst ab Antragstellung bezahlt – frühestens jedoch ab der Geburt. Weitere Informationen sowie passende Anträge findet  Ihr auf Familien-Wegweiser.de. Hinweis: Elterngeld und Kindergeld sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen!!!

    Versicherung während Mutterschutz und Elternzeit

    Jede Mama, die vorher gesetzlich versichert gewesen ist, ist während des gesamten Zeitraumes des Mutterschutzes und der Elternzeit weiterhin beitragsfrei weiterversichert.  

    Checkliste WAS? WANN? WO?

    • Arbeitgeber informieren: Sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft
    • Anträge auf Mutterschaftsgeld und Familienversicherung bei der Krankenkasse anfordern: Ca. 10 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
    • Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung vom Frauenarzt ausfüllen lassen und den Antrag auf Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse senden: Frühestens 7 Wochen vor der Geburt und spätestens bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.
    • Elterngeldantrag bei der zuständigen Stelle anfordernCa. 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
    • Elternzeit (sofern gewünscht) beim Arbeitgeber anmelden: Spätestens 6 Wochen vor Inanspruchnahme, also 2 Wochen nach der Geburt, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll. Sonst spätestens 8 Wochen vorher.
    • Familienversicherungsantrag an die Krankenkasse schicken und Mutterschaftsgeld beantragen: Hierfür ist die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung „zum Zwecke der Mutterschaftshilfe“ mitzuschicken. Die Geburtsbescheinigung erhalten Sie in der Regel zusammen mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes.
    • Nach der Entbindung: Elterngeldantrag zusammen mit der Geburtsbescheinigung und dem Nachweis zum Einkommen (vor der Geburt) an die Elterngeldstelle schicken. Sofern Mutterschaftsgeld bezogen wird, ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes beizufügen!
    • Familienversicherungsantrag an die Krankenkasse schicken und Mutterschaftsgeld beantragen: Hierfür ist die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung „zum Zwecke der Mutterschaftshilfe“ mitzuschicken. Die Geburtsbescheinigung erhaltet Ihr in der Regel zusammen mit der Geburtsurkunde Eures Kindes: Nach der Entbindung
      Die Plusleistungen der KKH während Schwangerschaft und Geburt • Kostenbeteiligung an der Rufbereitschaft der Hebamme ab der 37. Schwangerschaftswoche • Kostenbeteiligung an einem Streptokokken-Test ab der 35. Schwangerschaftswoche • Informationen zur pränatalen Diagnostik unter www.kkh.de/babykasse • Schwangerschafts-Vorsorgeplaner im Internet • KKH SMS-Schwangerschaftsservice • KKH iPhone-App „ Mutterpass“ Weitere Informationen erhaltet Ihr natürlich bei meiner allerbesten Stephi unter stephanie.garris@kkh.de oder www.kkh.de! UND NATÜRLICH JEDERZEIT AUCH AUF MEINEM BLOG: www.mutterolle.com!!! Ich hoffe, meine Tipps haben Euch geholfen ;) Eure Nina   Quellennachweis:
    Stephi & KKH Kaufmännische Krankenkasse ;)

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